Zitat von JimKnopf86: Es wurde so im Gesellschaftsvertrag geregelt und von ihr unterzeichnet.
Ja, aber den Gesellschaftsvertrag hast Du ja so aufgesetzt, was war denn der Beweggrund für die 5 Jahre?
Und was habt ihr als Zweck vereinbart?
Zitat von JimKnopf86: Moment, die Betreuung wurde freiwillig eingerichtet, ich wurde nicht dazu gezwungen und es wurde auch nicht von Amts wegen eingerichtet. Daher ist es nicht so, wie Du sagst. Ich bin geistig noch fit, das hat vollkommen andere Gründe wegen der die Betreuung eingerichtet wurde, die ich hier nicht näher erläutern will und werde.
Hm, um Deine Geschäftsfähigkeit einzuschränken, braucht es die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts und dieser wird nun mal vom Betreuungsgericht angeordnet, was ja bei der Wirkung dieses auch sehr viel Sinn hat. Die Voraussetzungen für eine solche Anordnung kannst Du ja gern im Einklang mit Deinen Interessen noch mal nachlesen, aber was auch immer Du glaubst, warum dieses angeordnet wurde, hat wenig mit den rechtlichen Voraussetzungen zu tun.
Zitat von ElGatoRojo: Ganz dubiose Sache, diese ganze GbR - liest sich eher wie ein Beherrschungsvertrag
Also grundsätzlich ist das gar keine so dubiose Sache noch bis zur rechtlichen Anerkennung von eheähnlichen Gemeinschaften, sind Lebensgemeinschaften ohne Trauschein nach den Regeln (also wie nicht unbedingt als eine) einer GbR behandelt worden. GbRs gibt es wie Sand am Meer, viele Mehrpersonenverhältnisse wissen nicht einmal, daß sie eigentlich eine GbR sind, daher gibt es in vielen Verhältnissen auch keine schriftliches Ausgestaltung des GbR Vertrags. Das ist auch alles nicht weiter tragisch, es sei denn, es kommt im Innenverhältnis zum Streit oder die Parteien waren sich nicht darüber bewusst, daß im Außenverhältnis über den Anschein oder die Duldung Verbindlichkeiten entstehen können, die sie eben selbst betreffen.
Was hier seltsam anmutet, ist der umgedrehte Fall, hier wurde eine Sachverhalt mittels GbR Vertrag geregelt, bei dem nach wie vor nicht klar ist, warum. Die vorgebrachte Erklärung, beide sollen verpflichtet werden, gegenüber dem Dritten, ist mE nicht sehr überzeugend, weil zu einer "gerechten" Aufteilung der Kosten, man einfacher und anders hätte gelangen können.
Ich sag es gern noch mal, die Vereinbarung scheint entweder von Jim's nicht ganz gesunden Hangs zur Überformalität ohne wirkliche Kenntnis der Folgen, aber im Glauben eine solche Kenntnis zu besitzen, getragen worden sein oder schlicht nennen wir es Schufa-Umgehung. An der Stelle mag ich das nur sehr verallgemeinert schreiben, zum einen, weil es nicht nicht mein Fachgebiet ist, aber auch und umso mehr, weil wir jetzt hier keine Anleitung zur geplanten Gläubigerschädigung geben müssen.
Wenn ich raten müsste, dann tippe ich auf beides. Fast zwanghaft erscheinende Überformalität plus Irrglaube, das zu beherrschen um dem Vertragspartner eine "neue" Situation zu suggerieren.
Zitat von JimKnopf86: a, weil ich mich entlasten will, ich möchte keine Daten mehr von ihr haben. Das ist ja wohl verständlich nach so langer Zeit.
Nein, das ist nicht verständlich für mich. Du hattest mehrere Jahre Zeit. Das ist etwas, was Du jetzt vor Dir selbst und uns als gegeben präsentierst, ist aber nicht gegeben. Die Postsendung war ein Mittel um Kontrolle zu gewinnen. mir scheint Du benutzt gern Hoheitsträger (oder solche, die Du dafür hältst), um eigentlich emotionale Bedürfnisse befriedigt zu sehen. Das sagt mehr über Dein Verhältnis zu Hoheitsträgern aus, als daß es Dir tatsächlich Macht gibt, aber es scheint ein Weg zu sein, der es Dir erlaubt Emotionen auszuleben ohne sich mit diesen auseinandersetzen zu müssen.
Zitat von JimKnopf86: Es würde sich auch niemand darauf einlassen, wenn sie wüssten, das ich plane in die PI zu gehen, denn dann würden sie einen Großteil des Geldes nie wieder sehen. Sie muss den Betrag ebenso wenig begleichen, wo habe ich davon gesprochen? Ich habe nur gesagt, dass sie haftet, das ist aber nicht dasselbe. Ich habe die Polizei eingeschaltet, diese wird anhand von IP-Adressen herauszufinden versuchen wer diese Bestellung getätigt hat und auf diese Person zugehen. Sollte es kein Ergebnis bei der IP-Suche geben, weil die IP-Adressen zwischenzeitig wieder gelöscht oder gar nicht erst gespeichert wurden, kann es auch gegen sie keine Forderung geben, weil sie es dann auch nicht gewesen ist bzw. nicht eindeutig sichergestellt werden kann, das die Bestellung von ihr ausgegangen ist. In dem Fall wird die Forderung natürlich auch gegen sie fallengelassen, wegen Identitätsdiebstahls. Ich sehe sie da weniger in Gefahr, zumal auch sie über kein pfändbares Einkommen verfügt und der Gläubiger auch bei ihr nichts holen könnte.
Zitat von JimKnopf86: Die meisten Schulden sind entstanden, weil ich auf eine Kreditkarte hereingefallen bin, die groß mit "kostenlose Mastercard" beworben wurde und bei der niedrige Zinsen und keine Jahresgebühr angepriesen wurde. Es wurde auch keine Bonität geprüft, aber mein Kreditrahmen immer weiter aufgestockt, bis das ich die monatlichen Raten nicht mehr zahlen konnte und alles gesperrt wurde. Seither hat sich diese Bank, die auch im Ausland sitzt, nicht mehr gemeldet. Das ist schon so lange her, dass die Verjährung Ende des Jahres eintritt und ich dann diese Schulden los wäre. Dafür wird dann mein Betreuer sorgen.
Zu beidem: Alter Verwalter oder in meinem (inzwischen) Deutsch: Oida. Um ehrlich zu sein, Du wirkst schon a bissl wie ein Glücksbärchi, was völlig betrunken mal vier Semester Jura studiert hat. Ist das AI?
Alles davon ist ein bissi richtig und nichts stimmt dann doch.
Bitte lass mich Dir sagen, was auch immer Du glaubst zu wissen, es ist entweder sehr unvollständig oder stimmt schlicht und ergreifend nicht.