Zitat von Gast2000:Eigentlich überflüssige Fragen, da der TE das bereits, so weit möglich, beantwortet hat. Wie soll der TE
Deine 2. Frage beantworten?
@ Lukaas, es war klar, dass User sich auf das Lesen bzw. blättern des Tagebuches der Freundin stürzen.
Allerdings, wenn das Tagebuch wie ein Buch beim Umzug offen liegt, liegt zumindest keine Handlung im
Sinne des Datenschutzes und Verletzung der Privatphäre vor. Dennoch war das so nicht in Ordnung.
Ich habe das darum so gefragt, weil ich nicht wirklich glaube dass die Freundin aufschreibt dass ihre Beste "fremdgegangen" ist.
Ich glaube eher es ist IHR Tagebuch.
Und es lag nicht offen rum, es ist beim Umzug aus einem Karton gefallen.
Es war also vorher eingepackt und nicht für den Gebrauch anderer Leute gedacht.
Lukaas, sie ist doch jetzt bei dir oder?
Wenn sie Markus gewollt hätte, hätte sie ihn nehmen können.
Hat sie aber nicht.
Manchmal ist es gar nicht gut wenn man so Vergangenheitskram weiss.
Da macht man sich nur unnötig nen Kopf.
Und wenn es wirklich das Tagebuch der Freundin war, weisst du auch nicht, ob es stimmt.
Kann ja auch ganz anders gewesen sein.
Ich würde es unter Vergangenheit verbuchen , die jeder Mensch hat mit exen.
Erzählt man ja in der Regel dem neuen nicht alles haarklein.
Tut nur unnötig weh.
Und mich auf s hier und jetzt konzentrieren.