ElGatoRojo
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ElGatoRojo
JimKnopf86
Mann1989
Zitat von JimKnopf86:Warum sollte ich das tun, wenn der Betrag schon auf meinem Hauptkonto liegt und von dort nur abgerufen werden müsste? Warum soll ich mich dann jetzt auch wieder noch weiter einschränken? Das sehe ich so nicht.
Zitat von JimKnopf86:Das Geld ist da, müsste nur transferiert werden und das liegt einzig an meinem Betreuer, nicht an mir. Ich gebe es sofort frei.
Zitat von JimKnopf86:Im Übrigen bringen ihr 20 Euro auch nichts, wenn die Forderung bereits beigetrieben wurde und zwar in einer Summe.
Zitat von JimKnopf86:Das mag für euch so sein, für mich nicht. Das ist für mich ein klares Bild, aber vielleicht sollten wir das hier doch beenden. Ich meine, ihr versteht nicht, wie ich was meine und ich kann mich nicht besser ausdrücken, sodass es immer und immer wieder anders rüberkommt, als von mir gedacht und gewollt.
PsychoMantis
Zitat von JimKnopf86:@Odette Du vergisst das ich selbst für eine Kündigung die Genehmigung meines Betreuers brauche. Natürlich würde ich die GbR kündigen, aber es ...
E-Claire
Zitat von JimKnopf86:Ich werde sie auch weiterhin in Ruhe lassen, wenn ich endlich weiß, wie es ihr geht. I
ElGatoRojo
Zitat von JimKnopf86:Es wurde so im Gesellschaftsvertrag geregelt und von ihr unterzeichnet.
JimKnopf86
Mann1989
Zitat von JimKnopf86:Das ist eine Unterstellung. Ich will das sie es erhält, aber ich habe keine Lust auf Ärger mit meinem Betreuer. Ich kann mir einen Betreuerwechsel nicht erlauben. Er hat mir diesen aber angedroht, wenn ich ihn deswegen weiter nerve. Daher lasse ich es. Wenn das meine Bequemlichkeit ist, dann ist es so, damit kann ich leben, denn ich will nicht mein Leben für meine Ex beschädigen. Dazu stehe ich.
In Ordnung, dann werde ich ab sofort 20 Euro zur Seite legen, muss sie halt noch 20 Monate warten, das ist auch ok. Dann lasse ich mir den Betrag später von meinem Betreuer auszahlen, muss ich mir eine gute Begründung überlegen, aber es wäre ja nicht mein Schaden.
JimKnopf86
ElGatoRojo
JimKnopf86
Odette
Zitat:Grenzen der Vermögenssorge:
Der Betreuer ist nicht berechtigt, nach eigenem Ermessen über das Vermögen des Betreuten zu verfügen. Er muss das Vermögen zum Wohl des Betreuten verwalten und dessen Wünsche berücksichtigen, sofern diese nicht mit dem Wohl des Betreuten kollidieren.
Zitat:Verweigerung der Auszahlung:
Eine Verweigerung der Auszahlung von Geld ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Betreuer begründete Zweifel hat, dass die Auszahlung dem Betreuten schaden würde (z.B. bei einer Suchtproblematik oder wenn der Betreute das Geld für illegale Zwecke verwenden würde).
Zitat:Pflichten des Betreuers:
Der Betreuer ist verpflichtet, die Interessen des Betreuten zu wahren, das Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und über alle wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Vermögen Rechenschaft abzulegen.
Zitat von JimKnopf86:Ich will das sie es erhält, aber ich habe keine Lust auf Ärger mit meinem Betreuer. Ich kann mir einen Betreuerwechsel nicht erlauben.
ElGatoRojo
Zitat von JimKnopf86:den Aufhebungsvertrag hat sie inzwischen von meinem Betreuer erhalten, dieser liegt bei der Betreuerin.
JimKnopf86
PsychoMantis
Zitat von JimKnopf86:@Mann1989 Das ist eine Unterstellung. Ich will das sie es erhält, aber ich habe keine Lust auf Ärger mit meinem Betreuer. Ich kann mir einen ...