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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

C
Zitat von Solskinn2015:
Dann musst das Kondo ausspülen, verbrennen etc. Oder Du läßt Dir deine Fortpflanzung stilllegen. Oder man lebt enthaltsam. Meine Katze habe ich sterilisieren lassen. Traue den Katern in der Umgebung nicht.

Insgesamt ist dadurch, dass Du dich auf den gev einlässt von Dir ja eine gewisse Fahrlässigkeit zu unterstellen. Auch kann ich einen Menschen nicht zwingen Medikamente zu nehmen. Auch soll die Pille ja bekanntlich nicht 100% sicher sein.

Die Thematik hinkt schon ein wenig. Sollten wir lassen. Ja Kinder kosten Geld. Ja Kinder sind was gutes und schönes. Und ein Geschenk. Es gibt viele, die gerne Kinder hätten und keine bekommmen können.


Versteh mich nicht falsch. Ich würde sie nicht verklagen, selbst wenn es möglich wäre. Dennoch kann man es beim Namen und nennen.

Und Punkt 1 stimme ich dir zu - das passiert mir kein 2. Mal. Waren die best angelegten 400 Euro ever.

Mit der Fahrlässigkeit gehe ich nicht mit. Wenn ich einer Absprache/Versprechen nicht trauen darf, weil Fahrlässig, reden wir nicht mehr von treuen Glauben (Worauf alle Rechtsgrundsätze beruhen) sondern in treuen Unglauben.

Wäre es ein Unfall gewesen, dann stimme ich dir zu - No Risk no Fun....aber es war kein Unfall. Ihre Beichte war eindeutig.

In finde nur, dass man sich in einem Rechtsstaat nicht vor unliebsamen Entscheidungen drücken sollte, bloß weil sie gerade nicht dem Mainstream folgen. Lies dir das StGB mal durch und versuche mal die Begründung argumentativ zu widerlegen? Fahrlässigkeit ist hier auch kein Ausnahmetatbestand, selbst wenn man ihn unterstellt.

Oder anders, wenn ich meine Brieftasche offen liegen lasse und auf das WC vom Zug gehe und sie ist weg, habe ich fahrlässig gehandelt - der Diebstahlsvorwurf gegenüber dem Dieb bleibt davon aber unberührt. Er ist darum nicht weniger strafbar für seine Handlungen.

Ich finde in ganz vielen Bereichen unseren Rechtsstaat als heuchlerisch und falsch.

Bsp: Frauen an die Waffen
Eine Frau wollte an einer Waffengattung beim Bund dienen und durfte es nicht - sie war eine Frau. Sie unterlag in ALLEN Instanzen inkl. BVG. Erst der EUGH hob die Entscheidungen auf und hat Artikel 3 GG der Bundesrepubklik Deutschland als Bindend angesehen.
Ende vom Lied: Die Regierung hat die Gesetze sofort angepasst.

Anderer Fall:
Ein Vater wollte 50 % Sorgerecht ohne Eheschein und ohne den Rechtsweg.
Er scheiterte auf allen Ebenen, Begründung BFG - er kann ja das Sorgerecht einklagen.
Der EUGH hob die Entscheidung auf mit Art. 3 GG.
Auf die Gesetzesänderung warten wir noch heute

2 Fälle
Kläger Frau - soforte Maßnahme
Kläger Mann - ignoriert
Und jetzt die dazu passende Statistik - 51,5 % der Wähler sind Frauen.

Und genau hier müsste man, wenn Justizia wirklich blind ist, überall ansetzen. Und ich könnte hier noch viel mehr Punkte aufzählen

09.11.2018 13:02 • #1621


B
Zitat:
Wenn ich einer Absprache/Versprechen nicht trauen darf, weil Fahrlässig, reden wir nicht mehr von treuen Glauben (Worauf alle Rechtsgrundsätze beruhen) sondern in treuen Unglauben.


Dein größter und vielleicht naivster Glauben, Versprechen und Glauben werden juristisch nicht sanktioniert. Glauben darfst du. In der Kirche. Wird aber erst später sanktioniert. Im Jenseits. Good luck! Rechtsgrundsätze beruhen auf Gesetzen. Nicht auf subjektivem Empfinden.

09.11.2018 17:07 • #1622


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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hahawi
Gebrochene Eheversprechen, wenn daraus Investitionen resultieren, sind sehr wohl justiziabel.

09.11.2018 17:10 • x 2 #1623


T
Zitat von Solskinn2015:
Also die katholische Kirche freut sich über jedes Kind .

Hat Kaiser Franz auch gesagt nach seiner Affäre.
Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.
Und der Franz muss es ja wissen.

09.11.2018 18:48 • x 2 #1624


L
Zitat von scallisia:
Denn soweit ich mich von meiner Steuerberaterin habe beraten lassen, ging es hier um den Kindesunterhalt.

09.11.2018 20:29 • x 1 #1625


S
Naja da hat sich scallisia vertan, passiert - ich dachte früher auch, da muss doch was zu machen sein, weil tatsächlich Kosten anfallen.

09.11.2018 21:45 • #1626


S
Krass - nur wenn du nicht mehr erpressbar, mittels Kind bist - kannst du versuchen, normal weiter zu leben. Es ist unheimlich schwer, zu akzeptieren weil man(n) dadurch sein Kind wohl noch mehr verliert - aber du darfst dich auch selbst nicht verlieren um kein Skla. der Ex zu werden.

Ob's Kind das später verstehen kann? Keine Ahnung , man lernt nie aus.

Meine Liebe zum Kind ist meine grösste Schwäche- das kann so nicht weiter gehen und das wird's nicht .

12.11.2018 18:49 • x 4 #1627


M
Karma wird auf deiner Seite sein.

12.11.2018 18:51 • x 3 #1628


S
Zitat von Michael1266:
Karma wird auf deiner Seite sein.


Carmen würde für den Anfang auch reichen.

12.11.2018 18:58 • x 6 #1629


M
Zitat von Schwedus:

Carmen würde für den Anfang auch reichen.

In den 80/90 kannte ich ne Carmen...rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

12.11.2018 18:59 • x 6 #1630


S
Zitat von Michael1266:
In den 80/90 kannte ich ne Carmen...rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr


Alle Carmen sind so....uuuuuaah.

Nun, wird wohl die alleingelassene Nachwuchsgeneration die Gesetzeslage ändern müssen.
Aber Skla. ist abgeschafft.

Es gibt ne Nachkriegsgeneration und es gibt ne Nachemanzipationsgeneration.

Things change slowly to the better

12.11.2018 19:41 • x 2 #1631


V
Zitat von Schwedus:

Carmen würde für den Anfang auch reichen.


Oh, ich rieche Fortschritt @Schwedus denkt tatsächlich über neue Frauen nach

12.11.2018 20:49 • x 4 #1632


A
Zitat:
In den 80/90 kannte ich ne Carmen...rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr


Die war besser als Petra.

12.11.2018 21:20 • x 1 #1633


S
14.11.18 - 12:11








Frankfurt - Wollen Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern von der Mutter zum Vater umziehen, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ihr Wille nicht das allein ausschlaggebende Kriterium.



Dem OLG lag der Fall einer Familie mit drei Kindern vor. Nach der Trennung erhielt die Mutter das Recht, über den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen. Zwei Jahre später beantragte der Vater, es auf ihn zu übertragen. Das Familiengericht lehnte dies ab, und das OLG schloss sich der Beurteilung an, wie es am Mittwoch mitteilte (Aktenzeichen 1 UF 74/18). Auch der Antrag des Vaters, dass die Kinder wöchentlich wechselnd bei ihm leben sollten, wurde vom Familiengericht abgewiesen. Es sprach ihm lediglich alle 14 Tage zwischen Donnerstagnachmittag und Montagfrüh Zeit mit den Kindern zu.

Der Mann legte Beschwerde beim OLG ein. Doch die Richter befanden, die Voraussetzungen für eine Änderung der Erstentscheidung aus triftigen Gründen des Kindeswohls lägen nicht vor. Der Wille der Kinder sei bei der Ermittlung des Kindeswohls nur ein Kriterium, hieß es zur Begründung. Zudem müsse betrachtet werden, wie die Äußerungen der Kinder zustanden kamen. Sachverständige seien zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht unabhängig vom Vater getroffen worden seien.

14.11.2018 12:34 • x 2 #1634


kaaaaa72
leider gibt es keinen Wutemoij

14.11.2018 12:44 • #1635


A


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