Zitat von tina1955:Mir wäre es sehr wichtig, beim Jugendamt zum Ausdruck zu bringen, dass es eventuelle Zweifel an der Vaterschaft gibt. Das Jugendamt kann nämlich sofort eine Unterhaltszahlung für das Kind anordnen und ebenso eine finanzielle Unterstützung für die Mutter. Einmal gezahltes Geld bekommt man nicht mehr zurück. ...
Das hätte der TE schon längst machen sollen. Und jetzt vor dem Gespräch, oder nach dem Gespräch, aber
nicht während des Gespräches mit der Ex. Wie gesagt, meine Empfehlung.
Oder hältst du das für förderlich eine gütliche Einigung im JA zu erreichen? Was glaubst du was passiert,
wenn der TE plötzlich, auch für den MA des JA, mit der Vaterschaft kommt. Da braucht es nur ein wenig
nachdenken um zu wissen wie erfolgreich dann so ein Gespräch noch sein kann.
Selbst wenn das JA, dazu ist der TE eh verpflichtet, eine sofortige Unterhaltszahlung anordnet, ändert
das überhaupt nichts, die Verpflichtung besteht bereits. Der TE muss die Vaterschaft nicht nur infrage
stellen, sondern anfechten und einen Vaterschaftstest beantragen (Familiengericht). Erst durch einen für
den TE negativen Vaterschaftstest kann die Unterhaltspflicht für das Kind (gerichtlich) beendet werden.
Eine Rückzahlung von der Mutter gibt es nicht, da das Kind den Unterhalt verbraucht hat. Es steht aller-
dings der Weg offen den tatsächlichen Vater - alles ganz allgemein gesprochen - zu verklagen und zu
hoffen, das dieser Zahlungsfähig ist und auch zahlt.
Nemo, was du machst, musst du selber wissen und entscheiden. Nur ganz allgemein, die Mehrheits-
meinnug sagt über die Richtigkeit nichts aus.
Bevor ich hier von der Meinungsführerschaft in diesem Thread als Störfaktor empfunden werde, ziehe
ich mich zunächst einmal etwas zurück, noch weiter mitlesen und werde, wenn es bei Nemo etwas
entscheidendes neues gibt, erst wieder hier schreiben.
Nemo, viel Erfolg morgen im JA. Ich wünsche dir alles Gute.