Zitat:Zitat Morus:
Zitat von Gast2000:
Nur ein Beispiel: Sie muss, wenn sie im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen ist, überhaupt nichts. Egal was Dein RA macht, wenn sie einem Verkauf nicht zustimmt - und das wird die Reaktion von ihrem Anwalt sein - kannst Du das Haus nicht verkaufen. Der andere RA wird das was ich im Text verbirgt sofort erkennen und Deinem RA das, schon wegen der Fristen und Termine, um die Ohren hauen. Oder der RA geht
überhaupt nicht darauf ein, und teilt lediglich mit, dass seine Mandanten einem Hausverkauf nicht zustimmt.
Das stimmt schon, nur - auch wenn es für außenstehende vielleicht nicht nachvollziehbar ist - geredet haben wir schon. Versteht ihr was ich meine? Wir haben geredet, geredet, geredet und was ist passiert? Sie hat mich erneut hintergangen. Daraus lerne ich, reden hilft momentan nicht weil sie es nicht ernst oder zumindest nicht ernst genug nimmt. Das Haus wird bei Trennung verkauft, das ist von uns beiden festgelegt. Wenn sie jetzt was anderes will, dann soll sie sich darum kümmern, ich für meinen Teil gehe einfach die Schritte die wir zu guten Zeiten zusammen vereinbart haben. Damit merkt sie dann auch, dass ich es ernst meine, weil reden hat ja dazu nicht gereicht.
Nun ist das aber eine völlig andere Situation eingetreten. Warum soll sie sich, wenn sie jetzt was anderes
will, darum kümmern? Sie wird nach Erhalt der Post mit Rückschein Deines RA sehr wahrscheinlich, zum
Eigenschutz, einen RA nehmen. Vermutlich ist es nicht der Kernbereich Deines RA, darauf lassen die
Formulierungen schließen. Mit nichts in der Hand solche Forderungen zu stellen und Fristen setzen, halte ich
für nicht klug aber als Geschäfts tüchtig, weil er seinem Mandanten damit etwas als erreichbar suggerieren will
oder auf die Dummheit des Empfängers abzielt.
Wer hat Dir zu dieser RA-Aktion geraten? Du hast Dir damit nun zusätzliche Probleme geschaffen, ohne wahrscheinlich auch nur das geringste in Deinem Sinne damit erreichen zu können. Was nun vermutlich
passiert ist, dass vorher noch möglich gewesene Vereinbarungen und Regelungen nun wesentlich erschwert
oder gar unmöglich werden. Die Verlierer werden Du, die Kinder und Deine Frau sein. Mache Dich schon mal
auf sehr hohe Kosten der RA und später dann Gerichtskosten, bezahlt aus der Familienkasse, gefasst. Wenn
ein Haus im Spiel ist, wird das richtig teuer (Streitwert).
Ich würde Deinen RA nicht als Freund sehen, denn dann hätte er Dich beraten wie man mit der Situation am
besten umgehen kann und empfohlen erst einmal den Weg der gütlichen Einigung zu gehen und zusätzliche Spannungen möglichst zu vermeiden. Aber, vielleicht hat er das ja getan und Du wolltest das nicht.
Klar habe ich Verständnis für Deine Vorgehensweise. Dennoch, klug war das so nicht, im Gegenteil.
Du schreibst, Du lässt Dich im Forum von den Meinungen nicht beeinflussen. Das mag als Vorsatz so sein.
Tatsächlich läufst Du allerdings genau in die Richtung der Mehrheitsmeinung hier und saugst das, dafür
sprechen im Kontext Deine Beiträge, als Bestätigung auf. Allerdings solltest Du beachten, dass niemand,
außer Du selbst, mit den Folgen Deiner Entscheidungen und eigenem Verhalten, leben muß.
Um es auf den Punkt zu bringen, weil hier aufkam, man könne die Frau zwingen das Haus zu verkaufen.
Sorry, mit Halbwahrheiten ist niemanden geholfen. Wenn die Bank nicht mehr mitspielt (nach Mahnungen bei
Zahlungsrückständen), oder auch nach der Scheidung keine Einigung erzielt (Scheidung kann bis zu 3 volle
Jahre dauern, wenn sie das verweigert) werden kann, läuft das dann auf eine, für beide LP in der Regel mit
hohen Verlusten behaftete, Zwangsversteigerung hinaus. Bis zur Scheidung selbst darf keiner der beiden LP
schlechter gestellt werden als vorher. Selbstverständlich behält sie auch das Wohnrecht im eigenen Haus.
@ Morus, ich kann Dir nur empfehlen erst einmal runter zu kommen und in dieser emotionalen Ausnahme-
situation keine weitreichenden Entscheidungen zu treffen. Vielleicht wäre es gut einige Tage das Forum
zu meiden um eigenen Gedanken wieder ausreichend Raum zu geben.