Zitat:Zitat Gast2000
:
Zitat:
Zitat Morus:
Wir (mein Anwaltsfreund und ich) haben jetzt zwei offizielle Schreiben aufgesetzt
1. Besichtigungstermine zwecks Hausverkauf mit Frist zur Verbindlichen Rückmeldung zum 14.1 und 4 möglichen Terminen jeweils um 17 Uhr in 3 aufeinanderfolgenden Wochen
2. Regelung zur Kinderbetreuung für das Quartal 19/01 und Ankündigung einer vergleichbaren Folgeregelung wenn sich meine Wohnverhältnisse geändert haben sowie dem Hinweis das binnen 4 Wochen beim JA gemeinsam amtlich zu machen.
Wenn erst einmal Rechtsanwälte im Spiel sind, gibt es meist keine vernünftigen Gespräche mehr und alles geht in Richtung Rosenkrieg und kostet eine Menge an RA-Gebühren und Gerichtskosten. Viel besser ist es, wenn beide EP auch in dieser schweren Zeit zumindest eine gute Elternebene, für die Kinder, versuchen hin
zu bekommen.
@ Morus, da hast Du ja einen geschäftstüchtigen Anwaltfreud. Ich hoffe, er hat Dir vorher klar gemacht, dass eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem LP die viel bessere und zudem kostenlose Lösung ist und hoffe, er hat Dich darüber aufgeklärt hat welche Folgen ein offizielles Anwaltschreiben meist auslösen können und Dir auch erklärt, dass damit in der Regel die Gegenseite, aus Eigenschutz, ebenfalls sich einen Anwalt nimmt.
Beide Anwälte arbeiten im Sinne ihrer Mandanten. Es liegt auf der Hand, dass zunächst nicht nach Lösungen gesucht wird, sondern das maximale aus Situation, heraus zu holen. Wenn man sich die Gebührenordnung der RA ansieht, weiß man womit RA am meisten verdienen.
@ Morus, natürlich hast du das Recht Dir einen Anwalt zu nehmen. Nur ob das jetzt klug war wage ich zu
bezweifeln. Was es jetzt auf jeden Fall wird, es wird teuer und wenn Du nicht aufpasst und Deinen RA
machen lässt, richtig teuer.
Nur ein Beispiel: Sie muss, wenn sie im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen ist, überhaupt nichts. Egal was Dein RA macht, wenn sie einem Verkauf nicht zustimmt - und das wird die Reaktion von ihrem Anwalt sein - kannst Du das Haus nicht verkaufen. Der andere RA wird das was ich im Text verbirgt sofort erkennen und Deinem RA das, schon wegen der Fristen und Termine, um die Ohren hauen. Oder der RA geht
überhaupt nicht darauf ein, und teilt lediglich mit, dass seine Mandanten einem Hausverkauf nicht zustimmt.
Daher ist es in solchen Angelegenheiten, vor allen Dingen wenn es um Immobilien geht, immer richtig einen
eigenen Fachanwalt zu beauftragen.
Ich finde, Du hattest das bisher wirklich gut gemacht. Ich halte Deine Reaktion, warum hatte ich ja bereits
geschrieben, jetzt für eine Überreaktion in der Situation. Es wäre besser gewesen sich sofort zu trennen und mit der Abwicklung der Ehe zu beginnen. So habe ich das Gefühl, sie hat Dir in ihrer Naivität eine willkommene Gelegenheit gegeben das nachzuholen.