Zitat von RATSUCHENDER1:Sie rechnet schon mit dem geld das sie überwiesen bekommt später.. Kinder sehen immer und soviel ich will;aber schlafen bei ihr. Das ihre forderung mittlerweile. Hab extra ne wohnung so das die kleinen weiterhin freunde behalten und in die selbe schule können. Dachte echt bekomm das so geregelt mit dem Umgang. Wäre mir am liebsten...würde sie auch komplett nehmen wenns nach mir geht. Kann das beruflich jederzeit machen
Guten Morgen @ RATSUCHENDER1. Bezüglich der 50/50 Regelung bei den Kindern strebt die EU-Kommission
diese Regelung im Normalfall an. Die 50/50 Regelung gibt es bereits in einigen EU-Staaten. Im Bundestag wurde
das in 2018 diskutiert. Die CDU steht da momentan noch auf der Bremse. Nicht weil das nicht sinnvoll wäre,
sondern man befürchtet höhere Kosten die dem Staat (und damit dem Steuerzahler) entstehen können.
Wenn etwas angestrebt wird ist das keine rechtsverbindliche Vereinbarung. Das heißt, der Punkt ist alles andere
als verbindlich geklärt und in trockenen Tüchern.
Was sie möchte, steht auf dem einen Blatt, was Du möchtest auf dem anderen. Entweder ihr beiden schafft also
eine einvernehmliche und rechtsverbindliche Regelung, oder das zuständige Gericht entscheidet und zieht dazu
verschiedene, relevante Dinge heran zur Entscheidungsfindung.
Da bis zur Scheidung noch reichlich Zeit vergeht, halte ich solche Gespräche zum jetzigen Zeitpunkt für etwas
verfrüht. Es sei denn, es soll die 50/50 Regelung für die Kinder rechtsverbindlich gemacht werden.