Banelei
Mitglied
- Beiträge:
- 615
- Themen:
- 1
- Danke erhalten:
- 678
- Mitglied seit:
Weil wenn sich dadurch, für den Mann die Haushaltskosten teilen, dann sinkt der Selbstbehalt des Mannes. Dies gilt aber nur, wenn er weniger als den Mindesthunterhalt laut DD-Tabelle zahlen würde.
Oder wenn die neue Partnerin mehr verdient, als der Mann, denn das kann bedeuten, dass die neue Partnerin Unterahlt an den Mann zahlen kann, wodurch sein Einkommen steigt. Sprich, der Selbsterhalt sinkt und es ist mehr für Kindesunterhalt übrig. Das es aber indirekt das Geld der neuen Partnerin ist, dass als "Einkommen" (Unterhalt für den Mann) gilt, dass ist egal.
Auf der einen Seite sagen "Dem neuen Partner der Mutter kann man doch nicht für ein Kind zahlen lassen, mit dem er nichts zu tun hat, aber die neue Frau, die mit dem Kind auch nichts zu tun hat, an der Seite des Mannes, die soll indirekt mitzahlen.". Sehr faire Gesetze!
Nur mal so in die Runde geworfen.
