Zitat von Derjenige: Ich lebe immernoch im gemeinsamen Haus und das Kind ist mittlerweile auch geboren.
Gut, dass Ihr nicht verheiratet ward, denn dann wäre das Kind - das absolut nichts dafür kann! - rechtlich Deines. Dass Ihr immer noch unter einem Dach lebt, finde ich für alle Beteiligten ungünstig.
Zitat von Derjenige: Ich habe jetzt zig Gespräche mit ihr und auch ihren Eltern geführt. Aber es kommt keine Lösung zustande . Denen ist es am einfachsten ich ziehe aus und fertig .
Wenn Gespräche nichts bringen, dann bleibt doch nur eine rechtliche Lösung!? Ihr seid beide 50 : 50 im Grundbuch eingetragen?
Zitat von Derjenige: Sie sieht es so „ wo soll sie denn hin?“
Natürlich ist es schwierig, alleinerziehend mit 4 Kindern eine Wohnung zu finden. Wobei es insgesamt schwierig ist, eine (bezahlbare) Wohnung zu finden. Aber so ist das nun mal nach einer Trennung (die ja bei Euch nun schon länger zurück liegt). Ihr habt beide damals keine Nägel mit Köpfen gemacht und die (Wohn)Situation erst einmal ausgesessen - irgendwann fällt einem sowas leider auf die Füße.
Zitat von Derjenige: Ich sehe es nicht ein hier einfach raus zu gehen und dann nichts mehr zu haben. Ich hab damals sehr viel Geld in die Hand genommen um dieses Haus überhaupt kaufen zu können und jetzt kriege ich zu hören das es nichts wert ist und man viel machen muss somit kann ich auch nicht Summe X verlangen .
Das alles hat erst einmal nichts mit Einsicht zu tun, sondern mit rechtlichen Grundlagen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, was das Haus wert ist, dann muss halt ein Gutachter - den Ihr bezahlen müsst - eingeschaltet werden. Der guckt auf die Fakten und nicht auf die Gefühle.
Dann könnt ihr Euch daran orientieren und sehen, ob einer von Euch den anderen auszahlen kann. Wenn das nicht möglich ist, dann bleibt der Verkauf oder schlimmstenfalls eine Teilungsversteigerung. Es wird geguckt, wer was an Vermögen eingebracht hat, das wird abgezogen, der Rest und mögliche Kosten für Kredite (habt Ihr die gemeinsam aufgenommen?) geteilt, fertig.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Ihr Euch einigt und sie Dir (oder Du ihr) eine angemessene Nutzungsentschädigung/Miete zahlt. Allerdings stelle ich mir diese Lösung bei Eurer Vorgeschichte schwierig vor.
In jedem Fall würde ich an Deiner Stelle jetzt dringend nach einer eigenen Wohnung suchen, in der auch Euer gemeinsames Kind Platz hat. Früher oder später wird es vermutlich eh darauf hinauslaufen. Sollte sich die Klärung zur gemeinsamen Immobilie hinauszögern, hat sie als Mutter von 4 Kindern sicher gute Chance, zumindest vorübergehend das Haus zugewiesen zu bekommen. Dann wirst Du auch raus müssen.
Ich kann total verstehen, dass es Dir mit der ganzen Situation schlecht geht. Aber den Kopf in den Sand stecken hilft Dir nicht weiter. Such Dir einen Fachanwalt für Immobilienrecht und lass Dich beraten.