paulaner
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Zitat von Gast2000:Wenn der TE auszieht - wie geplant - und sie sich einen mit allen Wassern gewaschenen RA nimmt,
hat sie - dem Kindeswohl geschuldet und weil er die eheliche Wohnung durch Auszug verlassen hat
- wie das meist ausgelegt wird - möglicherweise recht schnell ein alleiniges Wohnrecht im Haus zu-
mindest bis zur Scheidung und der TE darf das möglicherweise alles auch noch bis zum Selbstbehalt finanzieren. Vielleicht ist das ja ihr Plan. Er wäre nicht der erste, dem das so passiert.
Es geht um die Gefahr und reichlich Fallstricke die damit verbunden sind und die - in den Foren nach-
lesbar - oft unterschätzt werden.
Vielleicht ist es nicht ihr Plan. Vielleicht noch nicht. Sie könnte aber sehr schnell auf diesen Trichter kommen.
@Ichgeheim
Hör mal wenigstens auf Gast2000
Zitat von Gast2000:ein alleiniges Wohnrecht im Haus zu-
mindest bis zur Scheidung und der TE darf das möglicherweise alles auch noch bis zum Selbstbehalt finanzieren.
Das habe ich auch schon oft gesagt: Trennungsjahr, und selbst wenn er auszieht, entbindet ihn nicht von den laufenden Kosten!
