Coloneltw
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Zitat von Konrad:Deshalb kann das Wechselmodell auch nicht greregelt In ein Gesetz erhoben werden. Die Befindlichkeiten der Eltern sind Amorph.
Eltern können sich nach Trennung Streiten wie die Kesselflicker und nach einigen Jahren beste Freunde sein.
Deutschlandweit hat sich alle 14 Tage Wochenende und ferien die Hälfte durchgesetzt. Besonders Bekloppte prügeln sich auch noch um die Feiertage. Es hat sich herauskristalisiert das die besonders Bescheuerten Männer die am liebsten alles haben wollen und davon gibt es nicht wenige nach einigen jahren die sind welche den Umgang gar nicht mehr wahrnehmen.
Falsch! In Frankreich ist es Realität. Das Wechselmodel ist gesetzlich vorgeschrieben und nur in Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden.
Das führt zu einer anderen Einstellung als von dir beschrieben.
Es gibt defacto keinen Streit ums Geld, das es ges. nunmal geregelt ist.
Denn so wie du Männer hinstellst gibt es auch die Frauen. Nur die sind schlimmer (manche).
Die wollen die Kinder "offiziell" immer betreuen, das Geld einstreichen, aber das Kind am Ende in Fremdbetreung oder Mann abschieben.
Wenn der gesetzgeber hier mal die moderneren Urteile des BGH umsetzen würde und sich der europäischen Norm mal anpassen würde könnte man 70 % der Anwälte mit Fachrichtung Familienrecht zum Jobcenter jagen und das trennungsjahr könnte auf einen Monat eingekürzt werden, weil es für Klagen und Anwälte keinen Raum mehr gibt.
Aber die Tatsache, dass wir eine nicht gesetzeskraft habene Düsseldorfer Tabelle haben, sprich Bände.
Schau dir mal die Urteile und die Folgen an in der Politik.
Eine Frau will an die Waffe, sie beißt sich durch bis zum Bundesverfassungsgericht wegen Artikel 3 GG. Das gericht gab ihr nicht Recht. Sie klage weiter zum EUGH und bekam dort Recht.
In kürzester zeit haben dt. politiker die gesetze angepasst, damit Frauen an allen Waffengattungen dienen dürfen.
anderer Fall
Ein mann beißt sich bis zum Bundesverfassungsgericht durch wegen Artikel 3 GG, er will 50 % des Sorgerechts ohne den Klageweg haben (bei Geburt) auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Er scheitert. Er zieht weiter vor den EUGH und bekommt Recht.
Geändert hat sich seit dem nichts.
Dazu eine Statistik: 51,5 % der Wähler sind Frauen!
Hier wird ganz oft aus den falschen Motiven gekämpft. Meistens wegen Geld. Der eine will nicht zahlen, der andere will alles haben und nicht arbeiten.
Wenn der Gesetzgeber dem mal ein Riegel vorschieben würde, würden sich Paare nach der Trennung nicht so sehr streiten
