Andy61
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Zitat von Unglück112233:punkt 3 kannst vergessen.
freund 30 ehejahre nur im scheidungsjahr unterhalt, frau ist verpflichtet ihren unterhalt selber zu regeln kann dir das urteil geben.
für alles andere brauchst du eine gnadenlosen rechtsanwalt der weis was er tut , das ist aber die frage des geldes wie bei anwälten so ist.
Dann ist wahrscheinlich bei Deinem Freund nicht so viel zu holen, grob gesagt geht es beim Unterhalt um die Sicherstellung der in der Ehe erworbenen Lebensansprüche - und die können hoch sein. Es gibt zwar eine sogenannte Sättigungsgrenze, das waren mal so monatlich 5.000 Euro beim Ehegattenunterhalt, wenn aber die Gattin den täglichen Kosmetiker/Friseur, Golf- oder Reitsport belegen kann haben auch diese Kosten die Ehe geprägt. Das Geld dafür muss also weiter kommen.
Ohne dem TE zu nahe zu treten dürften wir im hier vorliegenden Fall davon weit weg sein, denn 5.000 Euro sind bei der 3/7 Regel grob 11.666 Euro Nettogehalt (monatlich) = 23.000 Euro Brutto = 276.000 Euro Brutto p.A. Es gilt also der alte Anwaltsspruch: es kommt auf die Umstände an.
