Scheol
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Zitat:Sie will ihn dabei haben, dass ist der einzige Grund. Das Kind ist gesund. Die Gründe für eine Eltern-Kind kuren sind zunächst immer die belastenten Eltern (Überforderung, psy angeschlagen, Rückenschmerzen etc.)
Auch das stimmt nicht.
Ist das Kind reha / Kur bedürftig und ein Elternteil hat die Wartezeit erfüllt , gilt , wo der Antrag zu erst eingegangen ist.
Bekommt die K.K. den Antrag zuerst auf den Schreibtisch , gilt diese als ersteingegangene stelle und muss diesen Antrag prüfen.
Eine Zuständigkeitsprüfung findet bei Kinder nicht statt, wie z.b. bei einer erwachsenen Person wo geschaut wird ob die Wartezeit von 60 Kalendermonate voll sind.
Gibt die k.k. diesen Kinderantrag ab an einen anderen Leistungsträger, wird / MUSS dieser zweite Leistungsträger diesen Vorgang prüfen und bescheiden , und einen Erstattungsanspruch bei der k.k. gelten machen , was der Antragsteller aber nicht weiß und nicht informiert wird darüber.
Der zweiteingegangene muss prüfen , damit eine ständige weiter / Rückgabe zu lasten des Antragstellers nicht statt findet.