Andy61
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Zitat von Unglück112233:da gibt es die düsseldorfer tabelle nachdem die richter entscheiden desweiteren wenn das kind in der lehre ist enfällt der unterhalt des kindes. des weiteren wird der unterhalt gekürzt da die frau sich darum kümmern muss einen eigen unterhlat zu kümmern. die gesetze sind geändert worden. in österreich und schweiz ist dies andere schuldfrage. außerdem werden kindergeld und sonstige bezüge miteinberechnet.
eigener fall nicht verheirate unterhalt für 3 jahre bezahlen müssen , unterhalt für kind bis zum 16 lebensjahr bei beginn der lehre ist weggefallen.
ich hab dies freiwillig bis zum 19 legensjahr bezahl , mein sohn lebt heute bei mir,
für die freundin hab ich bis zum 6 lebensjahr bezahlt anschließend arbeit sie seit dem bei mir in der firma.
ich bitte euch lasst die rechtsberatung da kommt nichts raus. wie gesagt liegt es am rechtanwalt und richter.
die dinge was gedreht werden können hingbogen werden , das gestz ist so dehnbar ihr glaubt es nicht.
fazit die rechtsanwälte gewinnen die prozzese und das gnadenlos
Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Die Rechtsprechung der OLG sind maßgebend und jeder Fall ist anders. Richtig ist aber auch, der Anwalt ist nur so gut wie er gebrieft wird. Zu Deinem Beitrag: Die nichteheliche Mutter ist der ehelichen Mutter gleichgestellt. Mangels in der Ehe erworbenen Lebensansprüche und Ehe prägendes Einkommen, schuldet der Vater des unehelichen Kindes der Mutter ungefähr das Nettoeinkommen vor der Schwangerschaft. Unterhalt mindstens bis 3, darüberhinaus aus Billigkeitsgründen bis 12 oder auch darüber hinaus.
