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Ex Narzisst, Borderliner gibt mir meine Sachen nicht

D
Hallo Allerseits

habe ja schon 2 Beiträge zu meinem Beziehungsaus geschrieben und auch nette Worte erhalten. Danke dafür

Jetzt bekomme ich meine Sachen nicht zurück und zudem werde ich jeden Tag versetzt. Hab das so geregelt, dass ein Kumpel meine Sachen vorbei bringt und ich ihm seine Sachen gebe. Leider kommt der besagte Kumpel nicht zu den Uhrzeiten die er mir immer nennt. Z.B. 21:00Uhr 21:30Uhr. Ehmmm ich habe das Gefühl, dass dieser Kumpel weder informiert wurde noch sonst irgendwas und ich jeden Tag veräppelt werde und er mir auf der Nase rumtanzt.

Es geht übrigens nicht um irgendein T shirt von mir sondern um viel Geld, dass er mir schuldet und auch hat, weil er sich dumm und dämlich verdient. Was soll ich jetzt machen OHNE dass ich so wirke als ob ich ihm hinterher renne. Sein Narzissmus erlaubt ihm so unlogisch arrogant zu denken.

14.11.2018 10:43 • x 1 #1


W
Zitat von Debbiz9:
Es geht übrigens nicht um irgendein T shirt von mir sondern um viel Geld, dass er mir schuldet


Dann würde ich bzw. hätte ich schon längst rechtliche Schritte eingeleitet.

14.11.2018 10:45 • x 2 #2


A


Ex Narzisst, Borderliner gibt mir meine Sachen nicht

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D
Habe ich auch schon überlegt.

14.11.2018 10:47 • #3


M
Zitat von Debbiz9:
Es geht übrigens nicht um irgendein T shirt von mir sondern um viel Geld, dass er mir schuldet und auch hat, weil er sich dumm und dämlich verdient. Was soll ich jetzt machen OHNE dass ich so wirke als ob ich ihm hinterher renne. Sein Narzissmus erlaubt ihm so unlogisch arrogant zu denken.

Anwalt besuchen - sofort - dann ist dies auch amtlich. Solchen Pfeifen immer mit rechtlichen Konsequenzen kommen, ein Kumpel ist wie die Tageszeitung, absolut austauschbar und unwichtig

14.11.2018 10:48 • x 2 #4


A
Herausgabe per Anwalt fordern. Der wird zwar nach Streitwert bezahlt, aber die Kosten sind echt überschaubar.
Erkauf Dir die Ruhe und gib es einem RA.

14.11.2018 10:50 • x 2 #5


S
Was heißt viel Geld 4stellig+? Wenn du nichts in der Hand hast, dass du ihm das Geld geliehen hast, kannst du dir auch gleich den Anwalt sparen.

In Anbetracht der Sachlage, dass die Trennung erst vor paar Tagen war würde ich erstmal Ruhe einkehren lassen und dann vernünftig miteinander reden. Wenn du wie ein kleines Kind nun anfängst Druck aufzubauen, geht das mit aller Sicherheit nach hinten los.

14.11.2018 10:50 • x 3 #6


M
Zitat von Sahnekirsche:
Wenn du wie ein kleines Kind nun anfängst Druck aufzubauen, geht das mit aller Sicherheit nach hinten los.

bei Narzen geht alles nach hinten, da braucht man keine Pausen

14.11.2018 10:55 • x 2 #7


A
Zitat von Sahnekirsche:
Was heißt viel Geld 4stellig+? Wenn du nichts in der Hand hast, dass du ihm das Geld geliehen hast, kannst du dir auch gleich den Anwalt sparen.

In Anbetracht der Sachlage, dass die Trennung erst vor paar Tagen war würde ich erstmal Ruhe einkehren lassen und dann vernünftig miteinander reden. Wenn du wie ein kleines Kind nun anfängst Druck aufzubauen, geht das mit aller Sicherheit nach hinten los.


Sehe ich nicht so. Sie hat den Anspruch formuliert. Er hat die Bringschuld und kommt ihr nicht nach. Sie baut keinen Druck auf, wenn sie zum Anwalt geht, sondern nimmt ihr Recht wahr.
Ggenüber einem Narzissten wieder klein beigeben, bitten und betteln für das was einem zusteht? Nö.

14.11.2018 10:55 • x 1 #8


S
@AlfredENeumann kein Nachweis, kein Geld, ist eine ganz einfache Rechnung! Und wer schließt schon Verträge ab, wenn er dem Partner Geld leiht?

Zum Anwalt gehen ist natürlich kein Problem, der kommt dann zu der Erkenntnis, dass er nichts machen kann und stellt dann eine Rechnung für das Beratungsgespräch aus. Ende vom Lied!

Wer hat eigentlich seine Störung festgestellt? Jahre lang normal und plötzlich paar Monate ein Arshc klingt für mich nicht wirklich außergewöhnlich, außer dass er wohl nicht mehr wirklich wollte und deshalb anfing sich daneben zu benehmen.

14.11.2018 11:06 • x 2 #9


A
Pauschale Aussagen ohne eingehende Betrachtung der Umstände des Einzelfalles sind immer leicht passend und leicht daneben.
Aus einem Jura-Forum: Ohne - wenigstens den Hauch einer Beweisbarkeit der Geldübergabe ist nicht zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zu raten. Sie würde dort sehr wahrscheinlich den kürzeren ziehen.
Den Hauch - das lässt viel Interpretationsspielraum..Wie z.B. Kontoauszug, Zeugen,unwidersprochene Zahlungsaufforderung,...
Es gibt viele Wege den Verleih glaubhaft - auch ohne Vertrag - zu belegen.
Daher: RA und Beratung. Tipps a la das bringt nix bringen nix

*hat's hier nen Jura-Teil? Da gehörte der Thread hin*

14.11.2018 11:21 • #10


D
Zitat von Sahnekirsche:
Was heißt viel Geld 4stellig+? Wenn du nichts in der Hand hast, dass du ihm das Geld geliehen hast, kannst du dir auch gleich den Anwalt sparen.

In Anbetracht der Sachlage, dass die Trennung erst vor paar Tagen war würde ich erstmal Ruhe einkehren lassen und dann vernünftig miteinander reden. Wenn du wie ein kleines Kind nun anfängst Druck aufzubauen, geht das mit aller Sicherheit nach hinten los.



Ich denke er ist das kleine Kind. Er hat meine Wohnungstür zerstört plus meinen Boden und nun möchte der Vermieter das Geld. Und der Herr will es mir geben und ich habe schon einen Handwerkertermin ausgemacht, das weiß er alles.

14.11.2018 11:24 • #11


A
Zitat von Debbiz9:
Er hat meine Wohnungstür zerstört plus meinen Boden und nun möchte der Vermieter das Geld. Und der Herr will es mir geben und ich habe schon einen Handwerkertermin ausgemacht, das weiß er alles.


Damit ist der Schaden festgestellt. Da du das sicher nicht selbst warst ist auch der Fingerzeig auf ihn -notfalls gerichtlich-nachvollziehbar. Zum Anwalt. Ohne wenn und aber. Und damit bin ich hier raus, weil mehr, was Anderes kann bei der Geschichte nicht rauskommen. Außer er ersetzt morgen überraschend und freiwillig den Schaden.

14.11.2018 11:32 • x 2 #12


D
Zitat von mcteapot:
bei Narzen geht alles nach hinten, da braucht man keine Pausen


Daaaaanke! Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Pausen schöne Abwertungsphasen sind und er danach wieder kommt(lass einen Monat oder eine Woche vergehen) und dann fängt er an wo sind meine Sachen, gib die mir sofort und schwingt sofort in ein Es tut mir vom ganzen Herzen leid, lass uns zusammen ziehen und eine Familie gründen über. Und genau darauf habe ich keine Lust mehr

14.11.2018 11:35 • x 1 #13


K
Zitat von Sahnekirsche:
kein Nachweis, kein Geld, ist eine ganz einfache Rechnung! Und wer schließt schon Verträge ab, wenn er dem Partner Geld leiht?


Ein solcher Nachweis muss aber kein Vertrag sein.

Man kann rechtlich alles fordern. Ich kann auch hingehen und fordern, dass Du mir 10.000 Euro schuldest. Prinzipiell ist das erstmal in Ordnung und mein Anwalt wird von mir bezahlt und wird das dann auch von Dir einfordern. Wenn Du dann zahlst - alles paletti für mich, wenn Du widersprichst muss die Sache verhandelt werden so ich denn immer noch auf meine Forderung bestehe. Und vor einem Zivilgericht muss ich dann logischerweise irgendwie meine Behauptung belegen. Das können Kontoauszüge sein oder auch Zeugen oder ähnliches. Je nach Sachlage und Glaubwürdigkeit wird das dann vom Gericht entschieden.

Dafür gibt es nämlich Zivilrecht.

Also macht es durchaus Sinn in diesem Fall zum Anwalt zu gehen, denn allein die offizielle Forderung durch den Anwalt könnte zur Herausgabe des Betrages ermuntern.

14.11.2018 11:39 • x 2 #14


S
Zitat von AlfredENeumann:
Pauschale Aussagen ohne eingehende Betrachtung der Umstände des Einzelfalles sind immer leicht passend und leicht daneben.
Aus einem Jura-Forum: Ohne - wenigstens den Hauch einer Beweisbarkeit der Geldübergabe ist nicht zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zu raten. Sie würde dort sehr wahrscheinlich den kürzeren ziehen.
Den Hauch - das lässt viel Interpretationsspielraum..Wie z.B. Kontoauszug, Zeugen,unwidersprochene Zahlungsaufforderung,...
Es gibt viele Wege den Verleih glaubhaft - auch ohne Vertrag - zu belegen.
Daher: RA und Beratung. Tipps a la das bringt nix bringen nix

*hat's hier nen Jura-Teil? Da gehörte der Thread hin*


Macht ihr bitte keine falschen Hoffnungen, ich hatte diesen Fall nämlich bereits inkl. Kontoauszug bei dem ersichtlich war, dass ich seine offene Forderung beglichen habe (Zahlung ans Finanzamt um die Euro 3.000-). Auskunft des Anwalts war: Ja kann man schon machen, macht aber nicht viel Sinn, wenn er in Betracht zieht zu behaupten er hätte es mir bar zurückgegeben. Zu hohes Prozessrisiko. Und das war die Aussage von 2 Bekannten von mir die auf Zivilrecht spezialisiert sind und mich nicht als klassischen Klienten beraten haben. Ein anderer wird vermutlich dazu raten solange die eigene Kassa klingelt.

Ich hätte es vermutlich auch mit stichfesten Beweisen ohnehin nicht gemacht, wurde eher von meinen Freunden gedrängt. Ein halbes Jahr später ohne wirklichen Kontakt brachte er das Geld von sich aus.

14.11.2018 11:41 • #15


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