Violettsloth
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Zitat von Live-Laugh-Love:In der Beschreibung zur Düsseldorfer Tabelle steht übrigens auch, dass der Betrag in der Tabelle sich bereits auf 2 Kinder bezieht.
Der Betrag bezieht sich auf ein Kind. Was du meinst, hat was mit der Unterhaltspflicht zu tun. Bist du für zwei Personen Unterhaltspflichtig, bleibst du genau in der Gruppe, bei nur einem, rutscht du eine Gruppe tiefer, bei mehr als zwei, eine Gruppe nach oben.