scallisia
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scallisia
kaaaaa72
Michael1266
Sohnemann
Zitat von JaAberNein:Böse, böse Frauen.
Böse Welt.
Böse Alles.
Schwedus
Zitat von scallisia:
Natürlich kannst du den Unterhalt steuerlich absetzen. Deine Ex müsste dann allerdings ersteinmal versteuern. Das bedeutet am Ende: Sie zahlt erstmal nach, während du einen nicht ganz unerheblichen Teil zurückbekämst. Von diesem Teil wäre (wenn es fair läuft) die Steuerlast der Ex zu tragen und der Rest dann 50/50 aufgeteilt. Das ist gängige Praxis.
Michael1266
Zitat von Sohnemann:Mädels, mir regen uns nicht über Frauen auf sondern über unangenehme Menschen und eine mangelhafte Gesetzeslage
Coloneltw
JaAberNein
Zitat von Sohnemann:Mädels, mir regen uns nicht über Frauen auf sondern über unangenehme Menschen und eine mangelhafte Gesetzeslage
Schwedus
Zitat von JaAberNein:
Manch einer ist in seiner persönlichen Dauerschleife, das wollte ich eigentlich sagen.
Sohnemann
kaaaaa72
Sohnemann
Zitat von kaaaaa72:Ich war ja bis Mai UET von 2 Kindern, da läufst du jeden Monat auf dem Zahnfleisch.
Erst seit meine Große bei mir lebt ist es entspannter geworden.
Für ein Kind bezahlen geht schon aber für mehrere ist Wahnsinn, da hast du als Hartzer mehr vom Leben und musst nicht jeden morgen aufstehen.
Schwedus
Zitat von kaaaaa72:Ich war ja bis Mai UET von 2 Kindern, da läufst du jeden Monat auf dem Zahnfleisch.
Erst seit meine Große bei mir lebt ist es entspannter geworden.
Für ein Kind bezahlen geht schon aber für mehrere ist Wahnsinn, da hast du als Hartzer mehr vom Leben und musst nicht jeden morgen aufstehen.
Sohnemann
kaaaaa72