Zitat von Cosmas: Würdet ihr der Frau von dem Ex-Freund meiner Frau bescheid sagen das er sich mit meiner Frau trifft! Damit sie auch Bescheid weiß, weil er würde seine Familie ja nie verlassen...
Auch wenn Du „uns“ fragst, geht es ja um Dich. Was versprichst Du Dir davon, die andere Frau zu informieren? Hoffst Du da drauf, dass der Ex-Freund Stress bekommt, Deine Frau nicht mehr trifft und sie reumütig zu Dir zurück kommt? Ein wenig unterstelle ich Dir das als Motiv

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Deinen Impuls verstehe ich. Trotzdem würde ich es aktuell nicht machen (Ausnahme: Sie wäre eine gute Freundin/Bekannte von Dir. Ist sie aber ja nicht). Momentan würde es die Situation zwischen Dir und Deiner Nochfrau nur verschärfen.
Und außerdem sollte man Rache am besten kalt genießen

Zitat von Cosmas: Meine Frau sagt ich darf mich da nicht einmischen das geht mich nichts an und ich darf seine Familie nicht zerstören.
Den Zahn würde ich ihr allerdings ganz deutlich ziehen und ihr klar machen, dass Du jederzeit, wann immer Dir danach ist, das durchaus machen würdest.
Deine Frau hat sich von Dir getrennt. Ich hoffe, es war auch bisher nicht gängige Praxis, dass sie Dir sagen konnte, was Du zu tun und zu lassen hast und Du Dich daran immer brav gehalten hast?
Zitat von Cosmas: Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?
In Deiner Situation würde ich erst einmal meine Baustellen klären, bevor ich eine zusätzliche aufmache. Ein Weg zum Anwalt scheint mit unumgänglich. Leg Dir die Karten - kannst Du Dir eine Eltern-WG mit ihr vorstellen? Offensichtlich und verständlicherweise nicht, also MUSS zumindest mittelfristig geklärt werden, wie es mit den Kindern, dem Haus (und einem möglichen Verkauf) und evtl. Unterhaltszahlungen aussieht.
Lass Dich beraten, auch und grade für den schlimmsten Fall (künftig Wochenende-Papa, Hausverkauf mit massig Miesen, nur noch Selbstbehalt nach Unterhaltszahlungen), der hoffentlich nicht eintreten wird. Aber es ist gut, den Worst Case zu kennen und sich darauf - zumindest mental - einstellen zu können.
Und dann Schritt für Schritt (wobei der Gang zum Anwalt der erste sein sollte!). Wenn bestimmte Dinge rechtssicher geregelt sind, kannst Du die andere Gattin immer noch informieren. Aus ner ganz anderen Warte wie jetzt als verzweifelter Mann.