Margerite
Mitglied
- Beiträge:
- 3142
- Danke erhalten:
- 8207
- Mitglied seit:
Zitat von KuddeI7591:Muss ein Fremdgehen "auf Gedeih und Verderb" gestanden werden?
Ich war schon immer ein Gegner von gnadenloser Offenheit. Da wird ein Fehler gemacht, da werden Grenzen überschritten, die man eigentlich nie überschreiten wollte und dann kommt die große Beichte.
Vermutlich in der Hoffnung, nachträglich eine Absolution einzufahren, die in der Regel nicht kommen wird. Denn der Partner steht vor einer völlig neuen und überfordenden Situation. Der Fremdgänger hofft vermutlich sich zu erleichtern, wenn er den Rucksack mit seinem Fehltritt jetzt an die Partnerin weiterreicht. Und die kann dann schauen wie sie damit zurecht kommt.
Einen Betrug 20 Jahre nicht zu beichten und dann doch damit rauszurücken ist mir unbegreiflich. Er hat es 20 Jahre mit sich rumgetragen und dann muss es raus. Und dann kommt es zur Krise, weil die Ehefrau damit nicht umgehen kann und ihr Ehegebäude zusammenkracht.
Wenn mein Partner mit so was erzählen würde, würde ich ihn fragen, warum sagst Du mir das jetzt? Und was soll es mich interessieren, was Du vor 20 Jahren angestellt hast. Das hättest Du gut und gern für Dich behalten dürfen. Klar, begeistert wäre ich nicht von seiner plötzlichen Offenheit, aber ich glaube, ich könnte damit umgehen. Vor allem, wenn es seit 20 Jahren keinen Anlass zur Sorge gibt.
Vielleicht wollte der EM aber unbewusst die Ehe sogar torpedieren. Ich glaube, würde man ihn fragen, warum er das tat, er wüsste es nicht. Oder es ist eine ihm unbewusste "Rache" an der EF, Gründe unbekannt. Es laufen im Unterbewusstsein seltsame Dinge ab, die gar nicht auf die bewusste Ebene gelangen.