Zitat von Michael66: Und er bittet um Angaben ob ich auch von Trennungsbeginn Januar 2022 ausgehe.
Dazu würde ich mich, wie Du es - wenn ich es richtig verstanden habe - auch nicht vorhast, im Moment noch überhaupt nicht äußern.
Zitat von Michael66: Entspricht alles meinen Wünschen = Trennungsbeginn 2022
Entspricht nichts meinen Wunschen = Trennung hat nich gar nicht stattgefunden.
Genau so. Aber bitte nur denken, nicht aussprechen. Zur Zeit auch noch nicht Deiner Frau gegenüber.
Klar kann man den Trennungsbeginn zurück datieren. Aber natürlich nur, wenn beide sich einig sind. Ansonsten gilt rechtlich nach wie vor, dass das Trennungsjahr eingehalten werden muss. Ich würde ihr da zur Zeit keine Munition Richtung Betrugsversuch liefern.
Den Trennungszeitpunkt Januar (oder halt nach ihrer Reise) 23 wirst Du eher nicht abstreiten können. Spätestens mit ihrer Willenserklärung beim Anwalt ist da ja etwas dokumentiert.
Auch wenn es in Eurer Ehe nicht mehr wirklich rund lief, ist die aktuelle Situation verständlicherweise ein Schock für Dich. Es gibt nicht ohne Grund das gesetzliche Trennungsjahr; es ist - neben einer möglichen Versöhnung - auch dafür gedacht, dass man sich neu sortieren kann.
Bei nur 11 Jahren Ehe und nahezu gleichem Einkommen macht ein Jahr mehr oder weniger verheiratet sein den Kohl bzgl. Rentenpunkte und Zugewinn nicht mehr fett. An Deiner Stelle würde ich mich da zu gar nichts drängen lassen; das machst Du meiner Meinung nach schon ganz richtig.
Joah, zum seelenverwandten Yogalehrer fällt mir jetzt eher weniger ein.

Wenn er nicht neben Ayurveda auch nach Spezialist in seltenen IT-Anwendungen ist, dann wird das mit einem Visum für ihn eh nicht ganz so flott gehen. Selbst, wenn sie ihn umgehend nach Scheidung heiraten würde, nicht.
Soll sie doch zu ihm in den Ashram ziehen und dabei zugucken, wie er anderen weiblichen gelangweilten Westeuropäerinnen den sexlosen Weg zur Selbstfindung zeigt.
