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Ich kann mit niemandem darüber reden

Tiefes-Meer
@Pauline17 ,
es ist schon richtig, dass Dein Lehrer sich strafbar gemacht hat . Aber warte doch erstmal ab, wie Deine Eltern reagieren . Ist doch nicht raus, ob sie ihn anzeigen . Zumindest ich als Elternteil würde mir das dreimal überlegen , wenn meine fast volljährige Tochter mir erklärt , dass es einvernehmlich war und sie auf gar keinen Fall eine Anzeige will .

Für mich gäbe es nach dem ersten Schock und bei aller Wut über den Kerl letztlich auch wichtigere Dinge als zum Staatsanwalt zu rennen. Besuch bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle zum Beispiel wäre jetzt sehr , sehr wichtig und unbedingt schnell ein Termin zu machen (Kannst Du übrigens auch ohne Deine Eltern, falls Du Dir unsicher bist, ob die Dir zuviel Druck machen).

In einer guten Beratungsstelle ist die Beratung ergebnisoffen. Zum einen erfährst Du, welche Unterstützung Du bekommen könntest, falls Du das Kind willst . Zum anderen ist das der Weg zum Beratungsschein, den Du zwingend benötigst, falls Du das Kind nicht willst . Und da Deine Periode schon zweimal weg war, läuft Dir gerade die Zeit davon .

Ich zitiere mal Wikipedia
"Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei."

x 4 #31


G
Zitat von WannaForget:
Berufsverbot hätte ich mir vorstellen können,


Das kommt drauf an. Wenn er verbeamtet ist, droht die Versetzung, Disziplinaufsichtsbehörde, alles sehr unangenehm. Falls er Angestellt ist, wird er Fliegen und in dem Job keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.

x 1 #32


A


Ich kann mit niemandem darüber reden

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W
Zitat von Grinch:
Das kommt drauf an. Wenn er verbeamtet ist, droht die Versetzung, Disziplinaufsichtsbehörde, alles sehr unangenehm. Falls er Angestellt ist, wird er Fliegen und in dem Job keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.


Sehe ich als logische Kosequenz.

#33


M
Zitat von WannaForget:

Sehe ich als logische Kosequenz.

nanana

Wo die Liebe hinfällt, deswegen muss man dem jungen Mann nun auch nicht die Hölle auf Erden bereiten

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G
Zitat von Mctea:
Wo die Liebe hinfällt, deswegen muss man dem jungen Mann nun auch nicht die Hölle auf Erden bereiten


Und wie willste das verhindern? Da muss man schon gut Schauspielen können.

#35


W
Zitat von Mctea:
Wo die Liebe hinfällt, deswegen muss man dem jungen Mann nun auch nicht die Hölle auf Erden bereiten


Logische Konsequenz ausgegangen von der allgemein verquerten Gesellschaft.

#36


G
Also ich würde der TE, auch wenn es die Hölle ist, die Flucht nach vorne Empfehlen. Das kommt eh alles raus.
Dann kann man evtl, mit Familie usw. weiteres besprechen.

#37


S
Die TE hat sich bisher nur einmal zu Wort gemeldet, nachdem sie ihren Eingangspost erstellt hat...Das zum Nachdenken.
Deshalb allgemein geantwortet:
Natürlich macht sich der Lehrer strafbar, weil ein (e) Schüler (in) ein(e) Schutzbefohlene (r) ist. Auch, dass es einvernehmlich war, ändert daran nichts. Sie steht als Jugendliche in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm. Lehrern wird sogar untersagt Kontakt über soziale Medien zu Schülern zu suchen/zu pflegen. Kein Facebook und co. Dafür gibt es Richtlinien. Das nur nebenbei.

x 2 #38


M
Zitat von Grinch:
Und wie willste das verhindern?

ich doch nich - bin doch viel zu klein

x 1 #39


Tiefes-Meer
Ja. Das ist alles gut und schön mit der Rechtslage. Aber erstmal müsste ja jemand den jungen Mann anzeigen , bevor irgendwas offiziell verfolgt wird. Das mag man dem jungen Mann in der ersten Wut zwar wünschen, aber es ist megaviel zu bedenken.

Ein Skandal im schulischen Umfeld würde auch auf die junge Frau durchschlagen . Und falls das Kind ausgetragen wird, dann würde auch das Kind belastet. Weil es mit einem Familiengeheimnis aufwachsen wird und irgendwann mit dem Wissen fertig werden muss, dass der eigene Vater aufgrund der eigenen Entstehung ein Straftäter ist ....

Deshalb - wenn meine fast volljährige Tochter mich bitten würde, von einer Anzeige abzusehen - ich würde es bleiben lassen .

x 4 #40


W
Wo kein Kläger da kein Richter

x 2 #41


Barbina
Zitat von Grinch:
Also ich würde der TE, auch wenn es die Hölle ist, die Flucht nach vorne Empfehlen. Das kommt eh alles raus.
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Sie KÖNNTE mit 17 einen Abbruch machen, ohne das ihre Familie davon erfährt.

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G
Zitat von Barbina:
Sie KÖNNTE mit 17 einen Abbruch machen, ohne das ihre Familie davon erfährt.


Aber ein Leben lang dieses Gewissen? Sie müsste das ausführlich beraten und begleitet werden.

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W
Zitat von Barbina:
Sie KÖNNTE mit 17 einen Abbruch machen, ohne das ihre Familie davon erfährt.


Aber einvernehmlicher Sex ist nicht erlaubt.

Verquerte/scheinheilige Gesellschaft!

#44


S
Bevor ihr weiter hier eure Energie verwendet, wartet mal, ob sich die TE noch einmal meldet...
Sie hätte ja theoretisch schon einiges Wertvolle an Input erfahren. In diesem Alter haben Jugendliche eine symbiotische Beziehung zu Computern/Handys. Wartet also ab, ob sich die TE überhaupt noch einmal meldet.

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A


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