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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

scallisia
Hmmm... da würde ich mich tatsächlich dann auch nochmal schlau machen. Denn soweit ich mich von meiner Steuerberaterin habe beraten lassen, ging es hier um den Kindesunterhalt. Sind ja außergewöhnliche Kosten. Im übrigen würde ich das immer so handhaben, allein schon, um dem Staat nicht mehr zu geben als unbedingt nötig. Und beide Seiten sind zufrieden. Egal was mal vorgefallen ist.

08.11.2018 10:20 • #1576


kaaaaa72
Eine gute Freundin von mir arbeitet auf dem Finanzamt und bei Steuerklasse 1 gibt es keine Möglichkeit den KU mit einzubeziehen. Alles andere kannst Du genau wie ein Kinderloser anführen aber das eben nicht.
Finde ich auch eine Schweinerein aber es ist eben so.

08.11.2018 10:31 • x 1 #1577


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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M
Kíndesunterhalt ist NICHT absetzbar!
Ehegattenunterhalt ja, Kindesunterhalt nein.

Das wäre schön...

08.11.2018 10:33 • x 1 #1578


S
Zitat von JaAberNein:
Böse, böse Frauen.
Böse Welt.
Böse Alles.


Nicht dass FrauenWahlrecht war der Anfang der Probleme.
Sondern die Erlaubnis ungefragt zu reden.

Mädels, mir regen uns nicht über Frauen auf sondern über unangenehme Menschen und eine mangelhafte Gesetzeslage

08.11.2018 10:33 • x 2 #1579


S
Zitat von scallisia:

Natürlich kannst du den Unterhalt steuerlich absetzen. Deine Ex müsste dann allerdings ersteinmal versteuern. Das bedeutet am Ende: Sie zahlt erstmal nach, während du einen nicht ganz unerheblichen Teil zurückbekämst. Von diesem Teil wäre (wenn es fair läuft) die Steuerlast der Ex zu tragen und der Rest dann 50/50 aufgeteilt. Das ist gängige Praxis.



Ich musste gerade herzhaft lachen. Danke dafür ( nicht böse gemeint).

08.11.2018 10:35 • x 1 #1580


M
Zitat von Sohnemann:
Mädels, mir regen uns nicht über Frauen auf sondern über unangenehme Menschen und eine mangelhafte Gesetzeslage

Erinnert mich an:

Vor der Geburt. Mir ist egal was es wird, Hauptsache er ist gesund.

08.11.2018 10:35 • x 1 #1581


C
Ich glaube man kann nur Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt von der Steuer absetzen.
Der Mindesunterhalt wurde ja schon über das Kindergeld steuerlich ausgeglichen und der Zahlbetrag des Unterhalts ist ja bereinigt von 50 % Kindergeld.
Das ist in der Praxis zwar großer Quatsch....aber was will man machen.

Wenn du den Trennungsunterhalt absetzen willst gibt es meiner Ansicht nach 2 Möglichkeiten
1. Über Anlage U (Unterhalt). Deine Ex muss unterschreiben. Wenn sie arbeitet und deshalb mehr Steuern zahlen muss (sie muss das als Einkommen angeben), musst du ihre steuerlichen Nachteile ausgleichen, was regelmäßig trotzdem besser ist als die Alternative
2. als besondere Belastung, deine Ex muss nicht unterschreiben aber du bekommst weniger wieder

Deine Ex kann nicht gewzungen werden zu unterschreiben, muss dir aber, so glaube ich, den Ausfall erstatten wenn sie es nicht tut. Dies ist. z.B. auch im Trennungsjahr so, wenn ihr Steuerklasse drei seit und noch einmal gemeinsam veranlagt werdet.

Sollte sie die Steuererklärung nicht unterschreiben, so wirst du rückwirkend nach Klasse 1 versteuert und kannst von ihr Schadenersatz verlangen.

Aber mach dir darum keine Platte. Ihr Anwalt sagt ihr schon, dass sie das unterschreiben muss.

Hat meine auch ohne Stress gemacht.
Wenn sie im Trennungsunterhalt eh nicht versteuert oder trotz Trenungsunterhalt keine Steuern zahlt, aht sie trotz Unterschrift auf Anlage U kein Verlust, den du ausgleichen müsstest.

08.11.2018 10:54 • #1582


J
Zitat von Sohnemann:
Mädels, mir regen uns nicht über Frauen auf sondern über unangenehme Menschen und eine mangelhafte Gesetzeslage


Manch einer ist in seiner persönlichen Dauerschleife, das wollte ich eigentlich sagen.

08.11.2018 12:53 • x 1 #1583


S
Zitat von JaAberNein:

Manch einer ist in seiner persönlichen Dauerschleife, das wollte ich eigentlich sagen.


Naja schon klar, man soll nicht über Dinge aufregen die man nicht ändern kann , aber das gilt nur in der Theorie, wenn du die Auswirkungen jeden Monat spürst.

08.11.2018 13:02 • x 1 #1584


S
Jap, als Männer mit Kindern..
Die werden von ihren Exen schön in diese Schleifer gehalten.

08.11.2018 13:03 • #1585


kaaaaa72
Ich war ja bis Mai UET von 2 Kindern, da läufst du jeden Monat auf dem Zahnfleisch.
Erst seit meine Große bei mir lebt ist es entspannter geworden.
Für ein Kind bezahlen geht schon aber für mehrere ist Wahnsinn, da hast du als Hartzer mehr vom Leben und musst nicht jeden morgen aufstehen.

08.11.2018 13:21 • x 1 #1586


S
Zitat von kaaaaa72:
Ich war ja bis Mai UET von 2 Kindern, da läufst du jeden Monat auf dem Zahnfleisch.
Erst seit meine Große bei mir lebt ist es entspannter geworden.
Für ein Kind bezahlen geht schon aber für mehrere ist Wahnsinn, da hast du als Hartzer mehr vom Leben und musst nicht jeden morgen aufstehen.


Deshalb sind es ja auch nicht gerade wenige, die es frontal gegen die Wand fahren.

Ich interessiere mich derzeit auch rege für die Symptome von Burn out und Alzheimer

08.11.2018 13:34 • x 2 #1587


S
Zitat von kaaaaa72:
Ich war ja bis Mai UET von 2 Kindern, da läufst du jeden Monat auf dem Zahnfleisch.
Erst seit meine Große bei mir lebt ist es entspannter geworden.
Für ein Kind bezahlen geht schon aber für mehrere ist Wahnsinn, da hast du als Hartzer mehr vom Leben und musst nicht jeden morgen aufstehen.


Hinzu kommt der Mythos des Selbstbehalts von 1080 EUR.
Bei mir sind es 950 EUR, es gibt Richter die gehen auf 880 EUR.

08.11.2018 13:34 • #1588


S
Dieser Selbstbehalt gilt nicht für priviligierte minderjährige Kinder.

Wenn du vier Kinder hast und die Frau geht nicht arbeiten kannst du Auch gleich in die Silbermine nach Afrika gehen
(Wobei man als Frau mit vier kleinen Kindern in der Regel auch nicht viel arbeiten gehen kann)

08.11.2018 13:37 • #1589


kaaaaa72
Da gebe ich Dir Recht.
Ab 2 Kindern kannst du eigentlich aufhören mit arbeiten, es macht einfach keinen Sinn mehr.
Natürlich sind es meine Kinder und es ist auch in Ordnung dafür aufzukommen, jedoch wenn für ein selbst ein menschenwürdiges Leben nicht mehr darstellbar ist dann verstehe ich solche Menschen auch.
Gerade hier im Osten verdienst du wenn du Glück hast 1600 Euro netto, damit bist du schon gut. Zieh mal den Mindestunterhalt für 2 Kinder ab. Den kannst Du gerade noch in der unteren Stufe abdecken, danach bist Du Mangelfall und mit etwas Glück landet dein SB bei 980 Euro.
Natürlich gibt es auch im Osten Leute die sehr viel verdienen aber das ist nicht der Durchschnitt sondern die Ausnahme.

08.11.2018 13:46 • #1590


A


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