112

Ex hat eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt?

Acht
Da ich den Quark ähnlich durchhabe, als ich meinen Exfreund bat gemeinsame Verträge mit der Trennung zu regeln und meine Sachen und geliehenes Geld zurückzuwollen und mir dann eine Anzeige wegen Bedrohung, Stalking, Einbruch und andere Schwachsinnigkeiten inklusive einer Verfügung ins Haus flatterte, würde ich an deiner Stelle jetzt und heute Anzeige erstatten.

Genau heute hast du die Chance diesem ganzen Irrsinn, der dich belastet und dir zu Recht Angst macht, weil der Mann nicht alle Tassen im Schrank zu haben scheint, ein Ende zu bereiten. Wirklich, geh zur Polizei, mit den Beweisen. Dort wird man dir auch anraten, ob sich zu einer Verfügung deinerseits eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung lohnt.
Wenn der Mann jetzt wieder nachts in deinem Garten abhängt, obwohl die Dramainszenierung von ihm kam, vermutlich aus Rache, weil du einen neuen Partner hast, ist der Spinner echt der Meinung, dass die Show jetzt noch weitergeht.

Schieb dem´nen Riegel vor und zwar für immer!

14.06.2021 06:58 • x 5 #16


Acht
Mal ganz davon ab, dass es nach Außen wie Kindergarten erscheint, halte ich solche Menschen mittlerweile tatsächlich für gefährlich. Ganz offensichtlich läuft da im Kopf etwas ziemlich unrund und es ist schwer einzuschätzen, welche seltsamen Hirnwindungen da noch aktiv werden.
Schon deshalb würde ich mir Hilfe von Außen suchen. Niemand hat das Recht in das Leben und private Umfeld eines anderen Menschen ungefragt einzudringen.

14.06.2021 07:13 • x 6 #17


A


Ex hat eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt?

x 3


S
Zitat von Heffalump:
Ich wäre wohl in meinen Garten gegangen und hätte ihn komplett ignoriert.


Ich fürchte genau das wird er wohl damit bezwecken.
Ich weiß jetzt nicht, was genau in seiner Verfügung drin steht, ich vermute mal, es ist dieses berühmte Annäherungsverbot. Sie darf sich auf x Meter halt nicht ihrem Ex nähern.
Und.. bei Zuwiderhandlung droht Ordnungsgeld, was mit jedem Mal ordentlich weiter in die Höhe steigen wird.
Wenn der Ex jetzt also gemein und ich meine richtig gemein ist, kann er sowas sogar forcieren... und dann hast du ganz schlechte Karten.

Eigentlich kannst die TE da wirklich nur eines tun, wenn sie nicht Gefahr laufen will, so richtig blöd aufzuschlagen:
Ab zum Anwalt und da die Situation schildern. Beweise auf den Tisch legen und dann mit der richtigen Strategie zurück schlagen.

14.06.2021 08:58 • x 2 #18


S
Zitat von Acht:
Mal ganz davon ab, dass es nach Außen wie Kindergarten erscheint, halte ich solche Menschen mittlerweile tatsächlich für gefährlich. Ganz offensichtlich läuft da im Kopf etwas ziemlich unrund und es ist schwer einzuschätzen, welche seltsamen Hirnwindungen da noch aktiv werden.

Das sehe ich absolut genauso und es wäre wirklich fast schon fahrlässig, wenn man solche Leute unterschätzt.
Was die Polizei angeht: Die mischen sich halt extrem ungern in Alles ein, was nach Ehekrach oder ähnliches riecht. Die werden meist wirklich erst aktiv, wenn *beep* Gewalt auf dem Programm steht.
Außer.. du wedelst mit so ner Verfügung rum.

14.06.2021 09:05 • #19


Fliesentisch
Zitat von Sorgild:
Ich fürchte genau das wird er wohl damit bezwecken. Ich weiß jetzt nicht, was genau in seiner Verfügung drin steht, ich vermute mal, es ist dieses berühmte Annäherungsverbot. Sie darf sich auf x Meter halt nicht ihrem Ex nähern. Und.. bei Zuwiderhandlung droht Ordnungsgeld, was mit jedem Mal ordentlich weiter in ...

Eben, und ansonsten so weit wie möglich von dem Kerl fernhalten, Zuwiderhandlungen seinerseits gegen die eigene Verfügung immer wieder melden und die Bänder aus dem Garten aufbewahren. Aber, da die Frage schon Mal aufkam: Die Verfügung ist dir zugestellt worden, was steht da genau drin? Wie lange hat er die schon gegen dich? Welche Begründung hat er vorgebracht/vorbringen können, damit diese Verfügung erlassen wird?

Wenn er dich schon mit seiner Anwesenheit provoziert, dann will er dir schaden, und zwar richtig, denn die verhängten Ordnungsgelder bei Verstoß gegen solche Verfügungen sind immens. Woher kommt dieser Hass? Alles in allem recht wenige Infos für ein recht großes Problem, dass zudem sehr schnell (!) fachkundiger rechtlicher Beurteilung bedarf. Also ab zum Anwalt!

14.06.2021 10:54 • x 2 #20


Acht
Zitat von Fliesentisch:
Welche Begründung hat er vorgebracht/vorbringen können, damit diese Verfügung erlassen wird?

Bei mir waren tatsächlich nach Akteneinsicht durch meinen Anwalt nur seinerseits zwei Zettel von mir vorhanden. Auf dem einen hatte ich geschrieben, ich lass mir von dir den Tag nicht wieder vermiesen und auf dem anderen, dass wir nochmal reden müssten zwecks Verträge und Rückgabe meiner Sachen. Mehr gab es nicht, allerdings reichte schon das und seine Behauptungen um eine Verfügung zu erreichen. Da er sich weigerte in der Voruntersuchung weitere Belege zu erbringen oder sein Handy nach einer schriftlichen Bedrohung durch mich untersuchen zu lassen, mit der Ansage zu den Ermittlungsbeamten, das wäre ihm zu privat und es eben keinerlei Anhaltspunkte für seine Beschuldigungen gab, wurde das Verfahren eingestellt.
Ich fand das ehrlich gesagt damals auch absolut unglaublich, dass man ohne Belege einfach derart andere schädigen kann. Eine Falschauskunft der ermittelnden Beamtin an mich, dass ich nämlich auch nicht schriftlich an ihn herantreten darf, um seine Schulden und meine Sachen zurückzufordern und um über die geschlossenen Verträge eine Einigung zu erreichen, wurde erst nach Bekanntwerden bei der Staatsanwältin durch diese korrigiert. Da war dann schon fast ein Jahr vergangen und ich hatte zusätzlich zu den Anwaltskosten seinen Schrott weiter alleine bezahlt. Super!

Mal schauen wie es sich bei der TE verhält.

So´ne Situation ist jedenfalls zum Toben und extremst belastend.

14.06.2021 11:58 • x 1 #21


D
Also, @James2018 : Dein Ex ist 34, wird von seiner Verwandtschaft überwacht - hier: partner-wird-von-der-familie-ueberwacht-t63236.html -, du bist 46, aber nur drei Jahre älter als er, er hat eine Verfügung gegen dich, hockt aber nachts in deinem Garten, und die Polizei weigert sich, da mal nach dem Rechten zu sehen?

Bin ich die einzige hier, der das alles seltsam vorkommt?

14.06.2021 14:29 • x 2 #22


Heffalump
Zitat von Sorgild:
Ich fürchte genau das wird er wohl damit bezwecken.
Ich weiß jetzt nicht, was genau in seiner Verfügung drin steht, ich vermute mal, es ist dieses berühmte Annäherungsverbot. Sie darf sich auf x Meter halt nicht ihrem Ex nähern.
Und.. bei Zuwiderhandlung droht Ordnungsgeld,

Mein Grund und Boden - wer dort sein darf bestimme ich. Wenn er (Laffe) mit Polente und Anwalt geritten kommt - fliegen alle drei Parteien

14.06.2021 15:23 • #23


E
Ja, und sonst so?

14.06.2021 15:34 • #24


S
Zitat von James2018:
und das gute ist wir haben den Garten Video überwacht und da sieht man ihn ja auch.


Hoffentlich nur den Garten!

14.06.2021 20:56 • #25


A
Hausfriedensbruch wiegt mehr als die Verfügung. Er darf ja auch nicht in deine Wohnung einbrechen und dich dann wegen Verstoßes gegen die Verfügung anzeigen.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Gegenverfügung erwirken. Ende der Geschichte. Duck dich nicht weg, ballere mit der vollen Härte des Gesetzes genauso zurück, bis er dich in Ruhe lässt.

14.06.2021 21:04 • x 6 #26


S
Liebe TE,
hast du ihn aufgefordert zu gehen?
Kann es sein, das der Typ vor einen Schrubber gepeest ist? So doof kann doch keiner sein.

14.06.2021 21:19 • x 3 #27


VictoriaSiempre
Zitat von Landlady_bb:
Bin ich die einzige hier, der das alles seltsam vorkommt?

Nein.

Zitat von Sorgild:
Was die Polizei angeht: Die mischen sich halt extrem ungern in Alles ein, was nach Ehekrach oder ähnliches riecht. Die werden meist wirklich erst aktiv, wenn *beep* Gewalt auf dem Programm steht.

Es ist auch nicht Aufgabe der Polizei, sich in Beziehungskräche einzumischen; sind ja schließlich keine Paarberater. Es Ist trotzdem deren täglich Brot, sich mit so einer Kinderkagge beschäftigen zu müssen.

Entscheidend ist natürlich, wie die Meldung genau war. Mein Exfreund sitzt im Garten und geht nicht weg! rechtfertigt meiner Meinung nach tatsächlich keinen Einsatz, solange keine Bedrohungslage vorliegt. Da muss die TE zivilrechtlich selbst aktiv werden; das finde ich auch richtig so. Anzeige erstatten (die muss aufgenommen werden, geht aber - soweit ich weiß - auch überall online) und einen Anwalt konsultieren; dann wird man sehen, wie lange er noch im Garten hockt.

14.06.2021 21:29 • x 4 #28


alleswirdbesser
Zitat von Magnum:
Ja, und sonst so?

Ich habe kurz deine letzten Beiträge überflogen, 3 Seiten. Warum immer so negativ (hauptsächlich den weiblichen Forumsteilnehmerinnen gegenüber) und ständig solche Unterstellungen? Was ist dein Ziel? Hilfestellung? Austausch? eigene Trennungsverarbeitung? Hilft es dir?

14.06.2021 22:01 • x 1 #29


Simone1978
Wie heißt es so treffend: keine Antwort (TE) ist auch eine Antwort

14.06.2021 22:02 • #30


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag