Lathgertha
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Zitat von Sternenguckerin:Was heißt hier gegen ihren Willen, sie hatte doch selbst gesagt, dass er sie dann ins Krankenhaus einweisen lassen soll. Das waren ihre Worte und das sollte OdeV jetzt auch tun.
Hier wird gerade eine Aussage aus einer massiven emotionalen Ausnahmesituation als ernsthafte Einwilligung dargestellt und das ist schlicht falsch.
Die Frau war in einer Panikreaktion, hat sich entwertet, war völlig instabil und hat Dinge gesagt wie „schlag mich“ oder „ich kann im Käfig leben“. Das sind keine überlegten, freien Entscheidungen, sondern typische Affektaussagen.
Genau solche Sätze jetzt als Grundlage zu nehmen, um eine Einweisung zu fordern, zeigt, dass hier emotionale Eskalation mit medizinischer und rechtlicher Realität verwechselt wird.
Eine Einweisung passiert nicht, weil jemand in einer Extremsituation dramatische Dinge sagt, sondern nur bei einer konkret überprüfbaren Eigen oder Fremdgefährdung. Alles andere ist schlicht nicht haltbar.