Zitat von tina1955:@Gast2000, wann soll es denn sonst geklärt werden ? Welcher Vater will ewig Zweifel haben, ob es sein Kind ist ? Der Nachbar lacht sich womöglich halb tot, braucht er nicht zu zahlen.... Nemo gewöhnt sich immer mehr an das Kind, wenn Umgang stattfindet. Die Ex freut sich über monatlichen Trennungsunterhalt. Es hat ...
Klar, die Frage beantworte ich selbstverständlich.
Das JA kann nur beratend tätig werden. Der TE hat die Vaterschaft anerkannt. Eine Vaterschaftsan-
fechtung kann nur mit einer Klage beim Familiengericht zur eindeutigen Klärung der Vaterschaft er-
hoben werden.
Unzulässige Anfechtungsgründe sind:
- es ein ohne Wissen und Zustimmung der Mutter/des Kindes erstelltes Vaterschaftsgutachten gibt,
- die Vaterschaft nur aufgrund von Vermutungen und fehlender Ähnlichkeit zum Kind angefochten
werden soll.
Es gibt also hohe, gewollte, gesetzliche Hürden. Nicht umsonst hatte ich dem TE geraten bei seinem
RA im Beratungsgespräch das insgesamt abzuklären. Dazu gehörte auch, ob er das im JA ansprechen
soll oder eben nicht.