Zitat von Offspring78:Also ich könnte es mir garnicht vorstellen, NICHT zu beichten. Das arbeitet doch. Das muss mal raus. Persona Non Grata? Da pfeiff ich drauf.
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"persona non grata" muss Frau/Mann sich leisten können - nach Affären. Als Betrüger/in "unerwünscht" zu sein, WEIL Betrüger/innen dem EP gegenüber "ehrlich" die Beichte abgelegt haben...das beißt sich irgendwie.
WÄHREND einer Affäre ist Unehrlichkeit dem eigenen EP gegenüber "Trumpf" - und nach einer Affäre soll Ehrlichkeit dem eigenen EP gegenüber "gelebt" werden, weil diese ein "Anrecht" auf die Wahrheit haben!?
Wie schon mal erwähnt - Betrüger/innen müssen mit dem "Debakel Affäre" eh umgehen lernen. Oder holen sich diese beim eigenen EP Trost, weil ....? Betrüger/innen müssen mit dem Gedanken leben lernen, ihren eigenen EP belogen und betrogen und hintergangen zu haben, egal ob sie "zur Beichte" gehen - beim betrogenen EP - oder nicht.
@Felica
stimmt...es gibt kein Patentrezept, ob eine Affäre dem betrogenen EP gestanden werden soll, oder
nicht.
Und was während deiner Affäre alles "läuft"....dabei geht es nur darum, die Affäre aufrecht zu erhalten, aufzupassen, dass sie nicht auffliegt. Und die Mittel dazu - Betrüger/innen und AF/AM wissen das - sind die Lügen, um überhaupt betrügen zu können. Das ist Betrüger/innen UND AF/AM sehr wohl bewusst....es spricht nur kaum einer drüber. Ich kann euch sagen - Gespräche darüber sind sehr unangenehm und ich war IMMER wortlos....denn im Grunde wäre jedes Wort dazu das Ende der Affäre gewesen - von mir ausgehend.
Zitat:
Zitat:Wenn man daraus Schlüsse gezogen hat, geht's nicht anders, als "es" besser zu machen. Also Ehrlichkeit.
das ist wieder die zweischneidige Klinge - mit Ehrlichkeit wird es NICHT zwangsläufig besser. Es "anders" zu machen, OHNE "zu beichten"...wie wäre es damit? Und Schlüsse ziehen - WER.... nur der Betrügende und/oder auch die Betrogenen? Einseitig Schlüsse zu ziehen - nach einer Affäre - wird nicht ausreichen. Und ob Betrogene zwangsläufig Schlüsse ziehen...na klar. Nur in welche Richtung gehend?
Geheimnisse zu wahren - es gibt Dinge, die sind und bleiben "gewahrt". Da kann kommen, wer will, und was will - ich habe ein Versprechen gegeben, Vertrauliches zu wahren. Nicht mal einer Partnerin habe ich auch nur eine Silbe verlauten lassen...was diese prompt "quittierte" mit den Worten. "Das merke ich mir. Das wirst du zu spüren bekommen!" Ich bekam "zu spüren"....und das musste und habe ich ausgehalten.
Übrigens - mir war und ist es immer egal gewesen, wo mir Vertrauliches mitgeteilt wurde. In der Familie war das so, im Beruf war das so, in den Vereinen war das so, im Ehrenamt war das so und ist auch jetzt noch so.....auch HIER im Forum, z. B. PN betreffend.
@Landlady_bb
Ehrlichkeit ist NICHT immer problemlösend...im Gegenteil. Ob der eigenen Ehrlichkeit "durchs Dorf" getrieben zu werden, noch dazu von der eigenen Familie....im Nachhinein ist Frau/Mann immer schlauer, bis wohin Ehrlichkeit geht und wo Verschwiegenheit anfängt. Und wer NICHTS sagt, lügt diesbezüglich auch nicht. Sie/er hat das Recht zu schweigen - vor allem AUCH, um sich ggf. selbst zu schützen.
Wenn ein betrogener EP das Recht ableitet, von der Affäre des eigenen EP zu erfahren - natürlich hat er das Recht. Aber hat der betrügende EP die Pflicht, die eigenen Affäre zu gestehen, etwas dazu zu sagen? Kritisch wird es, wenn der betrogene EP (weitere) Fragen stellt.
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Frage - wie soll ein Mensch von einer Affäre erfahren, die von einem der EP verschwiegen wird?
Es steht niemandem an der Stirn, ob sie/er (jemals) eine Affäre hatte, bzw. hat. Und was Betrogene nicht wissen, kann sie nicht "heiß" machen.
Die verh. Frau "meiner" Affäre hat ihrem EM nichts erzählt. Der EM weiß es bis heute nicht, wird es auch niemals erfahren. Dass sich die Frau mit dem EM "irgendwie" arrangiert hat - davon ist auszugehen. Für die Frau war das Ende der Affäre ein "zurück in alte Zeiten"...und für die Frau war es immer ein Spagat, ihr Doppelleben niemanden merken zu lassen.
Also.... wer nichts sagt, wer über die eigene Affäre schweigt - auch das ist legitim. Den Betrogenen ggf. schützen zu wollen - vor was auch immer - darf das Betrügenden abgesprochen werden? Nein - darf es nicht.