VictoriaSiempre
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Zitat von Martin198400:Bei der Polizei war ich auch sehr irritiert, dass sie keine Anzeige aufnehmen konnten, da meiner Ansicht nacg Verleumdung ider Rufschädigung drin sein müsste! Ich were nochmals zur Polizei gehen und mir bei einem Anwalt eine zweite Meinung holen.
Den erneuten Weg zur Polizei kannst Du Dir sparen. Das ist ein Fall für's Zivilrecht, deshalb ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Wenn Du Klage wegen Rufschädigung (und was da noch alles anfallen mag) erhebst, dann solltest Du aber genügend Beweise zusammen tragen können. Tipps wurden Dir hier genug gegeben; z. B. indem Du die Daten eines 2jährigen (!) Chats mal mit Deinem Terminkalender abgleichst.
Mein erster Gedanke ist hier bereits geäußert worden: "Schatz, guck mal - ich wende mich sogar an ein Forum: Da musst Du mir doch einfach glauben, dass ich die Frau nicht kenne!"


Bestimmt
Hoffentlich findet die Freundin noch her.