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Ex-Partnerin spurlos verschwunden - Info erhalten

J
@ElGatoRojo Ja, aber deswegen konnte ich mich damals nicht um diese Baustellen kümmern und habe sie schleifen lassen.

25.06.2025 11:34 • #646


alleswirdbesser
Zitat von JimKnopf86:
ich befürchte Single zu bleiben. Welche Frau mit normalem Einkommen, würde sich für mich interessieren, wenn sie wüsste, sobald wir zusammenwohnen,

Man muss aber nicht zusammen wohnen, um eine Beziehung zu führen. Jeder finanziert sein Leben selbst und gut ist es. Finde ich super.

25.06.2025 11:47 • x 1 #647


A


Ex-Partnerin spurlos verschwunden - Info erhalten

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alleswirdbesser
Zitat von PsychoMantis:
Außerdem könntest du einen Pflegegrad bei der Kasse beantragen und hast dann auch mehr Anspruch auf Leistungen und Gelder.

Manche Stellen werden vom Staat bezuschusst (bei Menschen mit Behinderung zum Beispiel), so dass es für manche Arbeitgeber (ÖD) attraktiv sein könnte. Du bekommst dein Gehalt und der Arbeitgeber bekommt einen Anteil bezahlt.

25.06.2025 11:50 • x 1 #648


J
@alleswirdbesser Also eine eheähnliche Gemeinschaft wird spätestens dann angenommen, wenn man mehr als ein Jahr bereits zusammen ist, also eine Beziehung führt, dann ist es auch unerheblich ob man zusammenwohnt. Außerdem schon dann, wenn man gemeinsam wirtschaftet, d.h. z.B. ein gemeinsames Konto führt oder aber Zugriff auf das Konto des anderen hat, weil dieser einem eine Vollmacht erteilt hat. Das unter dem Radar zu halten, wird sehr schwer und macht auch nicht jede Frau lange mit.

Für diese Art von Jobs benötigt man meist eine Ausbildung, die ich, wie gesagt, nicht vorweisen kann.

25.06.2025 11:56 • x 1 #649


F
Zitat von JimKnopf86:
Dann finde einmal eine Beschäftigung, für jemanden mit 39 und meinen Einschränkungen.

Du kannst doch gut schreiben.

Oder ein Hobby.

25.06.2025 11:59 • x 2 #650


Odette
Zitat von JimKnopf86:
Also eine eheähnliche Gemeinschaft wird spätestens dann angenommen, wenn man mehr als ein Jahr bereits zusammen ist, also eine Beziehung führt, dann ist es auch unerheblich ob man zusammenwohnt.

Nein. Eine etwaige Partnerin muss im Falle des nicht Zusammenlebens nicht für dich aufkommen.
Hat meine Freundin durch. Nach Studium arbeitslos gewesen - ihr Pech.
Als ihr das nach einem Job erneut passierte für 3 Monate, musste ihr Partner für sie mit aufkommen, da die beiden zusammen gelebt haben. Erst dann ist einer der vielen Faktoren der ehe-ähnlichen Gemeinschaft erfüllt.
Keine Ahnung, wo du das mit einem Jahr und man muss nicht zusammen leben, her hast.
Zitat:
Eine eheähnliche Gemeinschaft, auch nichteheliche Lebensgemeinschaft genannt, ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen zwei nicht verheirateten Personen, die auf Dauer angelegt ist und in der die Partner eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, die über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht


Zitat von JimKnopf86:
Außerdem schon dann, wenn man gemeinsam wirtschaftet, d.h. z.B. ein gemeinsames Konto führt oder aber Zugriff auf das Konto des anderen hat, weil dieser einem eine Vollmacht erteilt hat.

Soll ja gar nicht, denn @alleswirdbesser schrieb folgendes
Zitat von alleswirdbesser:
Jeder finanziert sein Leben selbst und gut ist es.

Und darauf beziehst du dich ja.

Suchst du wenn denn dann eine Partnerin, oder geht es um Geld bzw. dass dich jemand aushält?
Ich meine die Frage nicht böse, aber ich hatte bei meinen beiden Langzeitbeziehungen (5 und 3 Jahre inkl. Zusammenwohnens) weder ein gemeinsames Konto, noch Zugriff auf die meines Partners. Geht alles.

25.06.2025 12:03 • x 1 #651


J
@Odette Ich habe es selbst erlebt. Meine Ex hat war nicht von Anfang an verrentet, sondern hat in Zeitarbeitsfirmen mitunter gearbeitet. Wir haben nicht zusammengewohnt, sie hat mich nur besucht und war dann auch schon einmal für eine Woche oder so da, aber dies ist rechtlich noch immer Besuch und nicht Zusammenwohnen. Dennoch wurde ihr Lohn an meine Grundsicherung angerechnet. Sie musste für mich aufkommen. Daher habe ich das.

Das würde aber bedeuten, das wir niemals zusammenziehen dürften, was in meinen Augen Unsinn ist. Für mich gehört es dazu, dass man nach einer gewissen Zeit auch zusammenzieht und zusammenlebt. Das wäre sonst für mich keine schöne Partnerschaft, wenn man immer hin- und herfahren müsste.

Ich suche nach einer Partnerin, das Geld ist mir nicht so wichtig. Ich habe gelernt, mit wenig auszukommen, daher könnte ich es auch weiterhin, aber auch die Partnerin müsste dann akzeptieren, das es mir nicht möglich ist, ihr größere Wünsche wie Urlaube, Gegenstände etc. zu erfüllen. Das ist dann einfach so.

25.06.2025 12:10 • #652


alleswirdbesser
Zitat von JimKnopf86:
@alleswirdbesser Also eine eheähnliche Gemeinschaft wird spätestens dann angenommen, wenn man mehr als ein Jahr bereits zusammen ist, also eine ...

Ich weiß nicht nach welchem Gesetz du dich richtest, ich lebe seit Jahren so, und ganz sicher bleiben die Konten strikt getrennt.

Wenn es dir um die Sozialhilfe geht, wie kann dir jemand eine Freundschaft zu einer Frau als eheähnliche Partnerschaft anrechnen lassen vor allem wie soll der Geldgeber von deinem Intimleben erfahren?

25.06.2025 12:13 • x 3 #653


J
@alleswirdbesser Ich habe es so erlebt mit meiner Ex, da muss ich mich nach keinem Gesetz richten, ich habe den Bescheid seinerzeit erhalten und sie musste abdrücken.

Das Sozialamt hat davon erfahren, weil ich sie darüber in Kenntnis gesetzt habe, weil ich dachte, ich müsste solche Änderungen auch angeben. Ich bin halt ein sehr ehrlicher Mensch und halte mich an derartige Aufforderungen und Hinweise, weil ich nicht in Bedrängnis geraten möchte.

25.06.2025 12:13 • #654


alleswirdbesser
Zitat von JimKnopf86:
@alleswirdbesser Ich habe es so erlebt mit meiner Ex, da muss ich mich nach keinem Gesetz richten, ich habe den Bescheid seinerzeit erhalten und sie ...

Hast du dem Amt mitgeteilt, dass du ab x.x.20 mit Fau Y schläfst und das Amt hat Frau y dazu verdonnert für dich aufzukommen?

25.06.2025 12:16 • x 4 #655


J
@alleswirdbesser Das Sozialamt hat davon erfahren, weil ich sie darüber in Kenntnis gesetzt habe, weil ich dachte, ich müsste solche Änderungen auch angeben. Ich bin halt ein sehr ehrlicher Mensch und halte mich an derartige Aufforderungen und Hinweise, weil ich nicht in Bedrängnis geraten möchte.

25.06.2025 12:16 • #656


Odette
Zitat von JimKnopf86:
Dennoch wurde ihr Lohn an meine Grundsicherung angerechnet. Sie musste für mich aufkommen. Daher habe ich das.

Ist rechtlich halt quatsch.
Eben noch mal recherchiert, hat mich 3 Minuten gekostet.

25.06.2025 12:19 • #657


alleswirdbesser
Zitat von JimKnopf86:
Das würde aber bedeuten, das wir niemals zusammenziehen dürften, was in meinen Augen Unsinn ist. Für mich gehört es dazu, dass man nach einer gewissen Zeit auch zusammenzieht und zusammenlebt. Das wäre sonst für mich keine schöne Partnerschaft, wenn man immer hin- und herfahren müsste.

Wenn man nicht zwingend versorgt werden möchte, funktioniert das super.

25.06.2025 12:20 • x 1 #658


Odette
Zitat von alleswirdbesser:
Hast du dem Amt mitgeteilt, dass du ab x.x.20 mit Fau Y schläfst und das Amt hat Frau y dazu verdonnert für dich aufzukommen?

Werde ich jetzt auch immer tun.
Tut mir leid, aber ich musste wirklich lachen.

@JimKnopf86 Lass mich raten, du hattest allerdings Vollmächte für ihr Konto, ihr ein gemeinsames oder Ähnliches?
Anders kann ich mir den Bezug null erklären.

Die armen Menschen, die mehrere Partner am Start haben, müssten dann ja arm wie Kirchenmäuse sein.
Und kann sich Polyamorie dann nur leisten, wer zu den Top-Verdienern gehört?
Macht irgendwie alles keinen Sinn, aber erkläre es gerne.

25.06.2025 12:22 • x 4 #659


alleswirdbesser
Zitat von JimKnopf86:
@alleswirdbesser Das Sozialamt hat davon erfahren, weil ich sie darüber in Kenntnis gesetzt habe, weil ich dachte, ich müsste solche Änderungen ...

Also ich sehe da gar nichts Ehe ähnliches.

25.06.2025 12:22 • x 1 #660


A


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