Hallo AFX,
ich habe gerade ein Scheidungsverfahren hinter mir. Meine Anwältin war da auch sehr ehrlich mit mir.
Das Wechselmodell kannst du bekommen, wenn deine Ex zustimmt.
Sollte sie nicht zustimmen, kommt es darauf an wo du wohnst. Ja wir reden hier mehr oder minder über Herkunftsrassismus - Scherz beiseite - es kommt auf das Amtsgericht an.
Bsp: Amtsgericht nähe Lübeck entscheidet auch in der ersten Instanz gegen den Willen der Mutter und entscheidet sich für das Wechselmodell (eine Bekannte hat mir das gesagt, dass ihr Ex das gegen ihren Willen durchbekommen hat - ich kenne aber nicht die Hintergründe).
Amtsgericht Schwarzenbek würde das niemals machen - eher wird der Papst zum Atheisten.
Sprich je nach Amtsgericht wird es ein leichter oder ein steiniger Weg.
Letztendlich hast du dann noch 2 Instanzen. Meine Anwältin meinte vorm Landgericht sieht die Sache dann wieder anders aus und spätestens vorm BGH bekommst du dein Wechselmodell sofern du dich als Vater nicht disqualifizierst.
Der EUGH und der BGH geben den Landgerichten und Amtsgerichten immer wieder die Aufgabe, die moderneren Urteile umzusetzen. Das geschieht aber nicht in jeder Region gleich.
Mitunter gibt es dann aber die Chance für dich hier einfach deine Frau zu manipulieren. Denn wenn sie wie viele andere Frauen ist, geht es ihr an erster Stelle um den Unterhalt, weniger darum das Kind zu betreuen.
Eventuell kannst du dich ja einigen und 50 % bekommen und den Unterhalt dafür nicht um 100 % kürzen sondern nur um 50 %.
Aber auch vorm BGH kann es passieren, dass du trotz Wechselmodell noch teilweise Unterhalt zahlen musst. Ist deine Frau Berufstätig, erübrigt sich das aber regelmäßig.
In deinen Antrag kannst du dann auch das Kindeswohl mit einbauen lassen. Was das JA sagt ist auch zunächst irrelevant - das Kind bekommt einen Verfahrensbeistand und die Meinung ist für das Gericht gewichtiger als die des JA.
Ich kenne deine Intention nicht
Unterhalt sparen oder mehr Zeit mit Kind
Letzteres würdest du auch mit ner 45:55 % Regelung mit 100 % Unterhalt erhalten vermutlich ganz ohne Anwalt
Wie gesagt so ein Kind bringt ne Menge Geld ein.
Im Bereich Alter 6-12 sind das 302 Euro Unterhalt + 194 Euro Kindergeld.
Beim Wechselmodell müsste deine Ex auf 399 Euro monatlich (302 Euro Unterhalt und 50 % Kindergeld) verzichten (bei gleichen Ausgaben). Das sind allein vom 6. bis 12. Lebensjahr in der ersten Stufe der DT knapp 30.000 Euro
Lass dir nix einreden - es geht hier immer nur ums Geld.
Solltest du es erkämpfen wollen, gebe ich dir mal die Hinweise meiner Anwältin mit.
Niemals die Kindsmutter schlecht machen. Vorm JA und Verfahrensbeistand die KM lobend erwähnen, das sie einen guten Job macht - du aber eben auch.
Dann die typischen Killerargumente - Kind wünscht sich das, KM könnte so besser arbeiten gehen und aus ihrem Loch herauskommen, KM mit der Erziehung unterstützen, deine Attribute hervorheben (bist du gut in Schule gewesen, könntest du gut dort regelmäßig unterstützen aber eben nur bei regelmäßigen Kontakt)....
Sollte deine Ex dich mies machen hat sie miese Karten, wenn du sie getrennt von ihr nicht mies machst sondern immer auf das Kindswohl bedacht bist.
Ja viele JA Mitarbeiter sind in ihren Einstellungen alt und zurück, aber eben nicht alle und je höher die Instanz um so mehr Rechte bekommst du als Mann. Der BGH wird hier sehr vom EUGH getrieben und dieser von Frankreich.
In Frankreich ist das Wechselmodell meines Wissens nach ges. vorgechrieben - nur in Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden!
Es macht Sinn wenn dein AG hier mit dem Antrag schon schriftlich seine Unterstützung für das Modell mit bekannt gibt. Denn das ist das Hauptargument gegen dich. Wenn du das im keim ersticken kannst, kann die Gegenseite meistens nur noch mit Lügen und Halbwahrheiten argumentieren - denn faktisch ist es für das Kind immer besser, wenn es Mama und Papa zu gleichen Teilen hat.
Aber denke bei den Instanzen auch - dein Kind wird jedesmal gefragt und mit einbezogen. Hier ist der Hebel, den die Frauen ansetzen können - denn du musst ja die KM verklagen und somit dein Kind diesem Prozess aussetzen.
Willst du das?
Ich habe mich dagegen entschieden und im Prinzip kapituliert. Im Gegenzug habe ich aber eine friedlich gestimmte Ex Frau und sehe meine Jungs so oft ich will. Denn sie gehört wie die meisten zur Kategorie - hauptsache der Unterhalt kommt pünktlich!
Und weil somit kein Streit entsteht, ich als Feindbild wegfalle, wollen meine Jungs immer zu mir und eventuell mit 14 auch ganz. Und ab dem 14. LJ hat der Wille deines Kindes Vorang vor dem Willen der Frau oder JA oder sonst wem.
In Ihre Nähe zu ziehen um mehr Kontakt zum Kind zu haben, ist aber auch ohne Wechselmodell eine gute Idee. Ich wohne ca. 1.000 m von ihr weg, die Schule liegt in der Mitte. Das macht vieles einfacher.
Viel Erfolg
01.11.2018 16:17 •
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