Zitat von James2018:Hab zu ihm gesagt geh bitte aber er hat es nicht gemacht
mit geh bitte wirst du bei gewissen Menschen nicht weiter kommen , und es gibt Menschen , die geh bitte so aussprechen das man sie nicht ernst nimmt . ( was falsch ist )
die Aufforderung um hier eine / deine Grenze zu ziehen , muss wesentlich direkter sein und die Aufforderung sollte eindeutig sein.
ich fordere dich auf umgehend mein Grundstück zu verlassen.
wenn er dem nicht folge leistet , rufst du umgehend die Polizei an und sagst , das bei dir gerade eine Person sich auf dem Grundstück befindet der Hausfriedensbruch begeht , und ........der Täter ist noch vor Ort ( < dieser Nebensatz / Information ist wichtig , da die Polizei dann schnell kommen wird , da sie Erfolg haben , jemanden auf frischer tat zustellen).
wichtig ist das einmalig auffordern von dir.
du kannst hier , beim nächsten mal , sogar umgehen die Polizei rufen , da diese Aufforderung schon von dir getätigt wurde.
also Polizei rufen und sagen ,...das eine Person sich gerade auf deinem Grundstück befindet und der Hausfriedensbruch begeht. Und das dieser Täter noch Vorort ist.
der Ex scheint der Auffassung zu sein , das du für die Distanzhaltung zuständig ist bist und er sich frei überall bewegen kann, und du dich sogar von deinem Grundstück gehen müsstest , weil er die Distanz verkürzt.
die Familie wird das glauben was er sagt , was auch verständlich ist . Nur hier kommst du mit bitte bitte geh doch mal nicht weiter.
Polizei , Anzeige wegen Hausfriedensbruch
einstweilige Verfügung gegen die Person