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Kind aus Äffare, jetzt dümpelt es vor sich hin

B
Zitat von NeuBeginn18:
Er muss schon extrem gut verdienen um alle im gesetzlichen Rahmen bedienen zu können. Darüber sollten mal einige nachdenken.


Ich habe darüber nachgedacht und frage mich ob du auch die Antworten der TN gelesen hast ?
Das Gesetz läßt auch ihm einen angemessenen Selbstbehalt, wer Kinder in die Welt setzt muss dafür auch Gerade stehen.

Zitat von Erdbeersmoothie:
Wenn ich die Frage mach dem Unterhalt stelle, hängt der Haussegen schief.
Ich hab Sorge, dass er dann fies wird und wir einen Rosenkrieg haben.

Einst fragte er mich, ob ich es mit dem Kind nicht doch drauf angelegt hatte.

@Erdbeersmoothie nimmt es hin weil sie Angst davor hat ihn dann ganz zu verlieren sofern sie sich durchsetzt, sie fügt sich mal wieder und ordnet sich ihm unter.

Solange er sein Haus und Garten auch noch finanzieren kann wird es so schlimm um ihn nicht stehen, Unterhalt geht vor, auch wenn es nur Betreuungsunterhalt ist !

03.02.2020 19:03 • x 2 #106


6rama9
Zitat von NeuBeginn18:
Der Unterhaltspflichtige hat vier Unterhaltsberechtigte. 2 1. Grades und 2 2. Grades.

Er muss schon extrem gut verdienen um alle im gesetzlichen Rahmen bedienen zu können. Darüber sollten mal einige nachdenken.

Ist das ironisch gemeint?
Das erinnert mich ein wenig an die Aussage eines Bekannten, der sich einen Jaguar gekauft hatte und dauernd darüber klagte, dass der Unterhalt so teuer sei. Meine Bemerkung, dass er vor dem Kauf mal sein Hirn hätte einschalten sollen, kam leider nicht sonderlich gut an. Beim 6 gilt das gleiche, wie beim Autokauf. Hinterher zu jammern, dass man sich die gezeugten Kinder nicht leisten könne, ist durchaus grotesk.

03.02.2020 19:49 • x 4 #107


A


Kind aus Äffare, jetzt dümpelt es vor sich hin

x 3


E
Liebe @Erdbeersmoothie , Du hast mich vorhin gebeten den Faden zu löschen, das ist leider nicht möglich. Ich habe Dir dazu bereits geschrieben, daß einzelne Beiträge editiert werden können, wenn diese gegen die

forenregeln-und-richtlinien-t4250.html

verstoßen. Du kannst Beiträge melden, indem Du das Ausrufungszeichen an dem jeweiligen Beitrag anklickst. Man wird sich dann um Dein Anliegen kümmern.

Die Forenleitung hat Dich nun gefragt, möchtest Du diesen Thread schließen, bzw. sperren lassen? Da Du Dich bereits verabschiedet hast, wäre es gut, diese Frage zu beantworten, denn viele Member schreiben hier, bringen ihre Gedanken während ihrer Freizeit hier ein, um Dir zu helfen und zu raten.

Wenn Du daran nicht weiter interessiert bist, wäre es daher aus meiner Sicht fair, wenn Du dazu etwas schreiben würdest.

Möchtest Du weiterhin Beiträge lesen zu Deinem Thema, oder soll die @Forenleitung diesen schließen?

Liebe Grüße
Simply

03.02.2020 20:01 • x 1 #108


N
Zitat von Benita:
Ich habe darüber nachgedacht und frage mich ob du auch die Antworten der TN gelesen hast ?


Ja, habe ich und behaupte sogar mich hier sehr gut auszukennen. Kindesunterhalt ist unstrittig, den zahlt er.

Die TE macht hier widersprüchliche Angaben, ihr lest aber nur das was ihr scheinbar lesen wollt. Sie schreibt auch, es ist bereits eine grössere Summe und sie kommt damit klar. sie schreibt auch, dass er das was er zahlen müsste, nämlich die Differenz zum vorherigen Einkommen, unmöglich leisten kann.

Man kann immer alles negativ interpretieren. Es kann aber auch einfach sein, dass er bereits soviel leistet, dass er tatsächlich gerade noch leben kann. Und dann wäre es auch verständlich, dass es ein Reizthema ist, immerhin führt er diese Gespräche mehrfach und ist in der Situation, dass er mit seinem Einkommen 3 Erwachsene und zwei Kinder in 3 Haushalten versorgen muss.

Er hat ein Haus. Und? Wie sieht es mit Vorfälligkeitsentschädigung aus, sollte er das schnell verkaufen müssen? Vermietet er einen Teil und bekommt so noch was rein? Wie groß ist das Haus? Wo steht es? Ist es vielleicht schon abbezahlt und er kann nur deshalb überhaupt soviel zahlen? Gehört vielleicht sogar der Familie und er wohnt Mietfrei?

Hat er einen Ehevertrag? Wie sehen die Ansprüche der Ehefrau aus? Gibt es nich ehebedingte Konsumschulden? Etc.

Ich weiss das alles nicht. Daher sage ich nur man sollte vorsichtig sein mit Ratschlägen. Vor allem, wenn sie mehrfach geschrieben hat, dass es kein vordringliches Problem ist. Die TE hat Sorge um die Beziehung zum Kind. Sie weiss nicht wie sie hier agieren soll. Ihr wisst nicht mal wieviel er zahlt, aber es ist zu wenig!

Ich finde das auch nicht gut, wie er sich verhält. Aber man darf nie vergessen, dass man nur eine Partei hört. und die Hetze und die Bevormundung der TE, die hier teilweise an den Tag gelegt wird ist alles andere als zielführend. sie ist erdrückend und schafft Baustellen, wo vorher keine waren.

Mir tut die TE wahnsinnig leid! Zusätzlich kann ich auch ein Stück in den Schuhen des AM laufen - in seiner Haut möchte ich auch nicht stecken. und das völlig ungeachtet der Frage wer schuld ist.

Das ist meine Meinung dazu!

03.02.2020 20:12 • x 4 #109


La-Fleur
Fakt ist Unterhalt steht DEM KIND ZU und das sollte sich die TE nochmal durch den Kopf gehen lassen. Es geht also liebe Te nicht um dich, den nicht dir steht es zu, sondern dem Kind und als Mutter hast du die Pflicht dein Kind zu vertreten auch Gesetzlich oder soll dieses den Vater auf Unterhaltung der letzten 18/21 Jahre verklagen? Muss doch nicht sein.

03.02.2020 20:16 • x 3 #110


N
Zitat von La-Fleur:
Fakt ist Unterhalt steht DEM KIND ZU und das sollte sich die TE nochmal durch den Kopf gehen lassen


Der Kindesunterhalt wird voll gezahlt. Der Betreuungsunterhalt steht der Mutter zu. Und um den geht es!

03.02.2020 20:20 • x 3 #111


E
Zitat von La-Fleur:
Fakt ist Unterhalt steht DEM KIND ZU und das sollte sich die TE nochmal durch den Kopf gehen lassen. Es geht also liebe Te nicht um dich, den nicht dir steht es zu, sondern dem Kind und als Mutter hast du die Pflicht dein Kind zu vertreten auch Gesetzlich oder soll dieses den Vater auf Unterhaltung der letzten 18/21 Jahre verklagen? Muss doch nicht sein.


Auf Kindesunterhalt kann man für die Zukunft nicht verzichten. Das ist im Gesetz ausdrücklich so festgelegt. Es ist noch nicht mal ein teilweiser Verzicht möglich. Ein Teilverzicht läge dann vor, wenn man vereinbart, dass der Unterhaltspflichtige weniger bezahlen soll, als in den Tabellenbeträgen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist.

Es ist aber möglich, dass beispielsweise die Kindesmutter, bei der die Kinder leben, den Kindesvater von den Unterhaltszahlungen freistellt. Das heißt, dass sich die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater verpflichtet, ab Abschluss der Vereinbarung für den Barunterhalt des Kindes oder der Kinder selbst aufzukommen. Das ist so, als ob die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater erklärt: Ich bezahle in Zukunft für Dich den Kindesunterhalt an unsere gemeinsamen Kinder.


[Quelle: Internet, RA Sven Lattermann - FA f. Familienrecht]

Der Betreuungsunterhalt ist für den betreuenden Elternteil. Dieser stellt sicher, daß der betreuende Elternteil über genug Geldmittel verfügt, um die Pflege und Betreuung des Kindes sicherzustellen. Der BU ist zunächst auf 3 Jahre begrenzt, weil von diesem Elternteil während dieser Zeit nicht verlangt werden kann, neben der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Der Kindesunterhalt, ist gegenüber dem BU übrigens vorrangig zu leisten.

03.02.2020 20:21 • x 3 #112


6rama9
Zitat von NeuBeginn18:
immerhin führt er diese Gespräche mehrfach und ist in der Situation, dass er mit seinem Einkommen 3 Erwachsene und zwei Kinder in 3 Haushalten versorgen muss.

Der Ärmste! Aber auch für ihn gilt die Devise: First think, then act. Denn auch wir Männer dürfen vor dem 6 unser Hirn einschalten. Oder halt hinterher den Gürtel enger schnallen.

Zitat von NeuBeginn18:
Der Kindesunterhalt wird voll gezahlt. Der Betreuungsunterhalt steht der Mutter zu. Und um den geht es!

Macht das einen Unterschied für dich? Für den Gesetzgeber nur insofern, dass BU dem KU nachrangig ist.

03.02.2020 20:27 • x 3 #113


N
Zitat von 6rama9:
Der Ärmste! Aber auch für ihn gilt die Devise: First think, then act. Denn auch wir Männer dürfen vor dem 6 unser Hirn einschalten. Oder halt hinterher den Gürtel enger schnallen.


Genau, da sind wir wieder bei Schuld. Aber auch die TE war mit im Bett. Sie hat sich fahrlässig verhalten, weil sie sich nicht vorher die Einkommensnachweise und Vermögensverhältnisse hat darlegen lassen. Ohne Excel fang ich mit keiner Frau mehr was an. Ironie aus!

Es wird wohl keiner, weder die TE noch der AM, behaupten, dass das gut gelaufen ist.

Aber jetzt geht es um das Kind. Und ob ihr das hören wollt oder nicht: Die TE weiss nicht wie sie emotional damit umgehen soll. Wie sie den AM zu mehr Verantwortung heranziehen kann. Was sie tun kann um wenigestens die Elternrolle besser hinzubekommen. Sie hat selbst geschrieben, sie kommt mit dem Geld klar.

03.02.2020 20:36 • x 1 #114


6rama9
Zitat von NeuBeginn18:
Genau, da sind wir wieder bei Schuld. Aber auch die TE war mit im Bett. Sie hat sich fahrlässig verhalten, weil sie sich nicht vorher die Einkommensnachweise und Vermögensverhältnisse hat darlegen lassen.

Sorry... aber für solche Fälle der beidseitigen Fahrlässigkeit gibt es klare Regelungen des Gesetzgebers. Nur will ER sich halt nicht dran halten. Und ich sage bewusst: WILL. Denn ob er kann oder nicht, auch dafür hat der Gesetzgeber klare Regeln erlassen. Und nach denen scheint er wohl zu können, sonst gäbe es diese Diskussion nicht.

03.02.2020 20:39 • x 1 #115


N
Zitat von 6rama9:
Nur will ER sich halt nicht dran halten


Das weisst du doch überhaupt nicht. Dazu müsstest du die gesamten Vermögensverhältnisse und Zahlbeträge kennen. Das er in einen Mangelfall steuert ist recht Wahrscheinlich. Da es aber kein Thema war, hat sich die TE hier nicht weiter ausgelassen.

03.02.2020 20:44 • x 3 #116


E
Ich denke, letztlich muß die TE das selbst entscheiden, ob sie weiterhin so verfahren möchte, oder nicht. Fakt ist, die Unterhaltsfrage ist nicht ihr Anliegen an uns. Daher können wir zwar Begrifflichkeiten klären, aber sollten nicht zu weit vom Thema abschweifen.

03.02.2020 20:49 • x 2 #117


B
Zitat von SimplyRed:
Fakt ist, die Unterhaltsfrage ist nicht ihr Anliegen an uns.

Stimmt! Hier schreibt ihr doch niemand vor was sie muss, sondern was ihr zusteht.

Mir ging es hier überwiegend darum sie auf ihre Muster hinzuweisen um aus ihrer Opferhaltung und Abhängigkeit herauszukommen, schliesslich hat sie hier um Rat gefragt und den auch bekommen - auch wenn es nicht der war, den sie hören wollte.
Wenn sie möchte, daß sich etwas an dieser Beziehung und der vom Kind zum Kindsvater ändert muss sie bereit sein es anders zu machen als bisher, auch die Hinweise, daß ihr mehr zustehen würde sind aus meiner Sicht daher durchaus berechtigt - weil es zu ihrem hier selbst dargestellten Muster gehört alles hinzunehmen was von ihm kommt.

03.02.2020 21:10 • x 2 #118


E
Zitat von Benita:
Stimmt! Hier schreibt ihr doch niemand vor was sie muss, sondern was ihr zusteht.


Es war gar nicht als Kritik gedacht @Benita - ich sehe nur, daß sich schon wieder fast die Lutscher aus den Händen gerissen werden, daher hatte ich kurz angemerkt, daß dies eigentlich nicht ihr Thema ist, bevor es zu spät ist


Alles gut

03.02.2020 21:15 • x 2 #119


B
Zitat von SimplyRed:
Es war gar nicht als Kritik gedacht @Benita

@ SimplyRed
Habe mich davon auch nicht angesprochen gefühlt, sondern nur meine Sichtweise zum Thema erklärt, weil ich finde das Verhalten der TE als gesamtes, bzw. als das, was sie hier angegeben hat, zu betrachten und daraufhin zu antworten.

03.02.2020 21:22 • x 1 #120


A


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