Zitat von ehemVerlasserin:@Gracia
Nur nochmal für mich zum Verständnis (bin da völliger Laie)
Wenn Mutter und Vater nicht greifbar sind, sondern nur die Tante, darf die Tante dennoch nichts entscheiden?
Kann es beruflich sagen ....für den Fall , das Eltern zb nach nem Unfall selbst nicht ansprechbar sind ........im Notfall heisst es
Not kennt kein Gebot dh Kind wird behandelt “ unsere Freunde und Helfer “ machen sich daran Angehörige ausfindig zu machen die dann evtl Entscheidungen treffen müssen . ---- Auch hab ich schon erlebt ,daß Eltern die Erz-ber. enthoben wurden und ne Amtspflege eingesetzt,wurde vorübergehend
Denke,um sowas geht es hier nicht .
Hier geht es darum ,daß eine Mutter mit Aufenthaltbest.Recht für Kind ,diesem eine Ferienbespaßung gebucht hat . Und anmeldet ,wo wer ereichbar ist . ---- die Frage ist ja nun ,
darf sie dem Vater den Zeitpunkt / Ort verheimlichen ?
Das wird da JA ganz sicher wissen !
Ausserdem gibt es ja einen nachweisbaren Mailverkehr ,in dem steht netterweise , wer wann Urlaub hat .
Aber nun gibts ja auch die Möglichkeit Kontakt zur großen Tochter auf zunehmen ,wenn sie das inzwischen will . ---bei der Kleinen ist doch klar ,sie will so wenig wie geht die abgeben . Eine Woche von 6 ist ja nix .
Das ne Schlammschlacht