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Ex schwanger und möchte mich zurück

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@GreenTara

Der Verzicht ist vor allem eines: unwirksam. Der Unterhalt gehört dem Kind und das Elternteil ist hier lediglich die rechtliche Vertretung. - Ich wäre gespannt ob da nicht nach der Trennung irgendwas gemauschelt wurde. Z.B. Ich trete dir xy ab und das ist der Ausgleich für den Unterhalt, den ich zahlen müsste. Ich frage mich auch, wie es zur Trennung vom Vater der ersten beiden Kinder kam. Wahrscheinlich hat das aus dem Bilde sein einen handfesten Grund.

19.08.2025 06:39 • x 2 #226


D
Zitat von GreenTara:
Eine psychisch kranke Schwangere auch.

das ist das was mich so Ärgert, wer Physische Probs hat, hat fast Narrenfreiheit und der zweite Teil der nicht mehr mitspielen will kann eine menge Zeit und Geld investieren, um zu seinem Recht zu kommen, ist das Geld nicht Vorhanden schaust in die Röhre.

das gilt aber für beide Seiten

19.08.2025 06:51 • #227


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Ex schwanger und möchte mich zurück

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GreenTara
@nalea
Zitat von nalea:
Ich frage mich auch, wie es zur Trennung vom Vater der ersten beiden Kinder kam.

Dazu hatte Derjenige etwas geschrieben, dass der Ex das 2. Kind nicht wollte.

19.08.2025 06:55 • x 1 #228


D
Zitat von GreenTara:
dass der Ex das 2. Kind nicht wollte.

wo natürlich auch ein bestimmter Verdacht aufkommt

19.08.2025 07:00 • #229


GreenTara
@Dudo
Sicher könnte man die Frage, warum er das 2. Kind nicht wollte, vertiefen. Aber wir können über die Gründe des Mannes nur spekulieren.

19.08.2025 07:10 • x 1 #230


N
@Dudo

Das wollen wir jetzt mal nicht unterstellen. Die Frage ist wie sie in Zukunft für 3,5 Kinder finanziell aufkommen möchte und gleichzeitig das eigene Leben finanzieren will? Ich kann mir vorstellen, dass diese Fragen ihre eigentlichen Drohszenarien sind. Sie verzichtet jetzt bereits auf einen Unterhaltsvorschuss für beide Kinder - also insgesamt 635 Euro pro Monat. Würde der leibliche Vater die Kindesunterhalte bezahlen, würde sein Nettogehalt die Basis für die Berechnung darstellen und der Unterhalt wäre ggf sehr viel höher. Gleichzeitig würde er auch an Sonderbedarfen wie Klassenfahrten u.Ä. beteiligt. Darauf verzichtet sie - was sie nicht darf.

Für das gemeinsame Kind mit Derjenige ist sie zur Hälfte unterhaltspflichtig. Nimmt er den Jungen hauptsächlich zu sich, verschiebt sich der Unterhalt weiter zu ihren Ungunsten. Für das 4. Kind will sie erneut ohne Unterhalt auskommen?

@Derjenige
Ich würde unabhängig von ihr feststellen lassen, ob sie dich nicht in die Geburtsurkunde des 4. Kindes eintragen lässt.

19.08.2025 07:16 • x 3 #231


D
@GreenTara

das stimmt, aber irgend was muss ja sein, ich kenne keine Mutter die nicht Unterhalt beantragt.

ich habe auch Probleme mit ihrem Geständnis, das meiner Meinung sehr Geschönt und Zugeschnitten wurde, auch glaube ich nicht das sie den Kontakt mit Vater nicht aufgenommen hat in der Zeit, sondern der eher nicht so Reagiert hat wie Gewünschtm aber zun Glück ist ihr ja noch der Eingefallen, dem sie seit einem Jahr die kalte Schulter gezeigt hat und der immer für die gemacht hat, also warum nicht auch in so einem Fall.

wenn ich wen mit habe der keinen Alk gewöhnt ist und den sie Abfüllen wollen, das merkst ja, habe ich immer ein Auge auf den und wenn der nicht mehr Herr seiner Sinne ist bringe ich ihn nach Hause, aber persönlich und lege ihn aufs Sofa, gehe erst wenn der Eingeschlafen ist.

es sei denn da wurde schon vorher rum gemacht als alles noch Nüchtern war

19.08.2025 07:26 • #232


D
@nalea

ich Unterstelle gar nichts, es sind nur meine Gedanken

Zitat von nalea:
ob sie dich nicht in die Geburtsurkunde des 4. Kindes eintragen lässt.

das wäre natürlich der Knaller

19.08.2025 07:30 • x 1 #233


GreenTara
@Dudo
Zitat von Dudo:
ich habe auch Probleme mit ihrem Geständnis, das meiner Meinung sehr Geschönt und Zugeschnitten wurde

Ich teile deine Ansicht. Ich glaube, der TE sucht verzweifelt nach einem Ausweg, und blendet deshalb einiges aus.
Durch verschiedene Aussagen des TE ist in mir das Bild einer Frau mit einer schwierigen Persönlichkeit entstanden, die nicht zur Selbstreflexion fähig ist. Die Psychologin hat erkannt; die Mädels sind die Ursache ihres Fehlverhaltens, der Ex hat beim Unterhalt etwas gedeichselt, etc.
Aber das Haus behalten. Den Partner wieder umstimmen, klar doch. Sie weiß, wo ihre Sicherheiten liegen, und dafür bündelt sie die Kraft.

19.08.2025 07:42 • x 3 #234


D
@GreenTara

der TE hat blanke Angst um seine Existenz

19.08.2025 07:51 • x 2 #235


N
@Dudo

Das braucht er aber nicht, denn er steht mit im Grundbuch und kann deshalb den Verkauf verlangen. In der Regel erhalten andere, die im Grundbuch stehen ein Vorkaufsrecht. Dann kauft sie ihm das Haus zum Verkehrswert ab. Willigt sie in den Verkauf ein, wird das Haus ( hofffentlich) zum Verkehrswert verkauft und der Erlös anteilig geteilt. Willigt sie nicht ein, kann er die Zwangsversteigerung beantragen und beide verlieren sehr viel Geld. Oder er kauft ihren Anteil ab.

Zunächst sollte @ Derjenige sich darüber klar werden, ob er eine realistische Chance sieht, die Beziehung wieder aufzunehmen. Ohne, dass sie in ein paar Monaten, Jahren wieder depressiv gestimmt die Trennung will. - Ich persönlich sehe aus seinen Beiträgen wenig Chancen.

Dann soll er von ihr verlangen die Unterhaltsansptüche ifür ihre Kinder beim JA oder dem Vatrr gegenüber durchzusetzen.Er kann erklären, dass er bei einer Weigerung selbst eine eine Anfrage beim JA machen wird.

19.08.2025 08:29 • x 3 #236


alleswirdbesser
Zitat von nalea:
Gleichzeitig würde er auch an Sonderbedarfen wie Klassenfahrten u.Ä. beteiligt. Darauf verzichtet sie - was sie nicht darf.

Das überprüft nun wirklich kein Mensch.

19.08.2025 12:55 • x 3 #237


N
@alleswirdbesser

Spätestens dann, wenn sie Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen sollte. Vier Kinder mit Elterngeld aus dem Teilzeitjob und eventuell nur einem Kindesunterhalt vom TE? Aber okay, 1020.- KG, + Kindesunterhalt vom TE + 67% ihres TZ Job Nettos - vielleicht langt es auf schmalem Grat.

19.08.2025 15:06 • #238


alleswirdbesser
Zitat von nalea:
@alleswirdbesser Spätestens dann, wenn sie Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen sollte. Vier Kinder mit Elterngeld aus dem Teilzeitjob und ...

Es gibt ja noch Vereine, die die Klassenfahrten mitfinanzieren, wenn die Eltern einen Antrag stellen. Nur so als Beispiel. Aber klar, ich beziehe keine Leistungen, deswegen fragt da nie jemand nach.

19.08.2025 17:00 • x 1 #239


N
@alleswirdbesser

Ich weiß von einer Bekannten, dass beim Beantragen von Leistungen jede Einnahme genau angegeben werden muss und auch geguckt wird, ob die finanzielle Lücke nicht doch mit Eigenmitteln geschlossen werden kann. Dazu gehören Sparvermögen, aber auch unausgeschöpfte Mittel. Un letzteres ist der Unterhaltsverzicht ja - insbesondere, weil der noch drei Jahre zurückgefordert werden kann.

20.08.2025 07:09 • #240


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