Reingestolpert
Gast
Zitat:Es ist ja nicht im tatsächlichen Sinne ein "gemeinsamer" Anwalt. Du hast die Klage eingereicht und es ist DEIN Anwalt, Du hast ihn beauftragt. Dein Noch-Ehepartner kann mit Dir zusammen bei den Terminen aufschlagen und Fragen abklären, das funktioniert aber nur solange, wie Ihr beide Euch in allen Punkten einig sind (Aufteilung Hausrat usw., kann man beim Notar aufnehmen lassen, aber nur gemeinschaftlich, bei mir hatten wir beide beim Anwalt erklärt, dass der Hausstand gütlich aufgeteilt wurde, bei gemeinsamen Eigentum weiß ich nicht, wie das ohne fixe Vereinbarungen laufen soll?). Aber da es DEIN Anwalt ist, hat er Deine Interessen zu vertreten, Du kannst also jederzeit einen eigenen Termin mit ihm vereinbaren, in dem Du Dich absicherst und Unklarheiten ausräumen lässt. Er ist Dein Anwalt, egal wer ihn bezahlt.daß für dich nicht genug Zeit bleibt um dich ausreichend zu beraten und abzusicheren und da ist ein gemeinsamer Anwalt nicht unbedingt geeignet.
Weil man sich bei Scheidungsangelegenheiten von einem Anwalt vertreten lassen muss, benötigt der Gegenpart zum Verzicht auf Rechtsmittel ebenfalls seinen eigenen Anwalt (da gibt's nichts mit "gemeinsam"), der diesen Verzicht in seinem Namen rechtswirksam erklären kann. Bei mir wurde mir angeboten, irgendeinen Kollegen dazu heranzuziehen, der sich an dem Tag eben auch im Gericht befindet, das wäre kein Problem und absoluter Usus, manchmal kostenfrei, manchmal gegen eine kleine Gebühr (ist aber sein Problem, nicht Deins).
Ansonsten stimme ich Idaho zu, werd für offene Fragen nochmals bei Deinem Anwalt vorstellig, behalte den Termin bei und lass (wenn noch möglich) den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abtrennen. Ich hab jetzt nicht mehr im Kopf, wie das bei Euch war, ob Du eher der "abgebende" Teil oder der empfangende Part bist, falls letzteres, warum verzichten? Du hast schon genügend guten Willen gezeigt, lehn Dich (so entspannt, wie Du kannst) zurück und lass die Behörden ihre Aufgaben erledigen.