Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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Zitat von AFX:
Das werde ich mir merken.
Danke , Kumpel!


Ich sollte von 12 Tagen auf alle 14 Tage am Wochenende degradiert werden. Wegen Geld.
Meine Tochter ist zwölf, und ich hab gesagt: so wie ich es sage oder gar nicht.
Dazu bist dazu weder in der Lage noch in der Situation.
31.10.2018 23:40 •
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Solskinn2015
Und ein *beep* Bingo Wort: Sie bekommen dann Quality Time und nicht den bösen Alltag. Ich will aber den Alltag,
31.10.2018 23:49 •
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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen
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S
Zitat von Solskinn2015:Und ein *beep* Bingo Wort: Sie bekommen dann Quality Time und nicht den bösen Alltag. Ich will aber den Alltag,


Und da sollst du konkurrieren mit der Schwiegermutter und Tante Elfriede.
Mal schön den Buckel runter rutschen Mädels
31.10.2018 23:52 •

Zitat:
Von der EXE können 1000 Gründe aufgezählt werden, warum kein Wechselmodell mit Dir und dem Kind möglich ist. Du bist schlampig, ernährst das Kind falsch, schaust ero., bist ein Päderast, bist gewalttätig etc.



Hey, ....ja
Ich war nun mal gewaltätig, war Alk. abhängig, konnte auf das WE darauf nicht verzichten. Unter der Woche war kein problem.
Dafür war ich 4 Wochen in einer Klinik. 10 Tage davon auf der geschlossenen. Der Beste Sommer Urlaub meines Lebens. Ich weiß, dass sie mir am Montag dieses Vorsetzen wird. Ich habe daraus gelernt, sie halt nicht.
31.10.2018 23:59 •

Schwedus
Zitat von AFX:

Hey, ....ja
Ich war nun mal gewaltätig, war Alk. abhängig, konnte auf das WE darauf nicht verzichten. Unter der Woche war kein problem.
Dafür war ich 4 Wochen in einer Klinik. 10 Tage davon auf der geschlossenen. Der Beste Sommer Urlaub meines Lebens. Ich weiß, dass sie mir am Montag dieses Vorsetzen wird. Ich habe daraus gelernt, sie halt nicht.


Mit der Vorgeschichte hast du gar keine Chance.
01.11.2018 00:26 •
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Kann sein, Kumpel......
Ich bin ehrlich, ......mir fällt es immer noch schwer so wie es jetzt ist. Mir fehlt meine eigene Familie.
Mein erstes Weihnachten allein . Silvester genauso.
01.11.2018 01:05 •

Michael1266
Zitat von AFX:Mein erstes Weihnachten allein . Silvester genauso.

Hatte ich mit 45 auch, war hart.
Ich weiß aber das es besser wird, es wird vielleicht nicht mehr wie es war, aber es muss nicht schlechter werden.
Dafür muss Mann aber was tun...
01.11.2018 01:13 •
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Hallo AFX,
ich habe gerade ein Scheidungsverfahren hinter mir. Meine Anwältin war da auch sehr ehrlich mit mir.
Das Wechselmodell kannst du bekommen, wenn deine Ex zustimmt.
Sollte sie nicht zustimmen, kommt es darauf an wo du wohnst. Ja wir reden hier mehr oder minder über Herkunftsrassismus - Scherz beiseite - es kommt auf das Amtsgericht an.

Bsp: Amtsgericht nähe Lübeck entscheidet auch in der ersten Instanz gegen den Willen der Mutter und entscheidet sich für das Wechselmodell (eine Bekannte hat mir das gesagt, dass ihr Ex das gegen ihren Willen durchbekommen hat - ich kenne aber nicht die Hintergründe).

Amtsgericht Schwarzenbek würde das niemals machen - eher wird der Papst zum Atheisten.
Sprich je nach Amtsgericht wird es ein leichter oder ein steiniger Weg.

Letztendlich hast du dann noch 2 Instanzen. Meine Anwältin meinte vorm Landgericht sieht die Sache dann wieder anders aus und spätestens vorm BGH bekommst du dein Wechselmodell sofern du dich als Vater nicht disqualifizierst.

Der EUGH und der BGH geben den Landgerichten und Amtsgerichten immer wieder die Aufgabe, die moderneren Urteile umzusetzen. Das geschieht aber nicht in jeder Region gleich.

Mitunter gibt es dann aber die Chance für dich hier einfach deine Frau zu manipulieren. Denn wenn sie wie viele andere Frauen ist, geht es ihr an erster Stelle um den Unterhalt, weniger darum das Kind zu betreuen.
Eventuell kannst du dich ja einigen und 50 % bekommen und den Unterhalt dafür nicht um 100 % kürzen sondern nur um 50 %.

Aber auch vorm BGH kann es passieren, dass du trotz Wechselmodell noch teilweise Unterhalt zahlen musst. Ist deine Frau Berufstätig, erübrigt sich das aber regelmäßig.

In deinen Antrag kannst du dann auch das Kindeswohl mit einbauen lassen. Was das JA sagt ist auch zunächst irrelevant - das Kind bekommt einen Verfahrensbeistand und die Meinung ist für das Gericht gewichtiger als die des JA.

Ich kenne deine Intention nicht
Unterhalt sparen oder mehr Zeit mit Kind
Letzteres würdest du auch mit ner 45:55 % Regelung mit 100 % Unterhalt erhalten vermutlich ganz ohne Anwalt
Wie gesagt so ein Kind bringt ne Menge Geld ein.

Im Bereich Alter 6-12 sind das 302 Euro Unterhalt + 194 Euro Kindergeld.

Beim Wechselmodell müsste deine Ex auf 399 Euro monatlich (302 Euro Unterhalt und 50 % Kindergeld) verzichten (bei gleichen Ausgaben). Das sind allein vom 6. bis 12. Lebensjahr in der ersten Stufe der DT knapp 30.000 Euro

Lass dir nix einreden - es geht hier immer nur ums Geld.

Solltest du es erkämpfen wollen, gebe ich dir mal die Hinweise meiner Anwältin mit.

Niemals die Kindsmutter schlecht machen. Vorm JA und Verfahrensbeistand die KM lobend erwähnen, das sie einen guten Job macht - du aber eben auch.

Dann die typischen Killerargumente - Kind wünscht sich das, KM könnte so besser arbeiten gehen und aus ihrem Loch herauskommen, KM mit der Erziehung unterstützen, deine Attribute hervorheben (bist du gut in Schule gewesen, könntest du gut dort regelmäßig unterstützen aber eben nur bei regelmäßigen Kontakt)....

Sollte deine Ex dich mies machen hat sie miese Karten, wenn du sie getrennt von ihr nicht mies machst sondern immer auf das Kindswohl bedacht bist.

Ja viele JA Mitarbeiter sind in ihren Einstellungen alt und zurück, aber eben nicht alle und je höher die Instanz um so mehr Rechte bekommst du als Mann. Der BGH wird hier sehr vom EUGH getrieben und dieser von Frankreich.
In Frankreich ist das Wechselmodell meines Wissens nach ges. vorgechrieben - nur in Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden!

Es macht Sinn wenn dein AG hier mit dem Antrag schon schriftlich seine Unterstützung für das Modell mit bekannt gibt. Denn das ist das Hauptargument gegen dich. Wenn du das im keim ersticken kannst, kann die Gegenseite meistens nur noch mit Lügen und Halbwahrheiten argumentieren - denn faktisch ist es für das Kind immer besser, wenn es Mama und Papa zu gleichen Teilen hat.

Aber denke bei den Instanzen auch - dein Kind wird jedesmal gefragt und mit einbezogen. Hier ist der Hebel, den die Frauen ansetzen können - denn du musst ja die KM verklagen und somit dein Kind diesem Prozess aussetzen.
Willst du das?

Ich habe mich dagegen entschieden und im Prinzip kapituliert. Im Gegenzug habe ich aber eine friedlich gestimmte Ex Frau und sehe meine Jungs so oft ich will. Denn sie gehört wie die meisten zur Kategorie - hauptsache der Unterhalt kommt pünktlich!

Und weil somit kein Streit entsteht, ich als Feindbild wegfalle, wollen meine Jungs immer zu mir und eventuell mit 14 auch ganz. Und ab dem 14. LJ hat der Wille deines Kindes Vorang vor dem Willen der Frau oder JA oder sonst wem.

In Ihre Nähe zu ziehen um mehr Kontakt zum Kind zu haben, ist aber auch ohne Wechselmodell eine gute Idee. Ich wohne ca. 1.000 m von ihr weg, die Schule liegt in der Mitte. Das macht vieles einfacher.

Viel Erfolg
01.11.2018 16:17 •
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Solskinn2015
In wessen Haus wohnt ihr jetzt? Deinem?

Wenn sie auszieht, dann evtl ohne Kinder, da die Kinder nicht noch ihr Umfeld verlieren sollen.

Bringt das Haus der Mutter Erträge? Sind dann ihr zuzurechnen. Vielleicht bekommt sie dann keinen Trennungsunterhalt mehr.
01.11.2018 16:31 •
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S
Ich glaub er hat von früher mal Alk und Gewalt geschrieben.
Ich denke, da sieht es in allen Instanzen eher Mau aus.
01.11.2018 16:48 •
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Übrigens zum Nachlesen
Entscheidung des BGH zum Wechselmodell vom 1.2.2017, XII ZB 601/15

In der Theorie haben die gesetze und Gerichte schon Recht, dass das Kindeswohl über allem steht. Wenn also Papa bisher sich kaum eingebracht hat und die Kinder fast immer nur von mama betreut wurden, ist das Wechselmodell sicherlich nicht zu empfehlen (im Sinne der Kinder).
Aber viele Väter gehören mittlerweile zur Kategorie - ich mache doch genauso viel.
Nur ist das in vielen Köpfen noch nicht angekommen.

Ich habe z.B. bei beiden Jungs trotz probezeit auf Arbeit alle nachtschichten der Kinder gehabt. Windel wechseln, Flasche geben, trösten etc. Meine Exe konnte das aus gesundheitlichen Gründen und später aus Faulheit nicht.
Endresultat (Ihre Wochenbettdepression dauerte bei Kind 1 6 Monate), der Ältere hat diese berühmte Mutter-Kind Bindung zu mir! Er wäre folglich bei mir besser aufgehoben als bei ihr. Der andere ist normal aufgewachsen und hat eine gute Bindung zu uns beiden.

Wenn du dir das überlegst denke immer an dein Kind und was du ihm im Zweifel antust. Und auch was du dir selbst antust, denn deine Exe wird dir alles entgegenwerfen was sie hat, sie wird lügen, betrügen - jeden gegen dich aufhetzen. Damit musst du umgehen können.

Vielleicht noch ein Gedanke, besprich mit ihr ein Wechselmodell mit 100 % Unterhalt. So dass das Kind 1 Jahr lang im Wechselmodell lebt und sie trotzdem ihr Geld bekommt.
Wenn das für das Kind gut funktioniert, kannst du nach einem jahr den Antrag stellen es offiziell zu machen um den Unterhalt zu sparen. Das Argument - schädlich fürs Kind, zieht dann nicht mehr, da es mit diesem Kind schon 1 Jahr erfolgreich praktiziert wurde.

Es ist furchtbar auf diese Art und Weise denken zu müssen - Intrige und Taktik statt reine Liebe und Zuwendung - aber bei dem Thema ist es schwer die Frau mit rationalen Argumenten zu überzeugen.

Viele Paare schaffen es auch so das Wechselmodell umzusetzen (Ohne Richter) und die Kinder entwickeln sich prächtig. Aber diese Paare oder besser Ex Paare bestehen dann eben auch aus 2 Partnern auf gleicher Ebene - also mit Frau die regulär arbeiten geht und das auch will.
Frauen die auch Karrieretechnisch dem Mann nicht nachstehen, wollen dann gar nicht die gesammte Restzeit mit Kind verbringen, sondern durchaus auch noch ein Leben neben Familie haben. Sie haben einen höheren Anspruch an das Leben. Parallel lernen die Männer eben auch Windeln wechseln, Wäsche au den Boden bringen etc pp. Diese Rollenaufteilung verschwimmt dann - und so sollte es ja auch sein.
Aber dazu müssen sich die Minderheiten - wirklich emanzipierte Frau und entmachosierten Mann zusammenfinden.

Es hat einen Grund warum in Strafprozessen, dass Opfer immer nur Nebenkläger ist und niemals Hauptankläger.
Das Opfer ist nie objektiv.

In Familienprozessen sind aber die Elternteile Täter und Opfer gleichermaßen und zusätzlich Hauptkläger oder Beklagte. Es passt so gar nicht in einen Rechtsstaat hinein.

Ich glaube es wäre vom Gesetzgeber aus cool, wenn bei Umgangsstreitigkeiten das JA die Kinder wegnimmt und selbst betreut, beide Eltern 100 % Barunterhaltspflichtig (inkl. Zwangsarbeit wenn Arbeitslos) gegenüber dem Jugendamt werden und zwar solange, bis sie sich friedlich geeinigt haben.

Das stellt beide Protagonisten auf die gleiche Stufe und erzeugt zwangsläufig den Willen für eine friedliche Einigung.
Aber wo kämen wir hin wenn plötzlich die Arbeitslosenquote nach oben schellt weil tausende Anwälte nicht mehr gebraucht werden.
01.11.2018 16:56 •
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Zitat von Sohnemann:Ich glaub er hat von früher mal Alk und Gewalt geschrieben.
Ich denke, da sieht es in allen Instanzen eher Mau aus.


Wenn das kein Sarkasmus war stimme ich dir zu.
01.11.2018 16:57 •
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S
Meine Schneeflocke hat von Anfang an den kompletten Kinder Unterhalt bekommen
Wir hatten eine 40/60 Regelung.
Das erste Jahr nach der Trennung, haben wir gemeinsam gewirtschaftet.
Als das Trennungsjahr vorbei war, und ich das gemeinsame Wirtschaften beendet und * nur noch * Trennungs- sowohl Kinderunterhalt gezahlt habe, wurde ich auf alle 14 Tage am Wochenende runtergestuft.

Ich kann das denken wie ich will,
Ich sehe nur finanzielle Gründe für diese Entscheidung.

Danach habe ich mich erst mal eine Zeit lang ganz rausgehalten.

Heute mach ich das mit meiner Tochter ganz alleine aus.
Und sie kommt jede Woche Montag und Dienstag zum übernachten zu mir.
01.11.2018 17:09 •
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Schwedus
Zitat von Coloneltw:Hallo AFX, ich habe gerade ein Scheidungsverfahren hinter mir. Meine Anwältin war da auch sehr ehrlich mit mir. Das Wechselmodell kannst du bekommen, wenn deine Ex zustimmt. Sollte sie nicht zustimmen, kommt es darauf an wo du wohnst. Ja wir reden hier mehr oder minder über Herkunftsrassismus - Scherz beiseite - es kommt auf das Amtsgericht an. Bsp: Amtsgericht nähe Lübeck entscheidet auch in der ersten Instanz gegen den Willen der Mutter und entscheidet sich für das Wechselmodell (eine Bekannte hat mir das gesagt, dass ihr Ex das gegen ihren Willen durchbekommen hat - ich ...


Super zusammengestellt und ganz nüchtern beschrieben ( man merkt, auch bei dir ist Zeit vergangen und der Kampf gegen Windmühlen hat dich abgeklärt werden lassen) .

Nix hinzuzufügen.

In eigner Sache, ich bin mittlerweile fast komplett zur Ruhe gekommen, kann die Situation nicht ändern.
Es stört mich kaum das nun ein neuer Erzieher da ist.
Es stört mich kaum, dass sie mich kaum vermisst.

Es stört mich kaum dass ich wenig Geld habe.
01.11.2018 17:31 •
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@Coloneltw


Ja, meiner Ex bin ich gewaltätig geworden. Aber nie zu meiner Tochter.
Hatte damals von Freitags zu Samstag meine 6 -7 B als Ausgleich getrunken.
Denke, wenn ich am Montag zusammen mit meiner Ex beim JA bin sie dieses auch als Argument einbringen wird.
Und solage ich meine AD's noch brauche, habe ich eh keine guten Karten.
Ich wohne ausserdem in einem 1 Zimmer Appartment. Habe aber im nächsten Jahr vor wieder in den Ort meiner Tochter und meines AG zuziehen.
Denke im Moment wird das 14 Tägige Umgangsrecht für mich herausspringen, was ich aber für die Zukunft nicht als das Beste betrachte.
01.11.2018 17:34 •
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