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Endgültige Trennung - Wie geht es weiter?

Plague
Zitat von Sonnenschein85:
Dann werdet ihr es noch eine lange Weile zusammen aushalten müssen.

Trennungsjahr ist unter diesen Umständen trotzdem möglich - allerdings müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.

06.09.2025 16:57 • x 3 #16


Thüringer87
@Sonnenschein85 Ich schlafe auf der Couch, sie im Schlafzimmer. Sonst begegnen wir uns immer. Ich freue mich immer, wenn ich auf Arbeit kann, habe da auch schon Nächte verbracht, die Wochenenden sind dann aber die Hölle.

06.09.2025 16:58 • x 1 #17


A


Endgültige Trennung - Wie geht es weiter?

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J
Solange sie keinen Trennungsunterhalt fordert, kannst du aus meiner Sicht entspannt bleiben. Den kann sie nicht rückwirkend verlangen, sondern erst ab Zugang einer Mahnung oder eines Auskunftsverlangens über dein Einkommen. Beim Kindesunterhalt ist es im Prinzip genauso.

06.09.2025 16:59 • #18


Heffalump
Wenn getrennt lebend in einem Haus, sind es deine Einkäufe, dein Platz im Kühlschrank, du wäscht dein zeug selbst, bügelst, räumst das in deine Schrankseite

Sowas ist heftig.

06.09.2025 17:00 • x 1 #19


Sonnenschein85
Zitat von Thüringer87:
@Sonnenschein85 Ich schlafe auf der Couch, sie im Schlafzimmer. Sonst begegnen wir uns immer. Ich freue mich immer, wenn ich auf Arbeit kann, habe da ...

Ok. Dann seid ihr zumindest räumlich getrennt. Aber natürlich trotzdem schwer, wenn man sich ständig sieht.

06.09.2025 17:01 • x 2 #20


Sonnenschein85
Zitat von Plague:
Trennungsjahr ist unter diesen Umständen trotzdem möglich - allerdings müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.

Ja, ich denke das müsste man beim Amt nur melden..das man getrennt ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfte es zählen trotz des Zusammen Wohnen, das meine ich zumindest. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

06.09.2025 17:03 • x 1 #21


Thüringer87
@Heffalump So einfach ist es leider nicht, haben ja noch Kinder. Da kann man nicht alles komplett trennen.

06.09.2025 17:10 • x 1 #22


Heffalump
Dem Finanzamt mit teilen.

Wo die Kinder mitessen, ist da nicht wichtig:)

06.09.2025 17:11 • #23


tlell
Zitat von Thüringer87:
So einfach ist es leider nicht, haben ja noch Kinder. Da kann man nicht alles komplett trennen.

Natürlich kann man alles trennen, auch wenn man noch in einem Haus zusammen lebt. Man trennt die Finanzen, betreut die Kinder getrennt usw. Das sind alles Absprachen die getroffen werden müssen. Man kann zum Beispiel sagen an dem Tag kocht sie für die Kinder am anderen eben du usw. Sorry aber wenn ich so lese was du schreibst denke ich du hast noch gar nicht realisiert was Trennung bedeutet und sie irgendwie auch nicht oder sie weiss es und nutzt dich aus, weil du es nicht weisst. Klar muss man Zugeständnisse machen, wenn man zusammen lebt. Und klar kann man nicht immer den Raum verlassen usw wenn sie rein kommt wegen der Kinder. Aber alles andere ist regelbar....weiss ich hab ich 8 Monate durchgezogen.

06.09.2025 17:19 • x 7 #24


Cagy
Hallo
zunächst...es tut mir leid für dich das deine Welt in Scherben liegt, dennoch das
Zitat von Thüringer87:
Ich will anwaltlich erst mal nichts machen, kostet gut Geld, das wird jetzt anderweitig gebraucht.

..halte ich für einen Fehler.
Sich detailiert über Rechte und Pflichten ( und Kosten) beraten lassen hilft sehr gut und lässt einen besser planen.
Alles Gute dir.

06.09.2025 17:32 • x 6 #25


tlell
Zitat von Thüringer87:
Jetzt meint die Dame des Hauses, dass alles aus ist und alles keinen Sinn mehr macht.

Und noch als Motivations und Denkanstoss für dich jemand der sich von mir trennt, würde ich soviel Trennung wie nur irgend möglich geben......

06.09.2025 17:38 • x 2 #26


Thüringer87
@tlell So bin ich eigentlich nicht und das würde eskalieren. Auf eine Aktion, folgt meist eine Reaktion.

06.09.2025 17:43 • #27


M
Hallo,
das klingt alles sehr traurig und aufwühlend auch ich empfehle schleunigst zum Anwalt zu gehen.
Wenn sie den Trennungsunterhalt fordert, würde es ein anwalt genau berechnen. Das wäre dann ja auch nur befristet bis zur rechtskräftigen scheidung. Aufgrund eurer Kinder würde ich aber fragen wie das mit nachehelichem Unterhalt aussieht.
Ich arbeite auch auf Teilzeit und mir würde dieser zustehen. In welchem Ausmaß und wie lange, das weiß ich nicht. Aber Kinderbetreuung wird da aufjedenfall auf der Seite deiner Frau berücksichtigt.

06.09.2025 17:46 • x 2 #28


Thüringer87
@Mia83333 Sie hat Einkommen Teilzeit und 2x Minijob (etwa 1200 zusammen), würde 900Euro Kindergeld von mir bekommen, 2x staatliches Kindergeld + Betreuungsgeld und Kindergeld von ihrem Sohn aus vorheriger Beziehung

06.09.2025 18:05 • #29


M
@Thüringer87
Ich bin mir nicht sicher wie die Berechnung dafür ist, das sollst du ja erfragen.
Wenn sie aufgrund der Trennung Wohngeld oder dergleichen beantragen muss, ist sie verpflichtet trennungsunterhalt zu fordern, sonst bekommt sie keine Sozialleistungen.
Ich weiß nur das ich trotz Kindesunterhalt und Teilzeitjob ein Anrecht auf nachehelichen Unterhalt habe.
Erfrage bitte all das bei einem Anwalt für Familienrecht.

06.09.2025 18:07 • #30


A


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