Zitat von Nankel: Laut §1579 BGB besteht die Pflicht zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Dazu zählt auch das gemeinsame Wohnen.
Ich hoffe für dich, dein Mann ist nicht das hellste Licht auf dem Christbaum, sonst kommt er aus dem Lachen gar nicht mehr raus. In dem Paragrafen geht es um Unterhalts-Verwirkung
🙈 Wenn du erwartest, von deinem Mann ernst genommen zu werden, solltest du dir solche Nummern verkneifen und auf der Sachebene klar und deutlich in deinen Worten erklären, was du willst und erwartest.
Zitat von Nankel: Du hast jetzt 3 Möglichkeiten. Ich möchte bis heute Abend eine klare Aussage von dir haben.
Möglichkeit 1:
Du bist in unserer Wohnung und bleibst dort.
Möglichkeit 2:
Wenn du mehr Zeit benötigst, kannst du dir vorübergehend eine eigene Wohnung suchen, in der du ALLEIN lebst.
Möglichkeit 3:
Du ziehst hier komplett aus. Wohin du dann gehst bleibt dir überlassen.
Wie gesagt möchte ich bis heute Abend eine Rückmeldung von dir haben. Sollte diese nicht kommen, werde ich ab morgen die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Denn ich bin nicht gewillt, diesen aktuellen Zustand noch weiter zu dulden.
Was möchtest du denn damit erreichen, was sind deine Konsequenzen, wenn er nicht reagiert? Was machst du denn, wenn dein Mann sagt,
"liebes Schnuckiputzi, es steht dir frei, eine Entscheidung zu treffen und selbst auszuziehen. Bis dahin lass mich einfach in Ruhe." Bist du darauf vorbereitet, was sind die Konsequenzen? Willst du ihn einsperren? Wie willst du ihn zwingen, bei Möglichkeit 2 ALLEIN zu leben? Er ist erwachsen und bestimmt selbst, mit wem er zusammen lebt. Rausschmeißen, Möglichkeit 3 kannst du ihn rechtlich auch nicht. Du selbst, kannst natürlich gehen. Die beiden großen Kinder können dich begleiten, wenn sie wollen, der/die 19-Jährige ist erwachsen, der/die 16-Jährige darf selbst bestimmen, wo er/sie leben mag. Bei dem 9-Jährigen bist du allerdings auf die Zustimmung deines Mannes angewiesen, ihn darfst du nicht einfach einpacken und gehen.
Zitat von Nankel: ich werde einen Anwalt aufsuchen und mich erst mal beraten lassen und mit ihm weitere Schritte besprechen.
Das rate ich dir dringend an. Bevor du weitere unhaltbare Forderungen und Drohungen absetzt und damit deinem Mann einen sachlichen Vorteil gibst und noch Futter gönnst.