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Hab ne Freundin, für Dich ändert sich nichts ?

alleswirdbesser
Zitat von Franzi1188:
ich will dieses Haus definitiv nicht auf Dauer bewohnen. Und statt Nutzungesentschädigung wäre erst Mal zu überlegen, dass mir Trennungsunterhalt ...

In einem anderen Thread hat ein User geschrieben, dass er Kindesunterhalt an seine Frau bezahlen muss, obwohl er im Haus wohnt, alle Kosten trägt, die Kinder mitbetreut (allerdings ohne eine feste Regelung) und sie im Kreditvertrag zwar steht, aber nichts bezahlt. Erkundige dich mal, für die 17jährigen steht die noch Kindesunterhalt zu, danach muss er es den Kindern zahlen.

#181


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Ab dem 18. Geburtstag der Jugendlichen, seid ihr beide zu Barunterhalt verpflichtet, dann müssen die Zwillinge euch beide in die Pflicht nehmen.

Wenn sie ausziehen, oder?

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A


Hab ne Freundin, für Dich ändert sich nichts ?

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alleswirdbesser
Zitat von Rheinländer:
Es wird nichts bei einer Scheidung aufgeteilt, ausser der Versorgungsausgleich der durchgeführt wird. Alles andere geht extra über den Anwalt, hat aber mit der Scheidung selber nichts zu tun.

Doch, ich habe den Zugewinn einfließen lassen, um sicherzugehen, dass ich das Geld bekomme. Es hat die Kosten quasi verdoppelt, aber damit hätte ich zumindest vollstrecken können. Sonst habe ich nur mündlich den Betrag x genannt und er stimmte zu. Wir haben uns aber auch die Kosten für den Notar gespart.

#183


B
Zitat von alleswirdbesser:
Wenn sie ausziehen, oder?

Nein, ab 18 generell, auf wenn sie zu Hause bleiben.

#184


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Nein, ab 18 generell, auf wenn sie zu Hause bleiben.

In dem Fall muss aber der Elternteil, bei dem das Kind wohnt nicht finanziell aufkommen, das tut er ja materiell schon, dachte ich zumindest.

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B
@alleswirdbesser Nein, die Philosophie dahinter sagt, dass bis zur Vollendung des 17 Lebensjahres das betreuende Elternteil ihren Part an der Erziehung durch Betreuung leistet, der/die/das Barunterhaltspflichtige eben durch die materielle Leistung. Ab 18 entfällt dann die Betreuungsleistung, weil der junge Mensch ja erwachsen ist, so dass beide Eltern materiell bis zum Abschluss der Erstausbildung verpflichtet sind. Natürlich kann derjenige, bei dem der junge Erwachsene lebt, mit diesem vereinbaren, dass seine Leistung mit dem Zurverfügungstellung des Wohnraums und materieller Zuwendungen wie Nahrung, Kleidung etc abgegolten ist. Dafür muss aber der andere Elternteil nicht mehr Geldzuwendungen leisten. Als Basis werden die Einnahmen beider Eltern hinzugezogen.

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FoolishHeart
Zitat von alleswirdbesser:
In dem Fall muss aber der Elternteil, bei dem das Kind wohnt nicht finanziell aufkommen, das tut er ja materiell schon, dachte ich zumindest.

Sollte so sein, wenn sich die Rechtslage nicht sehr verändert hat. Ich bekam für die Jungs UV bis zum 18. Lebensjahr. KG gab es für den Großen, bis zum Abschluss seiner Ausbildung und seinem Arbeitsbeginn. Für meinen behinderten Sohn (GdB 100%) besteht der KG-Anspruch lebenslänglich, geht allerdings nicht mehr an mich, seit er in der Wohngruppe lebt.

#187


alleswirdbesser
Zitat von Franzi1188:
Bin gerade am Zittern, nachdem ich seine WA-Antwort gelesen habe: er teilt mir mit, dass er jetzt ein eigenes Leben neben den Kindern habe. Dass sich ...

Hast du dir überlegt ihm zu schreiben, dass du in dem Fall ausziehst und er sich künftig um alles kümmern muss? Dann wird er eventuell darüber nachdenken wie er das mit seinem neuen freien Leben vereinbaren kann, beim unbegrenzten Gassigehen, putzen, kochen, einkaufen, Wäsche machen, Kindertaxi, Terminbegleitung usw. während du mit den Kindern ab und zu etwas Schönes unternimmst und ansonsten dein neues Leben genießt? Einfach mal den Spieß umdrehen. Männer (manchmal auch Frauen), die was neues anfangen und den Partner links liegen lassen, stellen es sich oft zu einfach vor - die ganze Arbeit mach die Ex und er genießt die neue Freiheit. Frauen (in den meisten Fällen) nehmen das so hin, den Kindern zuliebe. Aber was wäre, wenn?

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alleswirdbesser
Zitat von FoolishHeart:
Sollte so sein, wenn sich die Rechtslage nicht sehr verändert hat. Ich bekam für die Jungs UV bis zum 18. Lebensjahr. KG gab es für den Großen, ...

Ich bezog mich auf Kindesunterhalt. Mein Exmann und ich haben diesbezüglich aktuell keine Diskussionen, ich wollte es nur allgemein wissen.

#189


FoolishHeart
Zitat von alleswirdbesser:
Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt läuft - wenn ein Elternteil zahlt - nach den gleichen Richtlinien wie das Kindergeld. Leben die Kinder bei keinem Elternteil, zB. wg Studium, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

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F
@alleswirdbesser
das find ich einen lustigen Gedanken 😉
Traue ich mich aber aktuell nicht. So seltsam und originell wie seine Gedankengänge gerade sind, denkt der dann drüber nach. Das möchte ich auf gar keinen Fall für meine Tochter, dass wir da jetzt so nen Durcheinander reinbringen.

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alleswirdbesser
Zitat von Franzi1188:
@alleswirdbesser das find ich einen lustigen Gedanken 😉 Traue ich mich aber aktuell nicht. So seltsam und originell wie seine ...

Ich verstehe dich natürlich, vor allem als Mutter, da will man es nicht riskieren. War nur ein Gedanke, es wäre interessant wie er reagiert. Ich habe damals nach der Trennung auch wenige Male kommuniziert, dass ich es allein nicht schaffen kann (mir ging es aber auch dreckig zu dem Zeitpunkt, nichts essen, nicht schlafen können) und er doch wenigstens mal die Kinder übernehmen sollte. Zurück kam die Beteuerung was für eine gute Mutter ich doch wäre, die das sicher mit links schaffen würde und solle mich lediglich zusammenreißen, es wird schon. Natürlich hätte ich die Kinder nicht weggegeben, ich hatte ein großes Problem allein schon mit den Wochenenden, an denen sie bei ihm waren, obwohl nur zwei mal im Monat. Auf meine erste kinderfreie Zeit erinnere ich mich so gar nicht gerne 🙈 Irgendwann bin ich aber auf den Geschmack gekommen 😉

Ich würde jedoch ihm einen Plan vorlegen wer wann was im Haushalt macht (alles hälftig aufteilen und nicht nur das, was er machen möchte) und die Kinder soll er zur Hälfte übernehmen. Klar, sie sind groß, wollen aber essen und saubere Kleidung haben. Bei mir läuft die Waschmaschine zum Beispiel täglich. Er soll nicht denken, dass er jetzt freie Fahrt hat für alles, was er sich wünscht, während du zu Hause die Stellung hältst. Nütze die frei entstandene Zeit für dich, je mehr du dich von ihm wegbewegst, desto besser. Und schau zu, dass du an den Wochenenden, die in seine Zuständigkeit fallen, nicht verfügbar bist.

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F
Heute hat er mich dann mit seiner Anwesenheit "beglückt" . Danach frag ich mich dann, was eigentlich mit mir los ist. Jeder Freundin, die mir diese Geschichte erzählen würde, der würde ich sagen: sei froh, dass du den los bist. Und was mache ich? Er ist weg, ich weine mir ne Stunde die Augen aus. Dabei bin ich so klar, zu wissen,ich würde ihn nicht mehr zurücknehmen. warum tut es so weh? Dachte auch eigentlich, ich sei weiter 😢
Und immerhin geh ich dann noch ner Stunde Weinen ne Stunde Zumba tanzen, um dann danach wieder zu weinen 🙈

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Stella31
Zitat von Franzi1188:
warum tut es so weh?

Weil du ihn geliebt hast und an euch geglaubt hast!
Irgendwann wird die Wut überwiegen und noch später wirst du froh sein! Küssen

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alleswirdbesser
Zitat von Franzi1188:
Heute hat er mich dann mit seiner Anwesenheit "beglückt" . Danach frag ich mich dann, was eigentlich mit mir los ist. Jeder Freundin, die ...

So schnell schließt man mit dem Menschen nicht ab, den man mal geliebt hat und das ist okay so. Die Tränen werden auch wieder versiegen.

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A


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