Eine Ohrfeige kann definitiv eine Körperverletzung sein,dabei kommt es darauf an wie stark die Ohrfeige durchgeführt wurde und ob oder was für Folgen sie hinterlassen hat.
Eine Bekannte von mir hat mal auf einen Stadtfest von einen Typen eine Ohrfeige bekommen,hat die Polizei gerufen,anzeige erstattet und der Typ wurden verurteilt,in Form einer Geldstrafe.
Das kann aber nur verfolgt werden,wenn man es auch zur Anzeige bringt.
Gibt auch Eltern die meinen das Kind zu schlagen sei nicht schlimm,also Ohrfeige oder der Klapps auf dem Hintern.
Das mag zwar in der Tat nicht zwangsläufig seelische Schäden beim Kind hinterlassen,aber wenn das rauskommt,können die Eltern auch Besuch von Polizei und/oder Jugendamt bekommen,da Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben (wurde vor über 20 Jahren beschlossen).
Das kann zwar sein das Leute eine Ohrfeige einfach wegstecken und gut ist und es auch vergessen oder auf die Person nicht mehr böse sind.
Aber es gibt auch Leute die z.B. in ihrer Vergangenheit Gewalterfahrungen gemacht haben,dadurch traumatisiert sind/waren und für die dann schon eine einfache Ohrfeige mit roter Wange schlimme Folgen haben kann.
Auch wenn sich so eine Ohrfeige relativ harmlos anhören mag,kann es eben schlimme Folgen haben.
Ich bezweifel auch das irgendein Gericht bei der Vorgeschichte eine Ohrfeige als Notwehr betrachten würde.
Notwehr ist nämlich eigentlich erst dann angesagt,wenn wirklich Gefahr für Leib und Leben besteht und nicht weil sich irgendwer bockig und zickig verhält.
