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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

B
@Solskinn2015

Ich verstehe nicht, warum bisher kein Gutachten gemacht wurde. Bei so einem massiven Fehlverhalten der Mutter, gab es schon andere Grichtsurteile, dass diese Ihr Sorgerecht komplett verloren haben, weil es extrem negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hat.

12.12.2018 13:54 • x 1 #1966


Schwedus
Zitat von scallisia:
Nur um auch mal zu verdeutlichen, dass nicht immer nur die Damen dem Umgang mit den Kindern im Wege stehen, sondern es tatsächlich auch Väter gibt, deren Interesse nicht weit her ist... (vielleicht sehe ich das auch zu verbissen...)

Gestern war Elterninfoabend in der Schule unseres Sohnes. Er kommt nächstes Jahr in die Oberstufe. Mit diesem ganzen Profilgedöns kenne ich mich überhaupt nicht aus. Genau darüber wurde gestern informiert. Ich habe die Einladungsmail dem Ex zugesandt. Ich hatte echt gedacht, er würde kommen. Ich hatte tatsächlich geglaubt, auch ihn würde interessieren, wie es nun schulisch mit unserem Sohn weiter geht. Er war nicht da. Gut, als wir noch zusammen waren, habe ich auch meist allein an solchen Veranstaltungen teilgenommen. Damals konnte man sich aber gleich im Anschluss daran zu Hause besprechen und über die Infos berichten. Das ist nun nicht mehr so einfach möglich. Zumal dieses Thema auch viel zu umfangreich ist. Hatte er kein Interesse? Ich muss gestehen, dass ich schon mehr als wütend darüber war, ihn nicht dort anzutreffen (obwohl ich vorab vor einer Begegnung echt schiss hatte). Für mich zeugte seine Abwesenheit von einer latenten Gleichgültigkeit unseres Sohnes gegenüber. Aber wie gesagt, vielleicht habe ich auch zuviel erwartet.


Verstehe dich, dass du wütend bist, aber wenn er kaum Kontakt hat, ist es für ihn sicher nur Stress. Verstehe sogar meine Echse ( ist für sie ja alles nicht so dramatisch, sie muss ihr Kind nicht vermissen und kennt meinen Schmerz nicht).
Ich gehe grundsätzlich zu keinen Elternabenden mehr - bringt mir nix, organisatorisches betrifft mich nicht und zu hören das mein Kind gut in der Schule ist, brauch ich nicht , weiss ich, weil wir viel unternehmen und ich immer versuche sie zu fordern und zu fördern-:).

Absolut kein Termin für mich der sinnvoll ist, auch zu Auftritten gehe ich nicht mehr, nur wenn die Echse nicht da ist.

12.12.2018 13:55 • #1967


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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S
Absolut nachvollziehbar.
Die Echse will dass du alle 14 Tage dran bist und über Weihnachten 5 Stunden.
Dann sollst du aber an Terminen, die sie für sinnvoll hält, parat stehen.

Loch im Kopf

Ich hab mit meiner kleinen ausgemacht, dass sie montags und dienstags bei mir übernachtet.
Exel hat da nichts zu melden.
Jetzt soll verstärkt montags und oder dienstags für die Schule gelernt werden.
Jo, wenn wir Lust haben.

Wir hätten eine gemeinsame und fairer Umgang Regelung finden können.
Ich hatte 60/40 bei vollen Unterhalt angeboten.
Wollte sie aber nicht..... alle 14 Tage am Wochenende. Basta.

Tja, jetzt hat sie nichts mehr zu melden.

Die Tochter wollte einen Fernseher mit zu mir nehmen.
Echse hat zwei und Brauch nur einen.
Neh, geht nicht.
Die Tochter zu mir: das macht die nur, dass ich mich bei dir nicht so wohl fühle.

Von mir: wenn du meinst

12.12.2018 13:58 • x 2 #1968


Solskinn2015
Es haben sich ja jede Menge Leute mit den Kindern beschäftigt. Zwei Verfahrensbeistände, davon eine Psychologin und RA in einem, das JA, der Kinderschutzbund etc. Die Richterin. Ich dachte auch es muss doch da einer mal Durchgreifen. Es wurden immer wieder Dinge schriftlich festgehalten und blumig benannt, aber konkret Nägel mit Köpfen hat keiner gemacht in der Art Sie entfremden ihre Kinder. Ich bin froh, dass die Regelung so getroffen wurde für die Kleine. Die braucht sich erstmal nicht mehr rechtferigen, dass sie zum Papa geht. Hat das Gericht ja so festgelegt. Für die Große tut es mir leid. Schade finde ich noch mehr, dass meine EXE immer noch nicht selbst zur Ruhe kommt.

12.12.2018 14:05 • #1969


P
Zitat von Schwedus:
Absolut kein Termin für mich der sinnvoll ist, auch zu Auftritten gehe ich nicht mehr, nur wenn die Echse nicht da ist.


Ach Schwedus... Aber du weißt wer eigentlich darunter leidet, richtig?
Keiner von euch beiden. Nur eine kleine perfekte Lady die dich Papa nennt.

Du degradierst dich selbst zum fun-daddy.
Habt ihr euch nicht lange darüber beschwert nicht Teil der Erziehung zu sein? Aber wie gesagt...

12.12.2018 14:07 • x 1 #1970


marc_aureil
Zitat von Puppenmama5269:
Verständlich, ABER du sagtest du musst um 14h arbeiten. Und dass du nicht verstehst warum man den Termin nicht auf 17h legt.
Darauf hin, einfach selbst anrufen und verlegen? So würde ich es tun an deiner Stelle.
Oder deine Ex möchte nicht zusammen mit dir den Termin wahrnehmen. In dem Fall, anrufen und um einen 2 Termin nur für dich bitten?
Ist doch möglich oder?



Wie soll ich den Termin , den sie ausgemacht hat verlegen....kommt sicher gut rüber in der Schule....
Früher wollte ich immer zusammen gehen, jetzt will sie, aber ich nicht mehr, da ich ja an der Quelle sitze...

einen eigenen Termin ausmachen wäre sicher auch möglich, aber die Außenwirkung?

Mit September hat sich das Thema erledigt....ich wollte mit meinem Beitrag und Beispiel nur zeigen, dass man es sich schon ganz schön schwer machen kann Gegenseitig....kritisiert und geschimpft ist schnell...da nehme ich mich nicht aus....

12.12.2018 14:15 • #1971


P
Zitat von marc_aureil:
Wie soll ich den Termin , den sie ausgemacht hat verlegen....kommt sicher gut rüber in der Schule....


Anrufen?
Warum sollte es negativ aufgefasst werden von der Schule? Warum überhaupt? Wenn du sagst dich kennt jeder dort und du weißt gemocht, ist doch alles gut und es gibt sicherlich nichts schlimmes zu befürchten.

Zitat von marc_aureil:
aber die Außenwirkung?


Ja welche denn? Das die Kindsmutter ne saure Zitronenschnute zieht weil der Termin 3 Std später stattfindet?

12.12.2018 14:34 • #1972


Michael1266
Eine vom Gericht einbetonierte Regelung würde bei mir gar nicht funktionieren, da ich im 3-Schicht Betrieb arbeite, und zwar alle Tage der Woche, und egal ob Ostern, Weihnachten oder Silvester/Neujahr.
Wir regeln das so, das ich per Mail alle freien Wochenenden aufliste und sie dann kommentiert ob es passt oder nicht.
Und bei allem Brass den wir miteinander hatten ziehen wir bzgl. der Kleinen an einem Strang (meistens), hat aber ne Zeit gedauert.
Traurig, welches Verhalten man hier so lesen kann. Da kann man vor den Kleinen, die sich dagegen stemmen, nur den Hut ziehen.

12.12.2018 16:15 • #1973


Solskinn2015
Der Schichtbetrieb bei Dir würde dann von meiner EXE dazu als Anlass genommen, dass das Kind gar nicht zum Vater darf. Oder halt maximal Samstag auf Sonntag alle 14 Tage. Das war ihr Wunsch bei mir.

12.12.2018 16:24 • x 1 #1974


Michael1266
Glücklicherweise ist mein Kind mittlerweile so alt, die würde Mama was husten...

12.12.2018 16:38 • x 2 #1975


B
@michael1266:

Ich kann auch nur das Beispiel von meinem Freund nehmen.

Da musste eine vom Gericht einbetonierte Regelung her, da seine Ex einfach gemacht hat was Sie wollte und Er absolut kein Mitspracherecht hatte. Nur 2 Stunden pro Wochenende, am Ende hat Sie den Kontakt komplett verboten, weil er den Kleinen mal 100m im Auto hat mitfahren lassen - mit 30kmh durch den Ort wo Sie und der Kleine wohnt - er durfte seinen Kleinen nicht mit dem Auto mitnehmen usw., es war alles verboten und von Ihr so bestimmt wurden, obwohl das Sorgerecht geteilt ist (gemeinsames Sorgerecht).

Am Ende musste es vom Gericht geregelt werden. Mich hat das auch gewurmt und ich hab Ihm ganz klar gesagt, dass er das Recht auf sein Kind hat und auch das Kind ein Recht auf seinen Vater. Sie nimmt sogar Ihrem eigenen Kind dieses Recht. Er musste Ihr einfach aufzeigen, dass jetzt eine andere Stunde schlägt und er sich das von Ihr nicht mehr gefallen lässt. Sie hat vor Gericht haushoch verloren. Er wollte niemals Streit mit ihr und er wollte auch nie, dass es soweit kommt, aber seine Ex hat Ihm gar keine andere Wahl gelassen.

Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn Frau nicht mitzieht und Ihr eigenes Ding durchzieht, dann hat der Mann, bis auf gerichtlich geregelt, gar keine Möglichkeit an Umgang zu kommen, obwohl das gemeinsame Sorgerecht da ist. Der Part, bei dem das Kind lebt, sitzt immer am längeren Hebel.

12.12.2018 16:46 • x 2 #1976


Solskinn2015
@Banelei

Hat er die Frau verlassen oder sie ihn? Wegen dem Hass der Dame?

12.12.2018 16:50 • #1977


M
Zitat von Banelei:
Er wollte niemals Streit mit ihr und er wollte auch nie, dass es soweit kommt, aber seine Ex hat Ihm gar keine andere Wahl gelassen.

Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn Frau nicht mitzieht und Ihr eigenes Ding durchzieht

Sie kann doch immer noch tun was sie will oder gibt es da mal richtig vom Gericht was auf die Patschehändchen ihr gegenüber?

12.12.2018 16:50 • x 1 #1978


Michael1266
Ja, ich sag ja, hat gedauert.

Sie wollte zwar die Unterhaltsstufe, die ich durch meinen Job zahlen muss (plus eine Stufe höher da nur für ein Kind), ich sollte aber zur Verfügung stehen wenn sie das wollte, als ob es bei mir keine Wochenend- und Feiertagsarbeit geben würde.
Ein befreundetes Paar aus besseren Tagen, beide Anwälte, hat sie dann beraten und ihr klar gemacht, wenn das Gericht was in Beton gießt, das isses fest, und nicht nur für mich, auch für sie. Dann hat sie nen Rückzieher gemacht und wir leben das jetzt seid 7 Jahren so. Klappt. Und da die Kleine jetzt etwas älter ist treffen wir uns auch spontan (wohnen 20km auseinander), da redet Mama auch nicht mit.
Andererseits isses jetzt die Kleine die ab und an mal sagt Papa, ich kann nicht weil..., aber so isses eben mit Tee-Nagern.

12.12.2018 16:56 • x 3 #1979


B
Zitat von Solskinn2015:
Hat er die Frau verlassen oder sie ihn? Wegen dem Hass der Dame?


Sie hat Ihn vor die Tür gesetzt und hatte auch relativ schnell Ersatz (ich persönlich vermute, der war schon vorher da, aber ist ja nicht meine Baustelle und daher ist es auch egal, was ich darüber denke), der aber nicht lange bliebt. Das ist ja das merkwürdige an der ganzen Sache.

Zitat:
Sie kann doch immer noch tun was sie will oder gibt es da mal richtig vom Gericht was auf die Patschehändchen ihr gegenüber?


Hält Sie sich nicht an den Beschluss, dann muss Sie Strafe zahlen. Wenn der Kleine krank ist und kann deswegen den Umagng mit dem Vater nicht wahrnehmen, dann muss Sie einen Krankenschein vorlegen. Dieser Ausfall wird dann nachgeholt, ohne das sich die Reihenfolgen der Wochenenden ändert. Die Feiertage sind aufgeteilt und der Urlaub ist auch geregelt (mind. 1 Woche zusammenhängend).

12.12.2018 16:58 • #1980


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