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Kinder mit neuer Liebe bekanntmachen?

B
@Knockedout Kannst du bitte mal auf die Frage eingehen, wie du dir die Aufteilung der Kinderbetreuung vorstellst, welche Optionen gibt es für dich, was wurde bisher versucht, um einen Konsens herzustellen? Welche Unterhaltsregelungen stellst du dir vor, kannst du deinem Ex einen konkreten Vorschlag unterbreiten?

Du stellst immer wieder deine Position sehr klar dar, auf Fragen gehst du weniger ein.

Zitat von Lumba:
Engagiere einen Makler...

Das Haus scheint dem Ex allein zu gehören.

23.08.2023 12:31 • x 1 #61


L
@te Du wartest, dass er wieder kommt oder?

23.08.2023 12:39 • #62


A


Kinder mit neuer Liebe bekanntmachen?

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K
Zitat von Brightness2:
@Knockedout Kannst du bitte mal auf die Frage eingehen, wie du dir die Aufteilung der Kinderbetreuung vorstellst, welche Optionen gibt es für dich, was wurde bisher versucht, um einen Konsens herzustellen? Welche Unterhaltsregelungen stellst du dir vor, kannst du deinem Ex einen konkreten Vorschlag unterbreiten? Du ...

Ich möchte eine Kinderbetreuung, wo er die Kinder zwei Tage sieht, welche ist verhandelbar. Ich verlange dass er auszieht und ich mit den Kindern bleibe. Er kann die Kinder auch öfter sehen und im Haus finde ich entsprechend dem Wunsch meiner Tochter auch in Ordnung. Ich möchte ihn auch auszahlen aber in Raten. Das kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln. Damit müsste er sich eben einverstanden erklären. Wenn er das nicht tut, müsste ich schauen dass ich eine andere Lösung finde. Ich will ihn nicht mehr zurück. Auf keinen Fall.

23.08.2023 12:43 • #63


L
Zitat von Knockedout:
Ich möchte ihn auch auszahlen aber in Raten. Das kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln. Damit müsste er sich eben einverstanden erklären. Wenn er das nicht tut, müsste ich schauen dass ich eine andere Lösung finde.

Dann geh so vor und nutze Deine Energie dafür das voranzutreiben.

23.08.2023 12:44 • #64


DieSeherin
Zitat von Knockedout:
Ich möchte ihn auch auszahlen aber in Raten. Das kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln.


man kann das haus aber auch gleich auf die kinder überschreiben und du hast den nießbrauch.

23.08.2023 12:45 • #65


K
@DieSeherin das habe ich auch schonmal gehört neulich. aber ich habe es ja auch finanziert mit. kann man auch Hälfte ich, Hälfte Kinder......?

23.08.2023 12:47 • #66


DieSeherin
Zitat von Knockedout:
aber ich habe es ja auch finanziert mit. kann man auch Hälfte ich, Hälfte Kinder......?

kann man bestimmt auch machen, da würde ich mich aber gut beraten lassen - auch wegen der schenkung und dem steuergedöns und so!

23.08.2023 12:48 • #67


B
Zitat von Knockedout:
Ich verlange dass er auszieht und ich mit den Kindern bleibe.

Wer steht im Grundbuch eures Hauses, gehört es euch beiden? Du hast in deinen anderen Threads mindestens zwei Mal geschrieben, du könntest das Haus nicht finanzieren. Auf die Frage nach dem Eigentümer bist du bisher nicht eingegangen. Bewusst? Wie stellst du dir das set-up vor, kennt deine Ex deine Vorstellungen, soll er das finanzieren?
Zitat von Knockedout:
Ich möchte eine Kinderbetreuung, wo er die Kinder zwei Tage sieht, welche ist verhandelbar.

Welche Vorstellungen hat er, wie willst du damit beruflich in einem Jahr wieder voll einsteigen, wie soll dann die Kinderbetreuung aussehen?
Zitat von Knockedout:
Ich habe nicht drei Affären parallel, die ich alle unterhalte, denn das würde ich in der Tat nicht schaffen.

Zitat von Knockedout:
Ich treffe zur Zeit drei Männer, die ihrerseits ihre Ehefrauen verlassen haben, ehemals abwesende Väter, die bereuen. Oder einen Mann, der einfach beziehungsunfähig ist, weil es ihm Angst macht. Ok, sie sind alle klug und erfolgreich, attraktiv, die Gespräche befruchtend. Und deswegen ist es ja gerade so erschreckend. Eigentlich könnte es mir egal sein, was die Geschichten dahinter sind, solange der Smalltalk stimmt und der S. befriedigend ist.

23.08.2023 12:52 • x 2 #68


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Wer steht im Grundbuch eures Hauses, gehört es euch beiden? Du hast in deinen anderen Threads mindestens zwei Mal geschrieben, du könntest das Haus ...

Sie muss aber trotzdem nicht gleich Vollzeit arbeiten gehen, auch nach der Scheidung. Das jüngste Kind ist ja erst zwei. Und als vierfache Alleinerziehende Mutter ist das wenig realistisch. Es ist ja nicht nur die Frage der Betreuung, sondern auch Verpflegung, Wahrnehmung der Termine, Fahrdienste, wenn man nicht gerade in einer Stadt wohnt.

23.08.2023 13:01 • x 1 #69


B
Zitat von alleswirdbesser:
Sie muss aber trotzdem nicht gleich Vollzeit arbeiten gehen, auch nach der Scheidung. Das jüngste Kind ist ja erst zwei.

Nein, selbstverständlich nicht. Dann sollten aber auch die Ansprüche zur Lebenssituation passen. Alles zusammen wird nicht gehen. Just saying.

23.08.2023 13:03 • x 3 #70


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Nein, selbstverständlich nicht. Dann sollten aber auch die Ansprüche zur Lebenssituation passen. Alles zusammen wird nicht gehen. Just saying. ...

Das ist schon klar. Ich kenne das ja selbst.

23.08.2023 13:06 • x 2 #71


K
Im Grundbuch steht er allein, in den Kreditverträgen stehen wir beide

23.08.2023 15:03 • #72


N
Zitat von Knockedout:
Im Grundbuch steht er allein, in den Kreditverträgen stehen wir beide

Mit Verlaub ist das das schlimmste was du hättest tun können! Wie kann ein Kreditinstitut und ein Grundbuchamt so etwas überhaupt zustimmen?! Du hast keinerlei Vorteil davon bist aber haftbar! Ich bin fassungslos!

23.08.2023 15:04 • x 5 #73


tina1955
Zitat von Knockedout:
Im Grundbuch steht er allein, in den Kreditverträgen stehen wir beide

Wer hat Dir denn dazu geraten?

Ihm gehört das Haus, er darf auf ewig drinnen wohnen.
Die gehört gerade mal die Hälfte vom Zugewinn, abzüglich der noch offenen Kreditraten.

23.08.2023 16:15 • #74


tina1955
@Knockedout , wie lange hat er denn das Haus schon und wie lange lebst Du dort mit drinnen?
Besteht für Dich eine Möglichkeit, bei Scheidung aus dem Kredit aussteigen zu können ?
Gibt es da eine notarielle Vereinbarung?

23.08.2023 16:32 • #75


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