Solskinn2015
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Schwedus
Novembergast
vollhorst
Solskinn2015
Michael1266
Zitat von Solskinn2015:Bring und Holpflicht ist ja eigentlich bei ihm.
Novembergast
Michael1266
Zitat von Novembergast:@Michael: Übergabeort für den Umgang ist der Wohnsitz des Kindes, es sei denn, die Eltern einigen sich auf was anderes
Solskinn2015
Puppenmama5269
Zitat von Michael1266:Als Vater so weit vom Kind wegziehen finde ich persl. unmöglich.
Sohnemann
Michael1266
Zitat von Solskinn2015:ja aber der betreuende Elternteil ist dann nicht involviert, wenn der umgangsberechtigte von sich aus weit wegzieht.
Eher dann wenn der betreuende Elternteil weit weg zieht, ist er evtl. mit involviert.
Michael1266
Zitat von Puppenmama5269:
Dein Wort in Go...llums Ohr.
Sag's mal dem Ehe Esel.
Schwedus
Zitat von Sohnemann:Naja, kommt drauf an.
Bei Schwedus würde ich es schon verstehen wenn er weit weg zieht.
Es ist auch immer ein riesen unterschied, ob man sich trennt oder ausgeschieden wird.
Die Ex von einem Kumpel von mir ist 450 km weggezogen mit den beiden Kindern.
Wegen der Liebe.
Nach einem halben Jahr war sie wieder da.
Da sollte er dann wieder eingebunden werden.
War aber zu spät.