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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

S
Zitat von LonelyXmas:

Es ist nicht die Außenwelt, die Dich interessiert Es sollte die Beziehung zu Deinem Kind sein.


Natürlich ist die Beziehung wichtiger ( da habe ich keine Sorge) aber die Praxis zeigt jede Menge Probleme für Umgangsväter auf.
Bsp: neue Hortnerin, die mich nicht kennt ( das hatte ich erst, die kannte nur den Neuen und dachte er sei der Vater) , Ärzte, Flughafen usw.

22.12.2018 23:29 • x 1 #2041


L
Egal wie sie heißt, wieviele Geschwister sie von wie vielen Vätern hat, egal, wie ihre Mathe-Noten sind, Du bist ihr Vater und wirst es bleiben, und gebe ihr dieses Grundvertrauen.

22.12.2018 23:34 • x 2 #2042


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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VictoriaSiempre
Ich kann total verstehen, dass Schwedus diese Namenssache wichtig ist und ich würde mich an seiner Stelle auch mit allen Mitteln dagegen wehren, dass das geändert wird. Neben den genannten Gründen in der Außenwirkung ist es eben auch ein Band, das verbindet. Neben allen rationalen Dingen wäre es für mich vor allem eine emotionale Frage.

Meines Wissens ist das aber auch nicht so einfach, deshalb würde ich mir darüber im Moment noch keinen Kopf machen.

@AFX Auch Söhne können heutzutage den Namen des Ehepartners annehmen

22.12.2018 23:38 • x 4 #2043


L
Zitat von Schwedus:

Natürlich ist die Beziehung wichtiger ( da habe ich keine Sorge) aber die Praxis zeigt jede Menge Probleme für Umgangsväter auf.
Bsp: neue Hortnerin, die mich nicht kennt ( das hatte ich erst, die kannte nur den Neuen und dachte er sei der Vater) , Ärzte, Flughafen usw.


Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Dann ist es relativ einfach, Kindergarten, Schule oder sonstigen betreuenden Einrichtungen klar zu machen, dass die Kommunikation künftig auch mit Dir läuft.

22.12.2018 23:38 • x 1 #2044


S
Er müsste deine Tochter adoptieren. Nein.

Du müsstest zustimmen auch Nein.

22.12.2018 23:41 • x 3 #2045


S
Zitat von Solskinn2015:
Er müsste deine Tochter adoptieren. Nein.

Du müsstest zustimmen auch Nein.


Das Thema heisst Einbenennung, da kann der Richter mein Veto ersetzen. Mein juster Richter macht das mit Sicherheit ( das juste JA wird das mit Sicherheit befürworten).
Der Teufel an der Wand? Ich weiss , dass ich bis zum OLG muss und das es teuer wird ( braucht jemand eine Niere?:-) )

22.12.2018 23:47 • x 1 #2046


A
Zitat:
Auch Söhne können heutzutage den Namen des Ehepartners annehmen



Klar, es war mal im Gespräch ob ich nicht die große adoptieren könnte? Weil der Vater null Interesse zeigt. Was sagt man dazu?
Ist aber nicht mein eigenes Fleisch und Blut.
Bei einem Kleinkind dagegen hat es den Namen des Vaters zu tragen.

22.12.2018 23:48 • #2047


S
Zitat von LonelyXmas:

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Dann ist es relativ einfach, Kindergarten, Schule oder sonstigen betreuenden Einrichtungen klar zu machen, dass die Kommunikation künftig auch mit Dir läuft.


Ja natürlich geht das- bei der Hortnerin mussten wir die Chefin anrufen.
Im Urlaub ( am Strand hatte ich meine Bescheinigung über Sorgerecht und Vaterschaft nicht mit) hat mir ( uns ) der gleiche Nachname geholfen.

22.12.2018 23:51 • #2048


VictoriaSiempre
Du, AFX, hast geschrieben, dass eine Tochter ihren Namen bei der Hochzeit abgibt, ein Sohn diesen behält. Das ist nun schon lange Jahre nicht mehr so. Das meinte ich.

Eine Adoption hat ja noch ganz andere rechtliche Hintergründe als eine Namensänderung oder Einbenennung. Und letzteres ist in Schwedus Fall sehr schwierig, solange es keine triftigen Gründe dafür gibt. Und Nein: Das Kind soll so heißen wie die Mutter nach erneuter Heirat ist kein triftiger Grund.

22.12.2018 23:55 • x 2 #2049


A
Also , sie bekommt ein Kind und heiratet?
So weit auch ok, passiert x mal in Deutschland. Du wirst trotzdem deinen Nachnamen nicht verlieren. Deine Frau wird anders heissen. Schwamm drüber. Wird später auch schief gehen. Knick doch nicht ein, weil sie heiraten möchte. Es gibt kein Doppelnamen, außer sie möchte deinen Nachnamen behalten.

22.12.2018 23:56 • #2050


S
Zitat von VictoriaSiempre:
Du, AFX, hast geschrieben, dass eine Tochter ihren Namen bei der Hochzeit abgibt, ein Sohn diesen behält. Das ist nun schon lange Jahre nicht mehr so. Das meinte ich.

Eine Adoption hat ja noch ganz andere rechtliche Hintergründe als eine Namensänderung oder Einbenennung. Und letzteres ist in Schwedus Fall sehr schwierig, solange es keine triftigen Gründe dafür gibt. Und Nein: Das Kind soll so heißen wie die Mutter nach erneuter Heirat ist kein triftiger Grund.


Hab schon meinen Anwalt angeschrieben, der juste Richter ist ein Freund des Doppelnamen. Und ich höre schon die Argumente: ihr Name bleibt doch und denken Sie an das Kindeswohl bla bla - ich schlage Ihnen einen Vergleich zu einer monatlichen Rate von 30 EUR vor oder es werden die Kosten festgesetzt.

23.12.2018 00:00 • #2051


S
Zitat von AFX:
Also , sie bekommt ein Kind und heiratet?
So weit auch ok, passiert x mal in Deutschland. Du wirst trotzdem deinen Nachnamen nicht verlieren. Deine Frau wird anders heissen. Schwamm drüber. Wird später auch schief gehen. Knick doch nicht ein, weil sie heiraten möchte. Es gibt kein Doppelnamen, außer sie möchte deinen Nachnamen behalten.


Nee, es geht um den Namen des Kinds ( keine Ahnung ob meine Echse noch meinen Namen hat).

23.12.2018 00:02 • #2052


A
Zitat:
Du, AFX, hast geschrieben, dass eine Tochter ihren Namen bei der Hochzeit abgibt, ein Sohn diesen behält. Das ist nun schon lange Jahre nicht mehr so. Das meinte ich.

Eine Adoption hat ja noch ganz andere rechtliche Hintergründe als eine Namensänderung oder Einbenennung. Und letzteres ist in Schwedus Fall sehr schwierig, solange es keine triftigen Gründe dafür gibt. Und Nein: Das Kind soll so heißen wie die Mutter nach erneuter Heirat ist kein triftiger Grund.


Meine Ex ist über 6 Jahre vom ihren Ex geschieden und trotzdem trägt ihre große nicht mein Nachnamen mit. Aus Respekt vor dem Vater schon hätte ich dieses nie gewollt. Sie trägt den Namen ihres Vaters. Ist auch richtig so. Meine Tochter und NF trägt meinen Nachnamen. Wir lassen uns scheiden, meine Ex soll meinen Nachnamen ablegen - bestehe ich darauf. Meine Tochter soll meinen Nachnamen behalten bis sie heiratet.

23.12.2018 00:08 • #2053


A
Zitat:
Nee, es geht um den Namen des Kinds ( keine Ahnung ob meine Echse noch meinen Namen hat).


Hier klinke ich mich aus
Um was denn nun? Um den Nachnamen?
Deine Tochter wird diesen behalten bis sie heiratet, Schwedus!
Irgendwas Gutes hat es, wenn schon die Frauen uns so abservieren . Unseren Namen können sie uns nicht nehmen.

23.12.2018 00:16 • #2054


VictoriaSiempre
@AFX
Du kannst nicht darauf bestehen, dass Deine Ex Deinen Namen ablegt. Stell Dich schon mal drauf ein..

23.12.2018 00:18 • x 1 #2055


A


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