Zitat von Brightness2: Inwiefern wären in dem Fall die Gerichte noch mehr überlastet, wie meinst du das?
Bei den unverheirateten Paaren, die sich einig sind, gibt es diesbezüglich keine Probleme - die landen nie vor Gericht.
Schwierig sind ja die anderen Fälle.
Frage: wie sollte eine Frau es regeln, wenn sich der Mann kurz nach der Zeugung aus dem Staub macht, dennoch automatisch zur Geburt das halbe Sorgerecht bekommt - aber später für keine Entscheidung, die dann rechtlich gemeinsames Handeln erfordert, zur Verfügung steht..? (Das wäre dann so ziemlich jeder Pieps und jede Unterschrift, im Alltag ohne Kontakt zum anderen Elternteil kaum machbar...)
Es gäbe noch viel mehr Durcheinander als eh schon in diesem Bereich herrscht.
Die Justiz schafft sich solche Themen alleine aus Gründen der Machbarkeit gerne vom Hals. (Wie ich noch aus Jura weiß, hab zu Beginn meines Studiums mal paar Semester verbüßt, und die Überlastung der Gerichte war da immer wieder ein Thema.)
Nach wie vor heiraten viele, die eine Familie gründen wollen oder klären zumindest die Sorgerechtsthematik vorab.
In Fällen, in denen das nicht passiert, hat es ja meistens Gründe... und die mag sich die deutsche Justiz halt nur antun, wenn es unumgänglich ist.