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Ich muss es einfach irgendwo loswerden

Konrad
Angi2 hatte von anfang an als der Sohn Angefragt hat grundsätzliche Vorbehalte was das zusammeleben mit der Eheähnlichen Beziehung anbelangt aber mehr was die Tochter der Frau betrifft die wohl von schweren Depressionen geplagt welche immer heftiger wurden und inzwischen in den Bereich der Psychophatie gelangen .
Zitat von Angi2:
Ganz einfach - weil ich nicht jünger werde.

Aha, das hab ich mir schon zu Anfang gedacht, die Angi2 hat gehofft das es nicht so Schlimm wird und der Sohn das alles im Griff haben wird ,- hat er aber nicht.

zu Anfangs hat die Tochter auch einen Schlüssel bekommen , den man Ihr wieder Abnehmen mußte weil sie die Hauseingangstüre die Ganze Nacht hat Aufstehen lassen .
Das Haus hat 12 Zimmer auf EG und 1.OG je 6 , aber nur eine Hauseingangstüre , wenn also die nicht zu ist kann jeder Strassenpassant in alle Zimmer marschieren . Als das passiert ist hat Angi gemerkt das sie einen Riesenfehler gemacht hat. Genauso gut könnte das behinderte Töchterchen auch die Burschen und Mädchen vom Marktplatz oder Jugendclub mitbringen und weiter gehts mit Alk in allen Zimmern incl. Polizeieinsatz und viele weitere lustige Sachen .

Von Hilfe des Sohn keine Rede , der Garten , Unkaut in den Gehwegplatten , Streuen , Moos , Kleireparaturen keine Rede .Die Brut zahlt zu dritt keine Miete , nur Nebenkosten , aber hier für das ganze Haus ,hat auch keinen Mietvertrag ,- nur Duldung.
Ich glaube das die Bande da sie für alles die Nebenkosten zahlen zuviel Zahlen und dieser Betrag zuviel könnte einen Staatlichen Mietvertrag wie bei einem fehlenden Arbeitsvertrag bedeuten . Wenn kein Mietvertrag oder Arbeitsvertrag vorliegt gild automatisch der Staatliche und der ist für Mieter oder Arbeitnehmer deutlich besser als die meisten selbstgestrickten.


Da das Gebiet in dem Das Grunstück liegt und das Grunstück mit Baugenehmigung auf gewertet wird durch Erschließung will Angi2 noch Speckuliern und mit dem Verkauf warten . Ich würde das Haus durch eine Aussentreppe und Türe in getrennte Wohneinheiten
Verbringen sowie innen eine Wand Einziehen .
Darüber hinaus dann alles Verkaufen und in eine kleine EG - Wohnung investieren evtl mit Terasse. Die Anwesen gehören Angi2 ganz alleine .Sie ist alleinige Erbin.

16.07.2019 12:33 • x 1 #286


Hörnchen
?
Der Sohn ist der Erbe des Hauses.

16.07.2019 12:36 • #287


A


Ich muss es einfach irgendwo loswerden

x 3


Konrad
Lese mal von Anfang , sie ist alleinige Erbin hat sie geschrieben. Ich habe von Anfang bis vor etwa 8 Seiten gelesen und dann bis vor zwei Seiten gesprungen .
Angi2 könnte auch wenn aus dem Haus zwei Wohnungen gezogen sind Vermieten und bei gehobenem Mietspiegel bei 6 Zimmer je nach Wohnlage über 1100,- Mtl. ( In Köln 1450,- ) ohne Nebenkosten ziehen ,- bei schwacher Rente ,- so wie Angi schrieb bei zwei Wohnungen 2200,- ,- immerhinn ein mal im Monat die Aida !
Wenn sie darüber das Bauland verkauft , dafür eine Kleine Wohnung Behindertengerecht auf EG , steht sie gut da ohne das Theater mit der Bande.

16.07.2019 13:05 • x 1 #288


A
Zitat von Konrad:
Lese mal von Anfang , sie ist alleinige Erbin hat sie geschrieben. Ich habe von Anfang bis vor etwa 8 Seiten gelesen und dann bis vor zwei Seiten gesprungen .
Angi2 könnte auch wenn aus dem Haus zwei Wohnungen gezogen sind Vermieten und bei gehobenem Mietspiegel bei 6 Zimmer je nach Wohnlage über 1100,- Mtl. ( In Köln 1450,- ) ohne Nebenkosten ziehen ,- bei schwacher Rente ,- so wie Angi schrieb bei zwei Wohnungen 2200,- ,- immerhinn ein mal im Monat die Aida !


Lieber Konrad, ich habe sicher nichts davon geschrieben, dass ich alleinige Erbin bin. Ich bin alleinige Besitzerin...als Erbe ist mein Sohn einsetzt.

Und ja, ich könnte 2 Wohnungen vermieten, es waren sogar mal 4 Wohnungen, so groß ist das Haus.
Die Wohnlage ist exzellent, die beste Wohnlage in dieser Gegend. Hier wohnt auch der Bürgermeister.

Ja, Aida wäre möglich....

Ich möchte es aber anders. Ich war nur etwas angenervt, als mein Sohn sich nicht an Absprachen hielt, deswegen schrieb ich hier...ich wusste ja, dass ich seinen Gefallen an einer ProblemFrau nicht teilte, ich hatte mich nur darauf verlassen, dass er die Situation im Griff hat.
Zwischenzeitlich hat er alles wieder im Griff.
Ihm ist inzwischen auch deutlich klar geworden, dass Mama sich verändert hat, dass man ihr nicht mehr alles zumuten kann... dass sie seit Neuem hakelig wird und zu Maßnahmen greift, die ihm missfallen könnten....das scheint er auch seiner Freundin klargemacht zu haben.

Ich kann inzwischen mein Leben hier in meiner Wohnung unbehelligt leben. Alles gut!

16.07.2019 13:20 • x 1 #289


Otto_Feige
Zitat von Hörnchen:
Der Sohn ist der Erbe des Hauses.

Hmmm ... Mutter ist Besitzerin, aber wer ist nun Eigentümer? Wenn ihr Sohn Eigentümer ist, kann er grundsätzlich sogar seine Mutter auf die Straße setzen, sofern sie kein Wohnrecht auf Lebenszeit hat.

16.07.2019 13:25 • #290


A
Zitat von Otto_Feige:
HÄ?
Noch lebt Angie. Ihr Sohn ist nur dann Erbe, wenn die Mutter verstirbt und ihrem Sohn das Haus testamentarisch vermacht.


und wenn ich vorher nicht alles verkaufe und verbrasse.

16.07.2019 13:27 • x 2 #291


Otto_Feige
Zitat von Angi2:

und wenn ich vorher nicht alles verkaufe und verbrasse.



Ich habe diesen Post soeben abgeändert, als ich las, dass du ja nur Besitzerin bist. Wer ist aber Eigentümer des Hauses? Wer steht im Grundbuch?

16.07.2019 13:29 • #292


A
Zitat von Otto_Feige:
Hmmm ... Mutter ist Besitzerin, aber wer ist nun Eigentümer? Wenn ihr Sohn Eigentümer ist, kann er grundsätzlich sogar seine Mutter auf die Straße setzen, sofern sie kein Wohnrecht auf Lebenszeit hat.


Hä?..ist der Besitzer nicht der Eigentümer? ICH stehe im Grundbuch und das ganz alleine...unverschuldet.

Mein Sohn ist Erbe und nicht Eigentümer, er kann mich nicht auf die Straße setzen, ich ihn grundsätzlich aber.
Ich werde nicht überschreiben..ich weiß, wieviel Macht Frauen über Männer haben können..ich bin zwar seine Mutter und will sein Bestes, ich bin aber nicht dumm....ich kenne Frauen!
Ich trage mich sogar mit dem Gedanken im Testament die Erbfolge festzulegen, damit er seine Freundin nicht als Erbin einsetzen kann....mal abklären, wie groß ihre Liebe ist.

16.07.2019 13:31 • #293


Konrad
Das hat se alles schon geschrieben .Der versorbene hat Ihr alles vermacht . Selbst wenn se nicht im Grundbuch steht , kannse mit dem Niedergelegten die Objekte Veräussern und die Kohle Verprassen, ansonsten hätte der Sohn schon seinen Erbteil eingefordert ,- den hat sie aber per Testament dem Sohn vererbt.

16.07.2019 13:33 • x 1 #294


Otto_Feige
Zitat von Angi2:

Hä?..ist der Besitzer nicht der Eigentümer? ICH stehe im Grundbuch und das ganz alleine...unverschuldet.

Mein Sohn ist Erbe und nicht Eigentümer, er kann mich nicht auf die Straße setzen, ich ihn grundsätzlich aber.
Ich werde nicht überschreiben..ich weiß, wieviel Macht Frauen über Männer haben können..ich bin zwar seine Mutter und will sein Bestes, ich bin aber nicht dumm....ich kenne Frauen!

Nein, der Besitzer ist nicht Eigentümer. Zwar können Besitzer und Eigentümer die gleichen Personen sein, müssen es aber nicht.
Eigentümer einer Sache ist nach deutschem Recht, wer Eigentum daran hat. Besitzer lediglich jemand, der eine Sache besitzt. Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist zwar Besitzer dieser Wohnung, aber der Vermieter dieser Wohnung ist in der Regel der Eigentümer.

So wie du es im letzten Post schreibst, bist du als alleinig im Grundbuch eingetragene Eigentümerin und - in diesem Fall auch - Besitzerin. Dein Sohn wird Eigentümer mit deinem Ableben und Übernahme des Erbes. Momentan steht er lediglich als erbberechtigt im Testament, nehme ich an. Bzw. als dein leiblicher Sohn erbt er ohnehin, wenn testamentarisch nichts anderes verfügt ist.

16.07.2019 13:34 • x 1 #295


A
Zitat von Konrad:
Das hat se alles schon geschrieben .Der versorbene hat Ihr alles vermacht .


Nein, ich habe meinen Mann nicht beerbt. Er hat mir vor vielen Jahren - noch bevor er krank wurde - alles überschrieben....

Zitat von Otto_Feige:
Eigentümer einer Sache ist nach deutschem Recht, wer Eigentum daran hat. Besitzer lediglich jemand, der eine Sache besitzt. Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist zwar Besitzer dieser Wohnung, aber der Vermieter dieser Wohnung ist in der Regel der Eigentümer.

aha ok...stimmt!

Zitat von Otto_Feige:
Momentan steht er lediglich als erbberechtigt im Testament, nehme ich an. Bzw. als dein leiblicher Sohn erbt er ohnehin, wenn testamentarisch nichts anderes verfügt ist.

Genau....ich habe nur damals - im Einverständnis mit meinem Mann - ein Testament gemacht, weil mein Mann noch lebte. Es sollte nichts mehr an meinen Mann zurückfallen, im Falle meines Todes.

16.07.2019 13:38 • x 1 #296


Konrad
Zitat von Angi2:
Eigentümer einer Sache ist nach deutschem Recht, wer Eigentum daran hat. Besitzer lediglich jemand, der eine Sache besitzt. Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist zwar Besitzer dieser Wohnung, aber der Vermieter dieser Wohnung ist in der Regel der Eigentümer.

Jaa wissen wir , aber im Eifer wird es so gesprochen oft , Es heißt auch nicht die Niete , sondern der Niet ,- Nieten gibts auf dem Rummelplatz und es heißt bei dem Ding das die Hauseingangstüre selbstständig schließt nicht Obertürschließer sondern Obentürschließer im Gegensatz zum Bodentürschließer und wenn hier die Angi 2 ihr Leben ausschüttet muß man auch nicht eine Erbjuristische Diskussion anzetteln , das will hier wohl niemand wissen .

16.07.2019 13:58 • x 1 #297


Y
Zitat:
....ich kenne Frauen!


ja und Du warst die Komplizin Deines Sohnes, der Frauen vera rschte. Selbst so viel Leid durch Männer erlebt, fragtest neulich- wer glaubt denn einer missbrauchten Frau? Und wendest Dich gegen die Frauen.
Schlimm wenn man so weit kommt, dass man nicht mehr trauert oder versucht, mal eine schöne Frauenbeziehung aufzubauen, sondern triumphiert weil man meint, die bösen Frauen zu kennen.

16.07.2019 14:03 • x 1 #298


Otto_Feige
Zitat von Konrad:
Jaa wissen wir , aber im Eifer wird es so gesprochen oft , Es heißt auch nicht die Niete , sondern der Niet ,- Nieten gibts auf dem Rummelplatz und es heißt bei dem Ding das die Hauseingangstüre selbstständig schließt nicht Obertürschließer sondern Obentürschließer im Gegensatz zum Bodentürschließer und wenn hier die Angi 2 ihr Leben ausschüttet muß man auch nicht eine Erbjuristische Diskussion anzetteln , das will hier wohl niemand wissen .

Und Konrad, was willst du mir damit sagen? Wenn du dem Thread gefolgt bist, wirst du auch gelesen haben, dass Angi den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht kannte.

16.07.2019 14:34 • #299


Konrad
Zitat von Angi2:
Nein, ich habe meinen Mann nicht beerbt. Er hat mir vor vielen Jahren - noch bevor er krank wurde - alles überschrieben.

Na dann bist ja doch die Eigentümerin , so hatte ich das was Du anfangs geschrieben hast auch verstanden, auch wenn das nur vor einem Notar war kann es aber jederzeit ins Grundbuch eingetragen werden . Also das gleiche wie Eigentümerin .
Otto wird jetzt sagen ,- Halt , dagegen kann Sohn wiederum Kagen mit dem Hinweis das die Krankheit schon Fortgeschritten war also doch nicht sicher Eigentümerin

16.07.2019 14:45 • #300


A


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