Zitat von RÜDIGER123: Ich erlaube mir dann mit dem Bundesverfassungsgericht dann konträr zu gehen. Im übrigen wurde es in D eh nie in der Praxis angewandt. Wir sind da sehr antiquiert im Umgangsrecht. Stand 1970. In anderen Ländern ist das PAS teilweise strafbewehrt und wird im Umgangsrecht berücksichtigt.
also erlauben musst Du Dir gar nicht, falls Du selbst betroffen sein solltest, kannst Du klagen.
Ansonsten fun facts: die letzte große Kindschaftsrechtsreform war 1997 (oder war es 1998 ), im Moment sind erneut Reformbemühungen im Gange. Also 1970 ist polemischer und sehr emotionaler BS.
Ansonsten: "Eine Fachjury sowie das Court of Appeal (England und Wales) stellten das Syndrom unter Beweisverbot.[8] Das kanadische Justizministerium sprach sich gegen die Verwendung des PAS als Beweismittel aus, allerdings diente das Syndrom
in einigen Familienrechtstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten[9][10] als Entscheidungsgrundlage. " So ein schneller Blick in Wiki.
PAS war 1997 der letzte Schrei, hat sich aber nicht etablieren können, weil es zwar anekdotisch passende Erlebnisse gab, aber die Forschung es nie hinbekommen hat, anhand wissenschaftlicher Grundregeln nachzuweisen, daß es das so anerkannt gibt. Tatsächlich ist es als zusätzliche Munition in Familienrechtlichen Streitigkeiten verwendet worden und das leider nicht zum Wohle der Kinder.
Auch wenn es sich in einigen FamGerichten noch immer nicht ganz durchgesetzt hat, geteiltes Sorgerecht ist die Regel. Umgangsvereitelung ist existent, aber in der Praxis nicht immer vom Kinderwillen abgrenzbar, aber auch das wird besser.
Meiner persönlichen Meinung nach gehören solche Streitigkeiten nicht vor Gericht sondern in Therapie.