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Kann keine körperliche Nähe zu meinem Mann ertragen

W
Das Problem wird eher sein, dass der Thread für Gäste nicht mehr offen ist. Oder irre ich mich da?

Und wenn nicht offen, bitte @Forenleitung öffnen

Oder ist @Shediagast die Vivie19?

15.02.2019 17:05 • #61


Kopflos
Hat doch eben erst ein Gast geschrieben.
Was die TE macht ist ihr überlassen.

Ich stolper hier nur immer wieder über dieses ist doch toll dass dein Mann dich noch begehrenswert findet.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Egal wie toll ich jemanden finde - mit Druck, Schikane, Androhung von Gewalt erreicht man immer das Gegenteil...
Dann reagiert der andere mit Unlust und irgendwann mit Abneigung.
Ist jemand attraktiv und begehrenswert zu finden der Persilschein für Nötigung?
Ich hoffe nicht.

Die TE schreibt leider nichts darüber wie die ehe sonst verlaufen ist. Wenn er in S. Hinsicht ähm..plump und grenzüberschreitend ist, aber sonst der liebste ehemann - dann kann es auch noch sinn machen daran zu arbeiten?!
Wenn man nicht die ganze story kennt find ich es schwer alles schwarz oder weiß zu malen..

15.02.2019 18:04 • #62


A


Kann keine körperliche Nähe zu meinem Mann ertragen

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E
Hallo allerseits!

Habe den Thread bisher still mitverfolgt und parallel mal im Netz geschaut und bin dabei bei Wikipedia auf folgendes gestoßen (ich hoffe, dass hat noch niemand hier gepostet oder so, dann sorry):

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1353 BGB fest:
Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
[/b[b]]Als körperliche Gemeinschaft dient die Ehe auch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs unter wechselseitiger Rücksichtnahme auf Gesundheit und psychische Disposition
.[3] Als weitere Ausnahme gilt die Strafhaft eines Partners. Eine aus der Geschlechtsgemeinschaft resultierende Verpflichtung zum Beischlaf bleibt umstritten, da ein Urteil auf Herstellung des ehelichen Lebens nach § 120 Abs. 3 FamFG nicht vollstreckbar wäre. Das Amtsgericht Brühl beschnitt jedoch in einem Fall aus dem Jahre 2000 wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt.[4] Die eheliche Treue, also die Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten wird als Ehepflicht angesehen. Das Zeugen von Kindern wird nicht mehr als der eigentliche Ehezweck und somit auch nicht mehr als Verpflichtung angesehen. Aber auch Abreden über die Empfängnisverhütung entfalten in der Ehe keine Rechtsbindungswirkung. Im Übrigen ist die Vergewaltigung in der Ehe nach § 177 StGB seit 1997 strafbar.

Die interessanten Parts habe ich dick markiert.

Ergo: Es gibt eine Beischlafpflicht, die zwar gerichtlich nicht einklagbar ist, aber in anderen Bereichen bei gerichtlichen Streitigkeiten sogar zur Aufhebung des Unterhalts führen kann!

Das war mir bisher noch nicht bekannt in dieser Form, ich kannte es nur so, dass ein Ehepartner Beischlaf als Recht hat, aber nicht erzwingen darf, ohne Nachteile für den Ehepartner. Dem ist, wenn ich das richtig lese und verstehe, aber nicht ganz so.

Also ist die Aussage, ein Ehepartner habe generell keine Pflicht, den Beischlaf zu vollziehen, falsch.

Ist ja interessant. Ein Glück für die arme TE, dass ihr Ehemann das nicht einklagen kann.

15.02.2019 18:17 • x 1 #63


S
Zitat von WannaForget:
Oder ist @Shediagast die Vivie19


Nein! Ganz sicher nicht! Ich bin zwar dick und in einer Ehekrise aber da soll es noch mehr von geben. Wir sind 80 Millionen Menschen in Deutschland! Ich vermute mal, dass Vivi sich nicht registrieren will. Kann man den Thread für Gäste wieder öffnen? @Forenleitung ?

15.02.2019 19:10 • #64


G
Außer dem Eingangspost kam von der TE gar nichts mehr. ( nur mal so )

15.02.2019 19:16 • x 1 #65


K
Ja und, das Thema hat sie vor nicht mal 24 Stunden eröffnet. Menschen schlafen, arbeiten und machen Essen für die Family etc, sprich haben ein Leben abseits des Internets. Ergo, don't panic.

15.02.2019 19:33 • x 4 #66


W
Zitat von Schlaubi009:
aber in anderen Bereichen bei gerichtlichen Streitigkeiten sogar zur Aufhebung des Unterhalts führen kann!


Ist auch ein außerordentlicher Scheidungsgrund, meines Wissens. Daher logisch, Unterhaltsrecht vermirkt. Also rechtlich halt..

Das es eine Vergewaltigung unter Ehepartner gibt ist für mich ja vollkommen klar! Also wäre das nicht so, würde ich an dem EU-Rechtstaat und den Menschenrechte stark zweifeln.

Ergo auch sofort demonstrieren gehen. (nicht nur ich hoffe ich )

Da steht halb Europa dann auf der Straße!

15.02.2019 19:49 • x 3 #67


H
Gut hört sich das nicht an.
Ich meine, wenn man keine Nähe ertragen kann dann muss man wirklich schauen das man am besten irgendwie da auch zusammen finden muss.

In meinem Fall ist es so, dass ich mich auch schlau gemacht habe wegen meinen Problemen. Dazu ist es auch so, dass wir im Bett Probleme gehabt haben.
Da haben wir auch nach einer Lösung gesucht. Das Potenzmittel Viasil hat dann auch geholfen, dass kann ich dir auch empfehlen falls es irgendwann auch in dem Sinne Probleme gibt.

Man muss einfach immer miteinander offen sein, dann kann man Probleme lösen.

24.02.2019 18:24 • #68


S
Hallo Vivi

Ich muss sagen ich bin erst Mal geschockt, denn alles was du schreibst hört sich wie meine Beziehung an von Anfang bis ende. Wobei ich sagen muss Androhung zur Vergewaltigung war nicht dabei!
Ich habe das 21 Jahr mitgemacht und ich weiss mittlerweile das man solche Männer nicht ändern kann ich hab mich selbst dazu entschlossen meinen Mann zu verlassen und es tut mir auch nicht weg denn ich bin zwar danach allein doch ich habe meine Kinder und niemanden mehr der mich so respektlos behandelt. Mir tut das alles sehr leid für dich ich weiss wie du dich fühlst aber dich weiter so behandeln zu lassen wegen einem Haus oder vielleicht auch wegen den Kindern nein damit wirst du nicht glücklich und das hat eine Frau auch nicht verdient.

01.03.2019 10:51 • x 1 #69


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