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Kontaktabbruch erwachsenes Kind

E-Claire
Zitat von RÜDIGER123:
Lies Dich ein in Bezug Parental Allienation bei Kindern. Dann darfst Du gerne wiederkommen.

In Deutschland stellte das Bundesverfassungsgericht 2023 fest, dass es sich bei dem sogenannten PAS um ein überkommenes und fachwissenschaftlich als widerlegt geltendes Konzept handelt, welches keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bilden kann.

PAS wird in der Rechtsprechung zu Recht nicht mehr genutzt.

10.07.2025 19:27 • x 2 #121


Worrior
Zitat von Heffalump:
schlimm wenn Kinder involviert werden - normal müssen sie vor Manipulation geschützt werden

Manche Schrecken vor nichts zurück.
Als wäre es für die Kinder nicht eh schon eine blöde Situation.

10.07.2025 19:28 • x 2 #122


A


Kontaktabbruch erwachsenes Kind

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E-Claire
Zitat von niceman:
auch an dich die Frage. Welche Möglichkeit gibt es? Nenne mir eine, eine einzige für die komplette Familie.... alle, nicht nur ich. Nenne sie mir. Wenn ich es wüsste und einen Weg finden würde, dass es meinen Kindern besser geht, dann könnte ich tätig werden.

In dem Moment, in dem Du qualifizierst, also sagst, eine Annäherung von Dir zu Deinen Kindern reicht nicht, sondern es muß (sofort) eine Annäherung mit und zu allen geben, machst Du klar, daß es Dir nicht in erster Linie um Deine Beziehung zu zB nur einem Kind geht.

Es ist sicher so, daß Du den Verlust Deiner Familie betrauerst, aber Du bist nicht an dem Punkt anzuerkennen, daß zunächst die individuelle Elter-Kind-Beziehung stabilisiert werden müsste.

Über den Dreh mit der Familie, alle, stellst Du Ansprüche und setzt Deine Verletzung (für die sich die Kinder deines Empfindens nach zu entschuldigen hätten, Du bist das Opfer) in den Mittelpunkt.

Kann ich gut nachvollziehen, daß das aus deren Sicht nicht funktioniert.

10.07.2025 19:34 • x 2 #123


R
@E-Claire Ich erlaube mir dann mit dem Bundesverfassungsgericht dann konträr zu gehen. Im übrigen wurde es in D eh nie in der Praxis angewandt. Wir sind da sehr antiquiert im Umgangsrecht. Stand 1970. In anderen Ländern ist das PAS teilweise strafbewehrt und wird im Umgangsrecht berücksichtigt.

10.07.2025 19:35 • #124


E-Claire
Zitat von RÜDIGER123:
n anderen Ländern ist das PAS teilweise strafbewehrt und wird im Umgangsrecht berücksichtigt.

in welchen?

10.07.2025 19:35 • #125


HerrZ
@rÜdiger123
Intelligenz sieht nur von unten aus wie Arroganz

Auf Deutsch - Du hast keine Ahnung was ich weiß oder erlebt habe.
Und damit auch Dir ein nice talk. bye /igno

10.07.2025 19:36 • x 4 #126


R
@E-Claire USA in bestimmten Bundesstaaten soweit ich mal informiert war. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch wohl eher mit Artikel 6 des Grundgesetzes und nicht explizit mit PAS beschäftigt, wenn ich das jetzt mal überflogen habe. Da wären die Damen und Herren etwas weit aus ihrem Wissensbereich heraus unterwegs. Du verallgeinerst da was.

10.07.2025 19:41 • #127


E-Claire
Zitat von RÜDIGER123:
Ich erlaube mir dann mit dem Bundesverfassungsgericht dann konträr zu gehen. Im übrigen wurde es in D eh nie in der Praxis angewandt. Wir sind da sehr antiquiert im Umgangsrecht. Stand 1970. In anderen Ländern ist das PAS teilweise strafbewehrt und wird im Umgangsrecht berücksichtigt.

also erlauben musst Du Dir gar nicht, falls Du selbst betroffen sein solltest, kannst Du klagen.

Ansonsten fun facts: die letzte große Kindschaftsrechtsreform war 1997 (oder war es 1998 ), im Moment sind erneut Reformbemühungen im Gange. Also 1970 ist polemischer und sehr emotionaler BS.

Ansonsten: Eine Fachjury sowie das Court of Appeal (England und Wales) stellten das Syndrom unter Beweisverbot.[8] Das kanadische Justizministerium sprach sich gegen die Verwendung des PAS als Beweismittel aus, allerdings diente das Syndrom in einigen Familienrechtstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten[9][10] als Entscheidungsgrundlage. So ein schneller Blick in Wiki.

PAS war 1997 der letzte Schrei, hat sich aber nicht etablieren können, weil es zwar anekdotisch passende Erlebnisse gab, aber die Forschung es nie hinbekommen hat, anhand wissenschaftlicher Grundregeln nachzuweisen, daß es das so anerkannt gibt. Tatsächlich ist es als zusätzliche Munition in Familienrechtlichen Streitigkeiten verwendet worden und das leider nicht zum Wohle der Kinder.

Auch wenn es sich in einigen FamGerichten noch immer nicht ganz durchgesetzt hat, geteiltes Sorgerecht ist die Regel. Umgangsvereitelung ist existent, aber in der Praxis nicht immer vom Kinderwillen abgrenzbar, aber auch das wird besser.

Meiner persönlichen Meinung nach gehören solche Streitigkeiten nicht vor Gericht sondern in Therapie.

10.07.2025 19:45 • x 3 #128


E-Claire
Zitat von RÜDIGER123:
Du verallgeinerst da was.

genau mein Humor.

Edit: und damit meinte ich, daß Du derjenige warst, der etwas von strafbewehrt geschrieben hat.

10.07.2025 19:47 • x 2 #129


R
In den US

10.07.2025 19:50 • #130


R
Das ist auch richtig so. Es ist nämlich auch ein Missbrauch.

Siehe Familie Block aus HH. Auf beiden Seiten

10.07.2025 19:51 • #131


E-Claire
Zitat von RÜDIGER123:
Das ist auch richtig so. Es ist nämlich auch ein Missbrauch.

Sorry, ich kann Dir nicht folgen.

10.07.2025 19:52 • x 1 #132


R
Missbrauch ist eine Straftat. Auch emotionaler Missbrauch von Kindern. Mein Verständnis. Und Entfremder agieren deshalb aus meiner Sicht kriminell.

10.07.2025 20:25 • x 1 #133


P
Zitat von niceman:
@HerrZ: auf meine Frage antworten kannst du allerdings auch nicht. Ich weiß nicht, welche Logik du anzweifelst? Die Frage, warum die komplette ...

Ich hab auch den Kontakt zur kompletten Familie abgebrochen weil da eine sehr toxische Dynamik herrscht. Grenzüberschreitungen, Inakzeptanz, Einmischung, Verurteilung, Lästereien... Hut ab vor jedem der sich aus so einem Konstrukt lösen kann.

10.07.2025 20:25 • x 3 #134


R
@PsychoMantis Niceman schreibt von Kindern in Trennungen und nicht von Erwachsenen. Das ist schon ein Unterschied. Ausserdem scheint er betroffen zu sein. Von daher finde ich schade wie er hier klein geredet wird von manchen.

10.07.2025 21:25 • x 2 #135


A


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