@ElGatoRojo
Moin. Richtig, ich meinte natürlich Eigentümer, nicht Besitzer. Aber hier in Bayern nimmt man das nicht so genau und verwendet außerhalb der juristischen Fachsprache diese Begriffe durchaus auch synonym.
Es war in jedem Fall so, dass der Mann das Grundstück (komplett) bezahlt hatte, auf dem anschließend das gemeinsame Haus gebaut wurde, für das tatsächlich BEIDE im Grundbuch eingetragen waren und 50:50 (Kredit) zahlen mussten.
Bekam ich im Zuge der Scheidung live mit.
Als es darum ging dass der Wert geschätzt wurde, wurde das Grundstück rausgerechnet - der Frau stand nichts davon zu bis auf ein Anteil an der
Wertsteigerung seit Kaufdatum.
Der Mann hatte es vollständig bezahlt und es gingen nicht 50% dessen, was er dafür in bar hingelegt hatte, in ihren Besitz über. (Was mE. absolut fair ist.)
Aber das wurde tatsächlich separat berechnet, das weiß ich noch (ist erst ein Jahr her).
Zitat von ElGatoRojo: Oder meinst du unterschiedliches Eigentum an Haus und Grundstück?
Denke nicht dass das hier der Fall war.
Aber ich werde unsere Notarin auf jeden Fall nochmal näher befragen. Denn ich weiß noch ganz genau was sie mir sagte, ich hakte ja auch dreimal nach.
Aber, ja: es ging in der Tat
nicht um aufgenommenen Kredit - es ging ja um die Anzahlung/Einzahlung.
Also wenn ein Haus bspw. 800.000 Euro kostet und einer der beiden Partner bezahlt bereits 400.000 davon direkt ab - aus Vermögen das nachweislich und eindeutig belegbar nur ihm gehörte!
Von einem solchen Fall spreche ich.
Nicht von dem gemeinsam aufgenommenen Kredit. Das ist natürlich wieder etwas anderes.
Aber das bringt Playmobil jetzt alles gar nichts
😂(Wobei es auch schon keine Rolle mehr spielt, da sich das Thema ja eh seit 700 Seiten im Kreis dreht, wird es ja sicher gestattet sein, mal für paar Beiträge abzudriften.)