Zitat von JimKnopf86: Als Zweck wurde das gemeinsame Wohnen eingetragen. Ich wollte einfach, das sie mich nicht verlässt und ich dann wieder alleine bin, davor hatte ich schon immer Angst.
Ah, ok, das halte ich für glaubhaft. Du wolltest also eine Ehe simulieren, ohne in einer Bedarfsgemeinschaft zu landen.
Finde ich nachvollziehbar und sehr ehrlich von Dir.
Zitat von JimKnopf86: Ich habe dies bislang nicht getan, weil wir bis jetzt in einem freundschaftlichen Kontakt waren
Und den gibt es jetzt nicht mehr, also versuchst Du den wieder herzustellen. Du versuchst daher eine für Dich nicht mehr kontrollierbare Situation wieder unter Kontrolle zu bekommen.
Zum Brennen und den DVD habe ich keine Meinung. ME hätte es da ja auch ein Link getan, aber ich nehme an, daß in Deinem Kopf das anders funktioniert.
Zitat von JimKnopf86: Die regelmäßige Verjährungsfrist tritt nach drei Jahren ein, oder nicht? So alt ist die Forderung mindestens, es gab keinen Mahn- und keinen Vollstreckungsbescheid, nicht Mal eine normale Mahnung ging mir oder meinem Betreuer zu, daher müsste die Verjährung Ende dieses Jahres eintreten. Was ist daran falsch?
Nur weil Dir keine Mahnung bekannt ist, heißt es nicht, daß es keine gab. Denkfehler. Du hast den GbR-Vertrag völlig vergessen. Du hast auf zumindest ein Emailkonto keinen Zugriff gehabt, du hast Dein Handy gewechselt. Warum also solltest Du davon ausgehen können, daß es keine Mahnung gegeben hat. Viel realistischer ist doch, daß es natürlich Mahnungen geben hat, man Dir aber Zugangsvereitelung unterstellen wird.
Zitat von E-Claire: Sollte es kein Ergebnis bei der IP-Suche geben, weil die IP-Adressen zwischenzeitig wieder gelöscht oder gar nicht erst gespeichert wurden, kann es auch gegen sie keine Forderung geben, weil sie es dann auch nicht gewesen ist bzw. nicht eindeutig sichergestellt werden kann, das die Bestellung von ihr ausgegangen ist. In dem Fall wird die Forderung natürlich auch gegen sie fallengelassen, wegen Identitätsdiebstahls. Ich sehe sie da weniger in Gefahr, zumal auch sie über kein pfändbares Einkommen verfügt und der Gläubiger auch bei ihr nichts holen könnte.
Du verwechselt strafrechtliche Ermittlungen mit zivilrechtlichen Beweisregeln. Die GbR hat bestellt, nicht sie, sie haftet aus der GbR und wenn sie das bestreiten möchte, muß sie nachweisen, daß die GbR es nicht getan hat und/oder es dieser auch nicht zurechenbar war. Und das sage ich Dir in gebotener oberflächlicher Kürze. Ich bin hier nicht bereit, Deine mit Verlaub Dich selbst massiv überschätzenden Gedankengänge kleinteilig zu schulen.
Wie gesagt, nimm es mir nicht übel, aber meine juristischen Fähigkeiten mögen fachgebietsabhängig veraltet und insgesamt rostig sein, aber lass es Dir von mir gesagt sein, Du kannst nur sehr eingeschränkt juristisch denken.
Du versuchst Deine Emotionen über Regeln zu steuern. The regels sind the regels, persönlich halte ich einen Literaturzirkel im P_uff für erfolgsversprechender.