Zitat von Seneca22: Beim deutschen Residenzmodell (halbe/halbe) gibt es auch keinen Kindes-Unterhalt.
Auch wenn es ständig geschrieben wird - diese Aussage ist falsch. Beim Wechselmodell kann sehr wohl Unterhalt fällig werden; immer dann, wenn die Einkommensunterschiede sehr groß sind.
Zitat von Seneca22: Insoferne ist anwaltlicher Rat betreffend Unterhalt und Kontaktrecht sicher kein Fehler.
Es ist nicht nur kein Fehler, sondern der einzig richtige Schritt, um zumindest auf der Sachebene zu wissen, woran @Nankel ist.
Liebe Nankel, kennst Du den Spruch: Der Pessimist sagt „es kann nicht schlimmer werden“. Der Optimist sagt „doch, es kann!“
Schieb den ganzen emotionalen Teil mal zur Seite (ja, ich weiß, dass das schwer ist! Und auch nicht ständig durchzuhalten!), stell Dich auf den schlimmsten Fall ein, besprich das mit dem Fachanwalt für Familienrecht Deines Vertrauens und sondiere, was auf Dich zukommen kann. Es muss ja nicht zum Worst Case kommen.
Das hier wäre meine Liste:
- geh davon aus, dass Dein Mann und Deine angeblich gute Freundin bereits lange eine Affäre haben. Die beiden stehen Dir nicht mehr zur Verfügung, nachdem Du ihnen lange (getrennt voneinander) vertraut hast. So, wie Du sie kanntest, gibt es sie nicht mehr.
- informiere Dich bei Deinem Anwalt, ob Du Verfahrenskostenhilfe beantragen kannst.
- Die Wohnsituation/Wohnungszuweisung muss geklärt werden. Dein Mann kann nicht auf Dauer Rosinen picken.
- es muss eine finanzielle Regelung geben; zunächst mal mindestens für das Trennungsjahr. Das im Prinzip noch gar nicht öffentlich angefangen hat - lass Dich beraten, wie es angegangen werden sollte. Trennungsunterhalt ist meist höher als evtl. nachehelicher Unterhalt, vermutlich macht es Sinn, den Beginn des Trennungsjahres nicht in die Vergangenheit zu terminieren. Du kannst Trennungsunterhalt nicht rückwirkend geltend machen.
- schnapp Dir alles an Daten, was Du finden kannst. Wenn Du die Kontonummern Deines Dagobert Ducks kennst, teile sie dem Anwalt/der Anwältin mit. Wenn er vor Beginn des Trennungsjahres Geld beiseite geschafft hat, guckst Du vermutlich in die Röhre. Auch da spielt der Termin eine Rolle. Steuerbescheide sind ganz wichtig, der Unterhalt errechnet sich aus dem Durchschnitts-Einkommen (weiß grad nicht mehr, wie lange zurück)
- wie sieht es mit Deinen und seinen Rentenansprüchen aus? Selbstständige zahlen nur freiwillig in die Rentenkasse - hat er eine Rentenversicherung? Du bekommst ja Rentenpunkte für Deine Kinder; wenn es ganz doof läuft, kannst Du ihm davon auch noch die Hälfte abgeben und bekommst im Gegenzug nichts. Es muss geklärt werden (für Dich, noch musst Du die Pferde nicht scheu machen!)
- Nimm Deine Vorstellung zur Kinderbetreuung (betroffen ist ja nur der Jüngste) mit in das Gespräch. Du wirst ihm den Kleinen nicht vorenthalten können (das solltest Du auch nicht!), aber es wäre gut, wenn Du einen Plan hast, wie es künftig laufen kann.
- nicht Priorität eins, aber überlege Dir schon mal, was Du aus dem gemeinsamen Hausrat behalten willst. Gekloppe um Pötte und Pannen geht oft genug sehr schnell los.
Meine Liste ist sicher nicht abschließend, aber es sind die Punkte, die mir grade einfallen. Den Kindesunterhalt habe ich bewusst ausgelassen, aber natürlich muss der auch geklärt werden.
Wenn da ne Menge abgearbeitet ist, dann kannst Du erst einmal durchatmen (Du hast mindestens ein Jahr Zeit, bevor es zur Scheidung und damit zur Stufe Zwei kommt), Dich um Dich und Deine Kinder kümmern und hoffentlich trotz all dem Shaiz irgendwie zur Ruhe kommen.
Ich wünsche Dir alles Gute!
🍀