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Ich weiß nicht weiter, 16 Jahre zusammen

Solskinn2015
@Wolli66

Wenn Sie beim Next schon wohnt könnte man mit einer verfestigten Lebensgemeinschaft argumentieren.
TU kann da evtl. verwehrt werden. Auch ist die gemeinsame Haushaltsführung mit Next positiv auf das Einkommen anzurechnen.

27.10.2022 22:32 • x 3 #421


D
@Solskinn2015

Das läuft soweit alles schon über meine Anwältin, Sie hat schon gemeint, entweder Unterhalt, oder Ausgleich der Ungleichheit bei der Steuerklasse, weil die Anwältin meiner NF direkt beides gefordert hat, denke das ich da gut beraten bin.

Ich will ja auf keinen Fall NIX zahlen, aber will mich hier auch nicht über den Tisch ziehen lassen. Meine NF, bzw. meine Kinder, sollen das bekommen was Ihnen zusteht, aber ich will auch noch leben können, bin noch keine 40 und habe, vermutlich, noch ein paar Jahre vor mir.

Viele Grüße und Danke für Deinen Beitrag
Dennis

27.10.2022 22:36 • x 1 #422


A


Ich weiß nicht weiter, 16 Jahre zusammen

x 3


Solskinn2015
Das weiss man nicht Dennis mit den Anwälten. Viele wissen vieles nicht und machen halt das, was sie schon immer gemacht haben. Es geht nicht um die Kinder etc. Es geht darum auszurechnen, wer was bezahlt.
Google mal nach der Seite Familienrecht Allgäu. Ist eine sehr gut strukturierte Seite eines scheinbar guten und engagierten Anwalts. Ich habe davon viel inhaltlich abgezogen und meinem Anwalt immer hingworfen. Der konnte und wollte nur 0815 machen.

27.10.2022 23:28 • x 4 #423


Wolli66
Zitat von Solskinn2015:
@Wolli66 Wenn Sie beim Next schon wohnt könnte man mit einer verfestigten Lebensgemeinschaft argumentieren. TU kann da evtl. verwehrt werden. Auch ...

....versuchen sollte Dennis es bzw. seine Anwältin auf jeden Fsll!

Allerdings ist wohl so, dass Familiengerichte regelmäßig erst ab 2 Jahren eine verfestigte Lebensgemeinschaft akzeptieren.

28.10.2022 04:40 • #424


Wolli66
Zitat von Dennis1982:
@Solskinn2015 Das läuft soweit alles schon über meine Anwältin, Sie hat schon gemeint, entweder Unterhalt, oder Ausgleich der Ungleichheit bei der ...

Ich empfehle Dir, Dich sofort auf Steuerklasse 1 ummelden. Du wirst dann weniger Netto haben und die Anwältin der Ex muss zur Berechnung Deiner Unterhaltsverpflichtung dann mit dieser niedrigeren Zahl arbeiten...

Sobald Du geschieden bist, MUSST Du die StKl wechseln...Ich würde es sofort machen, um nicht zu hohe Begehrlichkeiten zu wecken.

28.10.2022 04:46 • x 2 #425


Wolli66
Zitat von Dennis1982:
Ich will ja auf keinen Fall NIX zahlen, aber will mich hier auch nicht über den Tisch ziehen lassen. Meine NF, bzw. meine Kinder, sollen das bekommen was Ihnen zusteht, aber ich will auch noch leben können, bin noch keine 40 und habe, vermutlich, noch ein paar Jahre vor mir.


Dennis, das klingt ziemlich passiv und erduldend...

Deine Kids haben Anspruch auf Unterhalt, der sich bei einem echten Wechselmodell fast aufheben wird. Da Du an anderer Stelle geschrieben hast, dass Deine Ex 2/3 von Dir verdient, würde ich schätzen, dass Du monatlich noch 150-200 Euro an die Ex für den Kindesunterhalt zahlen musst.

Und einen nachehelichen Unterhaltsanspruch für Deine Ex würde ich ablehnen!

28.10.2022 04:51 • x 1 #426


Heffalump
Zitat von Wolli66:
würde ich schätzen

Faktisch - dafür sind Anwälte da, die rechnen auf Heller und Pfennig genau

28.10.2022 04:53 • x 1 #427


Wolli66
Zitat von Heffalump:
Faktisch - dafür sind Anwälte da, die rechnen auf Heller und Pfennig genau

Klar!
Die Düsseldorfer Tabelle ist ja eindeutig.

28.10.2022 05:22 • x 1 #428


Heffalump
Zitat von Wolli66:
Die Düsseldorfer Tabelle ist ja eindeutig.

Die schon - aber die Ex... nicht

28.10.2022 05:23 • x 2 #429


Solskinn2015
@Heffalump
Anwälte können meist nicht gut rechnen.

Iuris non calculat oder so.

28.10.2022 08:26 • x 1 #430


M
Guten morgen, ich kenn deine Geschichte nicht aber es ist immer besser wenn sich beide am Tisch setzen und ausrechnen wie beide noch in würde leben können . Man hat ja kinder aud liebe gemacht und nicht aus spaß sag ich mal . Ich habe moch mit meiner Freundin auf 600 eur monatlich geeinigt für 3 Kinder. So können beide noch was vom Leben haben manchmal muss man tief in die Seele eines anderen Menschen gehen um da Kompromiss Bereitschaft zu erwecken . Es war ja nicht immer alles sch. und aus Liebe wurde auch damals gehandelt . Wünsche dir trotzdem viel Glück

28.10.2022 08:59 • x 2 #431


D
Guten Morgen @Wolli66 und Community.

ich habe bereits, auf Wunsch meiner Anwältin, meinen Arbeitgeber darum gebeten mir eine Probe-Gehaltsbescheinigung zu erstellen mit der Steuerklasse 1, bzw. 2. Die Infos kamen dann gestern und heute Morgen habe ich es meiner Anwältin geschickt.

Eigentlich hatte ich gesagt, das er hier bitte nur 1,0 Kinderfreibeträge nehmen soll, so wie ich das online recherchiert habe wird das wohl dann so laufen, NF 1,0 und ich 1,0, oder?

Aber das macht laut Brutto-Netto-Rechner auch nur 20Euro oder so aus.

So wie es aussieht habe ich rund 300-400Euro weniger in der Tasche, als bei Steuerklasse 3. Klingt für mich aktuell noch in Ordnung, aber ich weiß ja auch noch nicht was da an Unterhalt auf mich zukommt, warten wir mal ab.

Viele Grüße
Dennis

28.10.2022 10:12 • x 4 #432


Heffalump
Zitat von Dennis1982:
NF 1,0 und ich 1,0, oder?

0,5 du und 0,5 sie, wenn ein Kind, bei zwei jeder 1,0

Zitat von Dennis1982:
aber ich weiß ja auch noch nicht was da an Unterhalt auf mich zukommt, warten wir mal ab


Überschlagen kannst du es schon, siehe https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/info...e-2022.pdf

28.10.2022 10:15 • x 4 #433


EngelohneFlügel
Jepp.....Ex und ich haben jeweils 1 Kind drauf und beide St. Klasse 1.

28.10.2022 22:43 • x 2 #434


Rheinländer
Zitat von EngelohneFlügel:
Jepp.....Ex und ich haben jeweils 1 Kind drauf und beide St. Klasse 1.

Warum hast du nicht die Steuerklasse 2, oder holst du dir das Geld über die Steuererklärung wieder zurück?

29.10.2022 14:54 • x 3 #435


A


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